FREITAG, DEN27. MÄRZ
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HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 12 2015
Tag I n h a l t Seite
17. 3. 2015 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zulassungszahlen für Schulen mit Zulassungs
beschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
223-1-86
20. 3. 2015 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Durch
führung des Übertragungsstellenverfahrens für Milchquoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
7847-1
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§
3 der Verordnung über Zulassungszahlen für Schulen
mit Zulassungsbeschränkungen vom 16. Dezember 1997
(HmbGVBl. S. 597), zuletzt geändert am 18. März 2014
(HmbGVBl. S. 113), wird wie folgt geändert:
1.Die Textstelle ,,Ausbildung zur Medizinischen Fach
angestellten und zum Medizinischen Fachangestellten
16 Plätze“ wird durch die Textstelle ,,Ausbildung zur Medi
zinischen Fachangestellten und zum Medizinischen Fach
angestellten 8 Plätze“ ersetzt.
2.
Die Textstelle ,,Ausbildung zur Zahnmedizinischen
Fachangestellten und zum Zahnmedizinischen Fachange
stellten 16 Plätze“ wird durch die Textstelle ,,Ausbildung
zur Zahnmedizinischen Fachangestellten und zum Zahn
medizinischen Fachangestellten 12 Plätze“ ersetzt.
Vierte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über Zulassungszahlen
für Schulen mit Zulassungsbeschränkungen
Vom 17. März 2015
Auf Grund von §
43 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen
Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt
geändert am 6. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 208), in Verbindung
mit §1 Nummer 13 der Weiterübertragungsverordnung-Schul
recht vom 20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), wird verordnet:
Hamburg, den 17. März 2015.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
Dienstag, den 27. März 2015
56 HmbGVBl. Nr. 12
Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg
über die Durchführung des Übertragungsstellenverfahrens für Milchquoten
Vom 20. März 2015
Gemäß Artikel 10 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des
Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen, Schles
wig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hanse
stadt Hamburg über die Durchführung des Übertragungsstel
lenverfahrens für Milchquoten vom 24. November 2009
(HmbGVBl. S. 399) wird bekannt gemacht, dass der Staatsver
trag mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft tritt.
Hamburg, den 20. März 2015.
Die Senatskanzlei
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
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51
29
77.
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II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
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Inhalt
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Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zulassungszahlen für Schulen mit Zulassungsbeschränkungen |
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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Durchführung des Übertragungsstellenverfahrens für Milchquoten |
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