FREITAG, DEN 16. AUGUST
191
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 23 2024
Tag I n h a l t Seite
13. 8. 2024 Zweiundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191
13. 8. 2024 Zweite Verordnung zur Ã?nderung der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . 192
223-1-1
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Zweiundsechzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte
Vom 13. August 2024
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 29. September 2024
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 29. September
2024, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltung â??Neustadt-Festival â??Beweg dich,
Neustadt!â??â??.
(2) Nach §8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Ã?ffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Neustadt innerhalb
1. des Gebietes der Ludwig-Erhard-StraÃ?e, Holstenwall,
Johannes-Brahms-Platz, Kaiser-Wilhelm-StraÃ?e, StadtÂ
hausÂ
brücke und AdmiralitätsstraÃ?e sowie
2. des Gebietes der Ludwig-Erhard-StraÃ?e, Herrengraben,
Martin-Luther-StraÃ?e, WincklerstraÃ?e und Englische
Planke
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 13. August 2024.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte
Freitag, den 16. August 2024
192 HmbGVBl. Nr. 23
Zweite Verordnung
zur Ã?nderung der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht
Vom 13. August 2024
Auf Grund von §44 Absatz 4 Sätze 1 und 3 und §116 des
Hamburgischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl.
S. 97), zuletzt geändert am 27. Mai 2024 (HmbGVBl. S. 124),
wird verordnet:
§1
§1 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), geändert am 18. Oktober
2022 (HmbGVBl. S. 550), wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 14 wird hinter der Textstelle â??Absatz 4â?? die
Textstelle â??Sätze 1 und 3â?? eingefügt.
2. Hinter den Wörtern â??des Hamburgischen Schulgesetzesâ??
werden die Wörter â??in der jeweils geltenden Fassungâ?? ein-
gefügt.
§2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2024 in
Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 13. August 2024.
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, â?? Telefon: 235129-0 â?? Telefax: 23512977.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,â?? Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschlieÃ?lich Mehrwertsteuer).
Download
Inhalt
|
• |
Zweiundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen |
Seite 191 |
|
• |
Zweite Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht |
Seite 192 |
Über uns
Lütcke & Wulff OHG
Rondenbarg 8
22525 Hamburg
E-mail: info@luewu.de
Tel. 040 / 23 51 29-0
