251
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 35 DIENSTAG, DEN 8. JULI 2014
Tag I n h a l t Seite
§ 1
Innovationsbereich
Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben
sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Ein-
zelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerich-
tet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen
Grundstücke aufgeführt.
§ 2
Ziele und Maßnahmen
(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das
Ziel verfolgt, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort
Dammtorstraße weiter zu stärken.
(2) Zur Erreichung dieses Ziels sind insbesondere vorge-
sehen:
a) Realisierung und Betrieb einer Weihnachtsbeleuchtung für
die Dammtorstraße;
b) Zusätzliche Gehwegreinigung, Winterdienst, Kleinrepara-
turen;
c) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Durchführung von Ver-
anstaltungen.
§ 3
Aufgabenträger
Aufgabenträger ist die Otto Wulff BID-Gesellschaft mbH.
§ 4
Gesamtaufwand
Der Gesamtaufwand nach § 7 Absatz 2 GSED, der die Ober-
grenze des dem Aufgabenträger zu erstattenden Aufwands dar-
stellt, beträgt einschließlich einer Verwaltungspauschale nach
§ 5 690.184 Euro.
1. 7. 2014 Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs ,,Opernboulevard II Dammtorstraße“ . . . . . . . . . 251
707-3-1
1. 7. 2014 Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen
Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Bahrenfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 255
neu: 29-1-4
1. 7. 2014 Zweite Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen
Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258
neu: 29-1-5
4. 7. 2014 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare . . . 261
3011-1-2
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Verordnung
zur Einrichtung des Innovationsbereichs
,,Opernboulevard II Dammtorstraße“
Vom 1. Juli 2014
Auf Grund von § 3 und § 8 Absatz 1 des Gesetzes zur
Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbe-
zentren (GSED) vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 525),
zuletzt geändert am 1. Oktober 2013 (HmbGVBl. S. 424), wird
verordnet:
Dienstag, den 8. Juli 2014
252 HmbGVBl. Nr. 35
§ 5
Verwaltungspauschale
Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einma-
liger Pauschalbetrag in Höhe von 6.834 Euro festgesetzt.
§ 6
Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten
außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 1. Juli 2014.
Dienstag, den 8. Juli 2014 253
HmbGVBl. Nr. 35
Dienstag, den 8. Juli 2014
254 HmbGVBl. Nr. 35
Anhang 2
Der Innovationsbereich ,,Opernboulevard II Dammtorstraße“ umfasst folgende
Grundstücke
(ohne Straßenverkehrsflächen)
Lfd.
Nr.
Straße und Hausnummer Flurstücksnummer
1 Dammtorwall 4, Stephansplatz 1, 2, 5,
Gorch-Fock-Wall ohne Nummer
2358
2 Dammtorstraße 14, 15, Dammtorwall 1 260
3 Dammtorstraße 12; Dammtorstraße 11,
östlich Welckerstraße 8
259, 2353, 2355,
257
4 Dammtorstraße 7, Drehbahn 54, Welckerstraße ohne Nummer 245
5 Dammtorstraße 1, Drehbahn 1, 3, Valentinskamp 91 2313
6 Gänsemarkt 43 1092
7 Dammtorstraße 33, 35 2318
8 Dammtorstraße ohne Nummer; östlich Dammtorstraße 32;
Kalkhof 7, Kleine Theaterstraße 10, Dammtorstraße 30
2317, 2315, 2316,
1096, 1097, 1075,
1076, 1077, 1099
9 Dammtorstraße 28, Große Theaterstraße 27,
Kleine Theaterstraße ohne Nummer
1052
10 Dammtorstraße 27, Große Theaterstraße 30 1045
11 Dammtorstraße 25 2361
12 Dammtorstraße 23 1043
13 Dammtorstraße 22 1042
14 Dammtorstraße 21, 21b, 21c 22
15 Dammtorstraße 20 1041
16 Stephansplatz 2, 4, 6; Stephansplatz 8, Esplanade 31 1040, 1039, 1038,
1037
Gemarkung Neustadt-Nord Bezirk Hamburg-Mitte
Dienstag, den 8. Juli 2014 255
HmbGVBl. Nr. 35
§ 1
Anordnung als Landesstatistik
Zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhal-
tungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I
S. 1548), wird für das aus dem Übersichtsplan (Anlage 1)
ersichtliche Gebiet ,,Bahrenfeld-Süd“ des Stadtteils Bahren-
feld eine Repräsentativerhebung als Landesstatistik durch-
geführt.
§ 2
Kreis der zu Befragenden
(1) Die Erhebung erstreckt sich auf eine repräsentative Aus-
wahl von rund 800 Haushalten aus dem in § 1 bezeichneten
Gebiet.
(2) In allen Fällen wird jeweils ein volljähriges Mitglied des
Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges
Mitglied der Wohngemeinschaften befragt.
§ 3
Erhebungs- und Berichtszeitraum
Die Repräsentativerhebung gemäß § 1 wird vom 1. Novem-
ber 2014 bis zum 31. März 2015 durchgeführt.
§ 4
Erhebungsmethode
Die Erhebungsmethode besteht aus standardisierten Inter-
views.
§ 5
Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale sind Merkmale der Gebäude, der
Wohnungen und der Haushalte zur Erfassung der sozialen
Struktur des Gebietes entsprechend der als Anlage 2 beigefüg-
ten Liste der Erhebungsmerkmale.
§ 6
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1. Name und Anschrift (Straße, Hausnummer) der aus der
Gesamtheit ausgewählten Personen in den Haushalten,
2. Telefonnummer für Kontaktaufnahme.
§ 7
Auskunftspflicht
Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.
§ 8
Durchführung
Die Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung
und Umwelt durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung
gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Ein-
zeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen.
Dabei sind die Vorgaben gemäß § 5 Absatz 2 des Hambur-
gischen Statistikgesetzes einzuhalten. Die Ergebnisse der
Erhebung können anonymisiert veröffentlicht werden.
§ 9
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf von drei Jahren nach
ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
Verordnung
über eine Repräsentativerhebung
zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung
für ein Gebiet im Stadtteil Bahrenfeld
Vom 1. Juli 2014
Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statis-
tikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt
geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird ver-
ordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 1. Juli 2014.
Dienstag, den 8. Juli 2014
256 HmbGVBl. Nr. 35
Gebietsabgrenzung
Maßstab:
1:
9
grundlage:
betrieb
Geoinformation
und
Vermessung
0
200
400
60
100
Übersichtsplan
des
Untersuchungsgebiets
Bahrenfeld-Süd
Gebietsabgrenzung
Anlage
1
Bezirk
Altona
Maßstab
1:
9000
Kartengrundlage:
Landesbetrieb
Geoinformation
und
Vermessung
0
200
400
600
100
Meter
Dienstag, den 8. Juli 2014 257
HmbGVBl. Nr. 35
1. Gebäude
1.1 Baujahr
1.2 Geschossanzahl
1.3 Zustand
1.4 Dachgeschossausbau
2. Wohnung
2.1 Eigentümerstruktur (städtisch, genossenschaftlich,
privat)
2.2 Nutzungsverhältnis (Mieter/Untermieter/Eigentümer)
2.3 Wohnfläche
2.4 Zimmeranzahl
2.5 Nutzungsart (Mietwohnung beziehungsweise Dienst-,
Werks-, Berufs- oder Geschäftsmietwohnung)
2.6 Eigentümerwechsel in den letzten fünf Jahren
2.6.1 Auswirkungen des Eigentümerwechsels
2.7 Ausstattung
2.7.1 Heizung
2.7.2 Bad
2.7.3 Wasserversorgung
2.7.4 Freisitz
2.7.5 Aufzug
2.7.6 Sonstiges
2.7.7 allgemeine Bewertung
2.7.8 Barrierefreiheit
2.8 Modernisierung
2.8.1 Modernisierungsmaßnahmen in den letzten fünf
Jahren
2.8.2 Art der Modernisierung
2.8.3 geplante Modernisierungen
2.8.4 Umlegung der Modernisierungskosten auf die Miete
3. Haushalt/Wohngemeinschaft
3.1 Sozialstruktur
3.1.1 Anzahl der im Haushalt/in der Wohngemeinschaft
lebenden Personen beziehungsweise behinderten
Personen
3.1.2 Lebensalter
3.1.3 Anzahl der Erwerbstätigen
3.1.4 Beschäftigungsart
3.1.5 Anzahl der nicht Berufstätigen
3.1.6 Art des Bildungsabschlusses
3.1.7 Nationalität/Migrationshintergrund
3.1.8 Wohlstand
3.1.8.1 Art des Lebensunterhalts
3.1.8.2 Einkommenshöhe
3.1.8.3 PKW-Besitz
3.1.9 Miete
3.1.9.1 Höhe der Netto-Kaltmiete
3.1.9.2 Betriebs-/Nebenkosten
3.1.9.3 Zeitpunkt und Grund der letzten Mieterhöhung
3.1.9.4 Differenz zur Vergleichsmiete
3.1.9.5 Mietbelastung in vom Hundert des Einkommens
3.2 Wohnzufriedenheit/Gebietsbindung
3.2.1 Wohndauer
3.2.2 Lage der vorherigen Wohnung
3.2.3 Zufriedenheit mit der Wohnung
3.2.4 Zufriedenheit mit der Wohnumfeldqualität
3.2.5 Verwurzelung im Stadtteil
3.2.6 im Hause oder in der Nähe ausgeübte Tätigkeiten
3.2.7 Entfernung zum Arbeitsplatz
3.2.8 Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Gebiet
3.2.9 Nutzung privater Einrichtungen im Gebiet
3.3 Veränderungsabsichten/Mobilität
3.3.1 Umzugsabsichten
3.3.2 Umzugsgründe
3.3.3 Umzugsziel
Anlage 2
Liste der Erhebungsmerkmale
Dienstag, den 8. Juli 2014
258 HmbGVBl. Nr. 35
§ 1
Anordnung als Landesstatistik
Zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhal-
tungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I
S. 1548), wird für das aus dem Übersichtsplan (Anlage 1)
ersichtliche Gebiet ,,Ottensen“ des Stadtteils Ottensen eine
Repräsentativerhebung als Landesstatistik durchgeführt.
§ 2
Kreis der zu Befragenden
(1) Die Erhebung erstreckt sich auf eine repräsentative Aus-
wahl von rund 800 Haushalten aus dem in § 1 bezeichneten
Gebiet.
(2) In allen Fällen wird jeweils ein volljähriges Mitglied des
Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges
Mitglied der Wohngemeinschaft befragt.
§ 3
Erhebungs- und Berichtszeitraum
Die Repräsentativerhebung gemäß § 1 wird in dem Zeit-
raum vom 1. November 2014 bis zum 31. März 2015 durch-
geführt.
§ 4
Erhebungsmethode
Die Erhebungsmethode besteht aus standardisierten Inter-
views.
§ 5
Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale sind Merkmale der Gebäude, der
Wohnungen und der Haushalte zur Erfassung der sozialen
Struktur des Gebietes entsprechend der als Anlage 2 beigefüg-
ten Liste der Erhebungsmerkmale.
§ 6
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1. Name und Anschrift (Straße, Hausnummer) der aus der
Gesamtheit ausgewählten Personen in den Haushalten,
2. Telefonnummer für Kontaktaufnahme.
§ 7
Auskunftspflicht
Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.
§ 8
Durchführung
Die Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung
und Umwelt durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung
gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Ein-
zeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen.
Dabei sind die Vorgaben gemäß § 5 Absatz 2 des Hambur-
gischen Statistikgesetzes einzuhalten. Die Ergebnisse der
Erhebung können anonymisiert veröffentlicht werden.
§ 9
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf von drei Jahren nach
ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
Zweite Verordnung
über eine Repräsentativerhebung
zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung
für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen
Vom 1. Juli 2014
Auf Grund von § 2 Absatz 3 des Hamburgischen Statis-
tikgesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt
geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird
verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 1. Juli 2014.
Dienstag, den 8. Juli 2014 259
HmbGVBl. Nr. 35
Übersichtsplan des Untersuchungsgebiets Ottensen
Gebietsabgrenzung
Kartengrundlage:
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Anlage 1
Bezirk Altona
Maßstab 1: 7000
0 200 400
100 Meter
Dienstag, den 8. Juli 2014
260 HmbGVBl. Nr. 35
1. Gebäude
1.1 Baujahr
1.2 Geschossanzahl
1.3 Zustand
1.4 Dachgeschossausbau
2. Wohnung
2.1 Eigentümerstruktur (städtisch, genossenschaftlich,
privat)
2.2 Nutzungsverhältnis (Mieter/Untermieter/Eigentümer)
2.3 Wohnfläche
2.4 Zimmeranzahl
2.5 Nutzungsart (Mietwohnung beziehungsweise Dienst-,
Werks-, Berufs- oder Geschäftsmietwohnung)
2.6 Eigentümerwechsel in den letzten fünf Jahren
2.6.1 Auswirkungen des Eigentümerwechsels
2.7 Ausstattung
2.7.1 Heizung
2.7.2 Bad
2.7.3 Wasserversorgung
2.7.4 Freisitz
2.7.5 Aufzug
2.7.6 Sonstiges
2.7.7 allgemeine Bewertung
2.7.8 Barrierefreiheit
2.8 Modernisierung
2.8.1 Modernisierungsmaßnahmen in den letzten fünf
Jahren
2.8.2 Art der Modernisierung
2.8.3 geplante Modernisierungen
2.8.4 Umlegung der Modernisierungskosten auf die Miete
3. Haushalt/Wohngemeinschaft
3.1 Sozialstruktur
3.1.1 Anzahl der im Haushalt/in der Wohngemeinschaft
lebenden Personen beziehungsweise behinderten
Personen
3.1.2 Lebensalter
3.1.3 Anzahl der Erwerbstätigen
3.1.4 Beschäftigungsart
3.1.5 Anzahl der nicht Berufstätigen
3.1.6 Art des Bildungsabschlusses
3.1.7 Nationalität/Migrationshintergrund
3.1.8 Wohlstand
3.1.8.1 Art des Lebensunterhalts
3.1.8.2 Einkommenshöhe
3.1.8.3 PKW-Besitz
3.1.9 Miete
3.1.9.1 Höhe der Netto-Kaltmiete
3.1.9.2 Betriebs-/Nebenkosten
3.1.9.3 Zeitpunkt und Grund der letzten Mieterhöhung
3.1.9.4 Differenz zur Vergleichsmiete
3.1.9.5 Mietbelastung in vom Hundert des Einkommens
3.2 Wohnzufriedenheit/Gebietsbindung
3.2.1 Wohndauer
3.2.2 Lage der vorherigen Wohnung
3.2.3 Zufriedenheit mit der Wohnung
3.2.4 Zufriedenheit mit der Wohnumfeldqualität
3.2.5 Verwurzelung im Stadtteil
3.2.6 im Hause oder in der Nähe ausgeübte Tätigkeiten
3.2.7 Entfernung zum Arbeitsplatz
3.2.8 Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Gebiet
3.2.9 Nutzung privater Einrichtungen im Gebiet
3.3 Veränderungsabsichten/Mobilität
3.3.1 Umzugsabsichten
3.3.2 Umzugsgründe
3.3.3 Umzugsziel
Anlage 2
Liste der Erhebungsmerkmale
Dienstag, den 8. Juli 2014 261
HmbGVBl. Nr. 35
A r t i k e l 1
Die Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsrefe-
rendare vom 30. Juli 2002 (HmbGVBl. S. 216), zuletzt geändert
am 9. Juli 2008 (HmbGVBl. S. 251), wird wie folgt geändert:
1. § 1 erhält folgende Fassung:
,,§ 1
(1) Die Referendare erhalten eine monatliche Unterhalts-
beihilfe. Die Unterhaltsbeihilfe besteht aus einem Grund-
betrag von monatlich 950 Euro und einem kindbezogenen
Zuschlag. Die Unterhaltsbeihilfe wird zum jeweils Monats-
letzten eines jeden Kalendermonats für den laufenden
Kalendermonat gezahlt.
(2) Der Grundbetrag erhöht sich jeweils um den gleichen
Vomhundertsatz und zu dem gleichen Zeitpunkt wie der
nach den Vorschriften des Hamburgischen Besoldungs-
gesetzes vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23), zuletzt
geändert am 17. Februar 2014 (HmbGVBl. S. 68, 69), in der
jeweils geltenden Fassung gewährte Grundgehaltssatz eines
Landesbeamten der Besoldungsgruppe A 13. Bei der Anpas-
sung sind sich ergebende Bruchteile eines Cents unter 0,5
abzurunden und Bruchteile von 0,5 und mehr aufzurunden.
(3) Den kindbezogenen Zuschlag erhalten Referendare,
denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder
nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne
Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuer-
gesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes
zustehen würde. Die Höhe des kindbezogenen Zuschlags an
der Unterhaltsbeihilfe bestimmt sich nach dem Landes-
beamten der Besoldungsgruppe A 13 nach § 45 Absatz 3 des
Hamburgischen Besoldungsgesetzes zustehenden Unter-
schiedsbetrag.
(4) Weitergehende Leistungen, insbesondere eine jährliche
Sonderzuwendung, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leis-
tungen und Kaufkraftausgleich werden nicht gewährt.“
2. In § 3 wird die Textstelle ,,die Unterhaltsbeihilfe nach § 1
Absatz 1 Satz 1″ durch die Textstelle ,,den Grundbetrag
nach § 1 Absatz 1 Satz 2″ ersetzt.
A r t i k e l 2
(1) In Artikel 1 Nummer 1 tritt § 1 Absatz 2 am Tage nach
der Verkündung in Kraft.
(2) Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Wirkung vom
1. Januar 2014 in Kraft.
Dritte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare
Vom 4. Juli 2014
Auf Grund von § 37 Absatz 2 Satz 2 des Hamburgischen
Juristenausbildungsgesetzes vom 11. Juni 2003 (HmbGVBl.
S. 156), zuletzt geändert am 4. September 2012 (HmbGVBl.
S. 414), und Absatz 2 der Weiterübertragungsverordnung-
Juristenausbildung vom 23. Dezember 2003 (HmbGVBl. 2004
S. 1, 4), geändert am 20. September 2011 (HmbGVBl. S. 413,
415), wird verordnet:
Hamburg, den 4. Juli 2014.
Die Behörde für Justiz und Gleichstellung
Dienstag, den 8. Juli 2014
262 HmbGVBl. Nr. 35
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, – Telefon: 23 51 29-0 – Telefax: 23 51 29 77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
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Inhalt
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Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Opernboulevard II – Dammtorstraße“ |
Seite 251 |
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Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Bahrenfeld |
Seite 255 |
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Zweite Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Ottensen |
Seite 258 |
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Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare |
Seite 261 |
Über uns
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