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Einhundertneunundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg

Seite 23

Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
2030-1-29

Seite 24

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der sozio-ökonomischen Beratung auf die Landwirtschaftskammer Hamburg
780-1-2

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23
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 6 DIENSTAG, DEN 10. FEBRUAR 2015
Tag I n h a l t Seite
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich beiderseits des Bramfelder Dorfgrabens,
westlich der Bramfelder Chaussee im Stadtteil Bramfeld
(L02/12 ­ Bezirk Wandsbek, Ortsteil 515) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95),
zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749, 2756), wer-
den beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
30. 1. 2015 Einhundertneunundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3. 2. 2015 Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die hamburgischen Polizei-
vollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
2030-1-29
3. 2. 2015 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der sozio-ökonomischen Beratung auf
die Landwirtschaftskammer Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
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Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Einhundertneunundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 30. Januar 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 30. Januar 2015.
Der Senat
Dienstag, den 10. Februar 2015
24 HmbGVBl. Nr. 6
§ 1
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen
und Polizeivollzugsbeamten
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die hamburgi-
schen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
vom 24. September 2013 (HmbGVBl. S. 401) wird wie folgt
geändert:
1. Hinter § 6 Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
,,Für Zwischenprüfungen nach §§ 18 bis 22 kann der Vor-
sitz auch einer Polizeivollzugsbeamtin oder einem Polizei-
vollzugsbeamten des Laufbahnabschnitts II in der Besol-
dungsgruppe A 13 übertragen werden.“
2. § 29 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
2.1 In Nummer 1 werden die Wörter ,,Laufbahnzweig Schutz-
polizei“ durch die Textstelle ,,Laufbahnzweige Schutz-
und Wasserschutzpolizei“ ersetzt.
2.2 Nummer 3 wird gestrichen.
§ 2
Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft.
(2) Für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbe-
amte, die ihre Ausbildung vor dem 1. April 2015 begonnen
haben, sind die §§ 6 und 29 der Ausbildungs- und Prüfungs-
ordnung für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen
und Polizeivollzugsbeamten in der am 31. März 2015 gelten-
den Fassung anzuwenden.
Verordnung
zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten
Vom 3. Februar 2015
Auf Grund von § 26 des Hamburgischen Beamtengesetzes
vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt geändert
am 8. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 299, 325), wird verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 3. Februar 2015.
Dienstag, den 10. Februar 2015 25
HmbGVBl. Nr. 6
Die Verordnung über die Übertragung der sozio-ökono-
mischen Beratung auf die Landwirtschaftskammer Ham-
burg vom 22. September 1992 (HmbGVBl. S. 189) wird wie
folgt geändert:
1. Der Titel erhält folgende Fassung:
,,Verordnung über die Übertragung bestimmter Bera-
tungsleistungen auf die Landwirtschaftskammer Ham-
burg“.
2. § 1 erhält folgende Fassung:
,,§ 1
Der Landwirtschaftskammer Hamburg werden als Auf-
tragsangelegenheit zur Erfüllung nach Weisung über-
tragen
1. die sozio-ökonomische Beratung sowie
2. die Beratung in Bezug auf eine Identifizierung,
Erschließung und Beförderung von Projekten zur
Förderung der ländlichen Entwicklung.“
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 3. Februar 2015.
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Übertragung der sozio-ökonomischen Beratung
auf die Landwirtschaftskammer Hamburg
Vom 3. Februar 2015
Auf Grund von § 2 Absatz 2 des Landwirtschaftskammer-
gesetzes vom 4. Dezember 1990 (HmbGVBl. S. 240), zuletzt
geändert am 11. Juli 2007 (HmbGVBl. S. 236, 238), wird
bestimmt:
Dienstag, den 10. Februar 2015
26 HmbGVBl. Nr. 6
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,­ Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).