FREITAG, DEN 18. SEPTEMBER
235
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNU NGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 28 2026
Tag I n h a l t Seite
28. 8. 2026 Siebenundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235
31. 8. 2026 Achtundfünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Bergedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236
3. 9. 2026 Dreiundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237
8. 9. 2026 Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung . . . . . . . . . . . . . 238
202-1-70
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§ 1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 27. September
2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. „Kinder, Jugend und Familie“,
2. „Kinder, Jugend und Familie“.
(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf Osdorfer Landstraße 131 bis 135,
2. Nummer 2 auf Große Bergstraße 146 bis 247, Neue Große
Bergstraße 1 bis 44, Paul-Nevermann-Platz 1 bis 15, Hahnenkamp 1 bis 8, Ottenser Hauptstraße 1 bis 64, Große
Rainstraße 16 und Bahrenfelder Straße 71 bis 149
beschränkt.
§ 2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Siebenundvierzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 28. August 2026
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai
2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:
Hamburg, den 28. August 2026.
Das Bezirksamt Altona
Freitag, den 18. September 2026236 HmbGVBl. Nr. 28
§ 1
Sonntagsöffnung am 27. September 2026
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 27. September
2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. „Bergedorfer Landmarkt“,
2. „Kinder, Jugend und Familie – 10. Moorfleeter Blaulichttag
inklusive Flohmarkt“.
(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf Verkaufsstellen im von den Straßen Lohbrügger Markt, Sander Damm, Kurt-A.-Körber-Chaussee
von Hausnummer 1 bis 31, Curslacker Neuer Deich bis
Lehfeld, Neuer Weg, Brookdeich, Hassestraße, Am Brink,
Mohnhof, Chrysanderstraße, Ernst-Mantius-Straße, Reetwerder, Alte Holstenstraße und Ludwig-Rosenberg-Ring
umgrenzten Gebiet,
2. Nummer 2 auf Verkaufsstellen am Unteren Landweg 77
beschränkt.
§ 2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Achtundfünfzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf
Vom 31. August 2026
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai
2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:
Hamburg, den 31. August 2026.
Das Bezirksamt Bergedorf
Freitag, den 18. September 2026 237HmbGVBl. Nr. 28
§ 1
Sonntagsöffnung am 27. September 2026
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 27. September
2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. „Kinder, Jugend und Familie“,
2. „Kinder, Jugend und Familie“,
3. „Duvenstedter Harley Treffen“,
4. „Gesellschaftsspiele im QUARREE und Oktoberfest auf dem
Wandsbeker Marktplatz“.
(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Verkaufsstelle Walddörferstraße 140,
2. Nummer 2 auf das Alstertal Einkaufszentrum Kritenbarg/
Heegbarg bis zum Saseler Damm,
3. Nummer 3 auf den Duvenstedter Damm vom Trilluper Weg
bis zur Poppenbütteler Chaussee/Ecke Mesterbrooksweg,
Lohe ab dem Kreisel bis zum Haus Nummer 12,
4. Nummer 4 auf das QUARREE Wandsbek, auf die Straßen
Wandsbeker Marktstraße zwischen Brauhausstraße und
Ring 2 sowie auf die Schloßstraße von der Wandsbeker
Marktstraße bis zum Ring 2 (BID-Bereich)
beschränkt.
§ 2
Sonntagsöffnung am 8. November 2026
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. November
2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veranstaltung „Kultur“ geöffnet sein.
(2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Verkaufsstelle Walddörferstraße 140 beschränkt.
§ 3
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Dreiundsechzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 3. September 2026
Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai
2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:
Hamburg, den 3. September 2026.
Das Bezirksamt Wandsbek
Freitag, den 18. September 2026238 HmbGVBl. Nr. 28
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Alsterdorfer Straße 202, 22297 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
Vierte Verordnung
zur Änderung der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung
Vom 8. September 2026
Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986
(HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 2. Dezember 2025
(HmbGVBl. S. 775), wird verordnet:
§ 1
In der Nummer 1.2.8 der Anlage der Gebührenordnung für
die Wirtschaftsverwaltung vom 17. Dezember 1991 (HmbGVBl.
S. 475), zuletzt geändert am 2. Dezember 2025 (HmbGVBl.
S. 733), wird die Textstelle „Darlehensvermittler,“ gestrichen.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 20. November 2026 in Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 8. September 2026.
