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AANZ_HH_2023-1.pdf

Inhalt

Bekanntgabe des Ergebnisses einer allgemeinen Vorprüfung
des Einzelfalls zur Feststellung, ob eine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
gemäß § 5 Absatz 2
UVPG besteht

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Ungültigkeitserklärung eines Impfstempels

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Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen im
Bezirk Wandsbek – Bramfelder Chaussee –

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Beabsichtigung einer Entwidmung von öffentlichen
Wegeflächen im Bezirk Wandsbek – Waldherrenallee

Seite 2

Beabsichtigung einer Entwidmung von öffentlichen
Wegeflächen im Bezirk Wandsbek – unbenannte
Wege (abgehend vom Eichelhäherkamp) –

Seite 2

Beabsichtigung einer Widmung von Wegeflächen im Bezirk Wandsbek – Steinreye –

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Beabsichtigung einer Veränderung der Benutzbarkeit
von Wegeflächen im Bezirk Harburg „Sand“

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Bekanntgabe des Ergebnisses einer standortbezogenen
Vorprüfung des Einzelfalles zur Feststellung,
ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht

Seite 3

Bekanntgabe des Ergebnisses einer standortbezogenen
Vorprüfung des Einzelfalles zur Feststellung,
ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht

Seite 3

Bekanntgabe des Ergebnisses einer standortbezogenen
Vorprüfung des Einzelfalles zur Feststellung,
ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht

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Bekanntgabe des Ergebnisses einer standortbezogenen
Vorprüfung des Einzelfalles zur Feststellung,
ob eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht

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