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Verfügung in Form der Allgemeinverfügung für die Zeit vom 31. Dezember 2025 ab 18.00 Uhr bis 1. Januar 2026, 01.00 Uhr im Hinblick auf das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F2, F3, F4 sowie anderer pyrotechnischer Gegenstände im Sinne des § 3a des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG), ausgenommen solche der Kategorie F1, zum Zweck der Durchführung eines Feuerwerks oder vergleichbarer Vergnügen in der Silvesternacht 2025/2026 rund um die Binnenalster und den Rathausmarkt |
Seite 2237 |
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Richtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg zur Förderung der angewandten Forschung im Agrarbereich |
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Interessenbekundungsverfahren zur Vergabe einer Zuwendung für eine Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe für Schülerinnen und Schüler mit komplexen Unterstützungsbedarfen |
Seite 2242 |
Über uns
Lütcke & Wulff OHG
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