DIENSTAG, DEN5. JANUAR
1
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 1 2016
Tag I n h a l t Seite
8.
12.
2015 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
St. Georg S 2 (Böckmannstraße) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
2130-13
8.
12.
2015 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
Harburg S 6, Phoenix-Viertel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
2130-13
13.
12.
2015 Zweite Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Studienkollegs
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
221-1-19
22. 12. 2015 Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Hochschule für Angewandte
Wissenschaften Hamburg für das Sommersemester 2016 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
221-3-16
22.
12.
2015 Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung
Farmsen und der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Wandsbeker Geest . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
791-1-53, 791-1-50
22. 12. 2015 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Marmstorfer Flottsand-
platte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
791-1-116
22. 12. 2015 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung
Neuland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
791-1-118
22.
12.
2015 Neunte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den
Gemarkungen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
791-1-35
22.
12.
2015 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den
Gemarkungen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt . . . . . . . . . . . . . . 15
791-1-52
28.
12.
2015 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt
Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der ,,hsh portfoliomanagement AöR“
als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach §8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes 18
7621-3
28.
12.
2015 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt
Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und
Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der ,,HSH Finanzfonds
AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
7621-2
29.
12.
2015 Einhundertachtundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
29.
12.
2015 Einhundertfünfunddreißigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Dienstag, den 5. Januar 2016
2 HmbGVBl. Nr. 1
Verordnung
zur Aufhebung der Verordnung
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes St. Georg S 2
(Böckmannstraße)
Vom 8. Dezember 2015
Auf Grund von §
162 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Ab-
satz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722, 1731), in Verbindung mit §
4 des Bauleit
planfest
stellungsgesetzes in der Fassung vom 30. No
vember
1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 13. Fe
bruar 2015
(HmbGVBl. S. 39), wird verordnet:
Die Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanie-
rungsgebietes St. Georg S 2 (Böckmannstraße) vom 4. Juli 1995
(HmbGVBl. S. 153) wird aufgehoben.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 8. Dezember 2015.
Verordnung
zur Aufhebung der Verordnung
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Harburg S 6,
Phoenix-Viertel
Vom 8. Dezember 2015
Auf Grund von §
162 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Ab
–
satz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722, 1731), in Verbindung mit §4 des Bauleitplan-
feststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999
(HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 13. Februar 2015
(HmbGVBl. S. 39), wird verordnet:
Die Verordnung über die förmliche Festlegung des Sanie-
rungsgebietes Harburg S 6, Phoenix-Viertel vom 12. Juli 2005
(HmbGVBl. S. 306) wird aufgehoben.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 8. Dezember 2015.
Dienstag, den 5. Januar 2016 3
HmbGVBl. Nr. 1
Zweite Verordnung
zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
des Studienkollegs Hamburg
Vom 13. Dezember 2015
Auf Grund von §
37 Absatz 6 Satz 4 des Hamburgischen
Hochschulgesetzes vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171),
zuletzt geändert am 19. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 121), in Ver-
bindung mit §
1a der Weiterübertragungsverordnung-Hoch-
schulwesen vom 17. August 2004 (HmbGVBl. S. 348), zuletzt
geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 251), wird
verordnet:
Einziger Paragraph
§
28 Absatz 1 Satz 3 der Ausbildungs- und Prüfungsord-
nung des Studienkollegs Hamburg vom 20. Juli 2005
(HmbGVBl. S. 319), zuletzt geändert am 18. August 2015
(HmbGVBl. S. 207), erhält folgende Fassung:
,,Die Durchschnittsnote wird auf eine Stelle hinter dem
Komma errechnet, ohne dass gerundet wird.“
Hamburg, den 13. Dezember 2015.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
Dienstag, den 5. Januar 2016
4 HmbGVBl. Nr. 1
Einziger Paragraph
(1) In den in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Studiengän-
gen bestehen im Sommersemester 2016 Zulassungsbeschrän-
kungen.
(2) Für die Zulassung in den zulassungsbeschränkten Stu-
diengängen werden für das Sommersemester 2016 die in der
Anlage 1 aufgeführten Zulassungszahlen für Erstsemester
festgesetzt.
(3) Für die in der Anlage 2 aufgeführten Studiengänge
werden Zulassungszahlen für das zweite und die höheren
Fachsemester (Auffüllgrenzen) festgesetzt. Die Auffüllgrenzen
leiten sich unter Berücksichtigung des Schwundes ab aus der
ursprünglich für das erste Fachsemester festgesetzten Zulas-
sungszahl. Neuaufnahmen zum Weiterstudium im zweiten
oder einem höheren Fachsemester erfolgen nur in dem Maße,
wie die Zahl der im jeweiligen Fachsemester eingeschriebenen
Studierenden unter der festgesetzten Auffüllgrenze liegt.
Bewerberinnen und Bewerber für das zweite oder ein höheres
Fachsemester können daher nur nach Maßgabe frei werdender
oder, wenn Studienplätze im ersten Fachsemester nicht voll-
ständig vergeben wurden, noch freier Studienplätze im Rah-
men der in der Anlage 1 jeweils ausgewiesenen Ausbildungs
kapazitäten zugelassen werden.
Verordnung
über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen
für die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
für das Sommersemester 2016
Vom 22. Dezember 2015
Auf Grund von Artikel 9 Absatz 2 Sätze 1 und 2 des Geset-
zes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts vom 14. März 2014
(HmbGVBl. S. 99), geändert am 15. Mai 2015 (HmbGVBl.
S. 97), in Verbindung mit §
2 Absatz 1 des Hochschulzulas-
sungsgesetzes vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 515),
zuletzt geändert am 17. September 2013 (HmbGVBl. S. 389,
398), sowie Nummer 1 des Einzigen Paragraphen der Verord-
nung zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung
nach Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuordnung des
Kapazitätsrechts vom 2. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 103), geän-
dert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 251), wird
verordnet:
Hamburg, den 22. Dezember 2015.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Dienstag, den 5. Januar 2016 5
HmbGVBl. Nr. 1
Anlage 1
Nr. Studienfach Abschluss
Zulassungen in das
erste Fachsemester
1. Bachelor-Studiengänge
1.01 Angewandte Informatik Bachelor of Science 49
1.02 Außenwirtschaft / Internationales Management Bachelor of Science 38
1.03 Bekleidung Technik und Management Bachelor of Engineering 36
1.04 Biotechnologie Bachelor of Science 49
1.05 Elektrotechnik und Informationstechnik Bachelor of Science 63
1.06 Fahrzeugbau Bachelor of Engineering 58
1.07 Flugzeugbau Bachelor of Engineering 41
1.08 Gesundheitswissenschaften Bachelor of Science 26
1.09 Illustration Bachelor of Arts 33
1.10 Kommunikationsdesign Bachelor of Arts 70
1.11 Logistik / Technische Betriebswirtschaftslehre Bachelor of Science 39
1.12 Marketing / Technische Betriebswirtschaftslehre Bachelor of Science 38
1.13 Maschinenbau / Energie- und Anlagensysteme Bachelor of Science 46
1.14 Maschinenbau / Entwicklung und Konstruktion Bachelor of Science 47
1.15 Mechatronik Bachelor of Science 39
1.16 Media Systems Bachelor of Science 24
1.17 Medientechnik Bachelor of Science 43
1.18 Medizintechnik / Biomedical Engineering Bachelor of Science 51
1.19 Modedesign / Kostümdesign / Textildesign Bachelor of Arts 57
1.20 Ökotrophologie Bachelor of Science 59
1.21 Produktionstechnik und -management Bachelor of Science 46
1.22 Rettungsingenieurwesen / Rescue Engineering Bachelor of Engineering 27
1.23 Technische Informatik Bachelor of Science 48
1.24 Umwelttechnik Bachelor of Science 46
1.25 Verfahrenstechnik Bachelor of Science 42
2. Master-Studiengänge
2.01 Automatisierung Master of Science 14
2.02 Berechnung und Simulation im Maschinenbau Master of Science 10
2.03 Fahrzeugbau Master of Science 29
2.04 Flugzeugbau Master of Science 28
2.05 Informatik Master of Science 23
2.06 Informations- und Kommunikationstechnik Master of Science 8
2.07 Marketing und Vertrieb Master of Science 24
2.08 Medizintechnik / Biomedical Engineering Master of Science 10
2.09 Multichannel Trade Management in Textile
Business
Master of Arts 24
2.10 Nachhaltige Energiesysteme im Maschinenbau Master of Science 10
2.11 Pharmaceutical Biotechnology Master of Science 10
2.12 Produktionstechnik und -management Master of Science 10
2.13 Soziale Arbeit Master of Arts 24
2.14 Zeitabhängige Medien / Sound Vision Games Master of Arts 40
Dienstag, den 5. Januar 2016
6 HmbGVBl. Nr. 1
Anlage 2
Nr. Studienfach
Zulassungen in höhere Fachsemester (FS)
2.
FS
3.
FS
4.
FS
5.
FS
6.
FS
7.
FS
8.
FS
1. Bachelor-Studiengänge
1.01 Außenwirtschaft / Internationales Management 39 37 39 37 36 37
1.02 Bekleidung Technik und Management 0 31 0 28 0 29
1.03 Bildung und Erziehung in der Kindheit 78 0 148 0 55 0
1.04 Elektro- und Informationstechnik 106 48 84 40 73 45
1.05 Illustration 0 29 0 31 0 32
1.06 Kommunikationsdesign 0 58 0 61 0 64
1.07 Logistik / Technische Betriebswirtschaftslehre 39 36 36 34 33 33
1.08 Marketing / Technische Betriebswirtschaftslehre 38 37 39 36 35 35
1.09 Media Systems 20 19 43 17 17
1.10 Medientechnik 41 38 40 33 32 28
1.11 Modedesign / Kostümdesign / Textildesign 0 56 0 50 0 52
1.12 Ökotrophologie 59 57 56 53 49
1.13
Regenerative Energiesysteme und Energie-
management Elektro- und Informationstechnik
44 0 37 0 28
1.14 Soziale Arbeit 274 0 290 0 193 0
2. Master-Studiengänge
2.01 Automatisierung 13 12
2.02 Design 58 0
2.03 Food Science 21 0 22
2.04 Informations- und Kommunikationstechnik 8 7
2.05 International Business 21 0
2.06 International Logistics and Management 22 0
2.07 Marketing und Vertrieb 0 20
2.08 Mikroelektronische Systeme 13 0
2.09
Multichannel Trade Management in Textile
Business
0 22
2.10 Zeitabhängige Medien / Sound Vision Games 0 38
Dienstag, den 5. Januar 2016 7
HmbGVBl. Nr. 1
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Farmsen und der
Verordnung
über das Landschaftsschutzgebiet Wandsbeker Geest
Vom 22. Dezember 2015
Auf Grund von §
10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Ham-
burgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutz-
gesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt
geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167), in Verbindung
mit §
26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl.
I S. 1474, 1536), wird verordnet:
Einziger Paragraph
Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der
Gemarkung Farmsen vom 2. Dezember 1980 (HmbGVBl.
S. 368), zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl.
S. 250, 255), und die Verordnung über das Landschaftsschutz-
gebiet Wandsbeker Geest vom 8. März 2005 (HmbGVBl. S. 60),
zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250,
255), treten für die in der anliegenden Karte rot eingezeichnete
Fläche außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 22. Dezember 2015.
Dienstag, den 5. Januar 2016
8 HmbGVBl. Nr. 1
Fläche, für die der Landschaftsschutz
aufgehoben wird
Maßstab 1:5.000
±
0 250 500
125
Meter
Gemarkungsgrenze
Anlage zur Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Farmsen
und der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet Wandsbeker Geest
Dienstag, den 5. Januar 2016 9
HmbGVBl. Nr. 1
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über das Landschaftsschutzgebiet Marmstorfer Flottsandplatte
Vom 22. Dezember 2015
Auf Grund von §
10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Ham-
burgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutz-
gesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt
geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167), in Verbindung
mit §
26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl.
I S. 1474, 1536), wird verordnet:
Einziger Paragraph
Die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Marms
torfer Flottsandplatte vom 24. September 1996 (HmbGVBl.
S. 243), zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl.
S. 250, 255), tritt für die in der anliegenden Karte rot einge-
zeichnete Fläche außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 22. Dezember 2015.
Dienstag, den 5. Januar 2016
10 HmbGVBl. Nr. 1
Fläche, für die der Landschaftsschutz
aufgehoben wird
±
Anlage zur Verordnung
zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
Marmstorfer Flottsandplatte
Gemarkungsgrenze
Fläche, für die der Landschaftsschutz
aufgehoben wird
Maßstab 1:5.000
±
0 250 500
125
Meter
Anlage zur Verordnung
zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
Marmstorfer Flottsandplatte
Gemarkungsgrenze
Dienstag, den 5. Januar 2016 11
HmbGVBl. Nr. 1
Dritte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Neuland
Vom 22. Dezember 2015
Auf Grund von §
10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Ham-
burgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutz-
gesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt
geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167), in Verbindung
mit §
26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl.
I S. 1474, 1536), wird verordnet:
Einziger Paragraph
Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der
Gemarkung Neuland vom 22. Oktober 1957 (Sammlung des
bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-q), zuletzt
geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 255), tritt
für die in der anliegenden Karte rot eingezeichnete Fläche
außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 22. Dezember 2015.
Dienstag, den 5. Januar 2016
12 HmbGVBl. Nr. 1
Fläche, für die der Landschaftsschutz
aufgehoben wird
Maßstab 1:5.000
±
0 250 500
125
Meter
Anlage zur Dritten Verordnung
zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen
in der Gemarkung
Neuland
Dienstag, den 5. Januar 2016 13
HmbGVBl. Nr. 1
Neunte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Schnelsen,
Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen
Vom 22. Dezember 2015
Auf Grund von §
10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Ham-
burgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutz-
gesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt
geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167), in Verbindung
mit §
26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl.
I S. 1474, 1536), wird verordnet:
Einziger Paragraph
Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den
Gemarkungen Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und
Stellingen vom 26. November 1957 (Sammlung des bereinig-
ten hamburgischen Landesrechts I 791-r), zuletzt geändert am
29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 255), tritt für die in der
anliegenden Karte rot eingezeichneten Flächen außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 22. Dezember 2015.
Dienstag, den 5. Januar 2016
14 HmbGVBl. Nr. 1
Fläche, für die der Landschaftsschutz
aufgehoben wird
Maßstab 1:5.000
±
0 250 500
125
Meter
Anlage zur Neunten Verordnung
zur Änderung der Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen
in den Gemarkungen
Schnelsen, Niendorf, Lokstedt, Eidelstedt und Stellingen
Landesgrenze
Dienstag, den 5. Januar 2016 15
HmbGVBl. Nr. 1
Fünfzehnte Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Duvenstedt,
Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt
Vom 22. Dezember 2015
Auf Grund von §
10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Ham-
burgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutz-
gesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 402), zuletzt
geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167), in Verbindung
mit §
26 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009
(BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl.
I S. 1474, 1536), wird verordnet:
Einziger Paragraph
Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den
Gemarkungen Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt,
Volksdorf und Rahlstedt vom 19. Dezember 1950 (Sammlung
des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-k), zuletzt
geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 255), tritt
für die in der anliegenden Karte (Blätter 1 und 2) rot einge-
zeichneten Flächen außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 22. Dezember 2015.
Dienstag, den 5. Januar 2016
16 HmbGVBl. Nr. 1
Fläche, für die der Landschaftsschutz
aufgehoben wird
±
0 250 500
125
Meter
Anlage zur Fünfzehnten Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen
Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt
– Blatt 1 –
Maßstab 1:5.000
Dienstag, den 5. Januar 2016 17
HmbGVBl. Nr. 1
Fläche, für die der Landschaftsschutz
aufgehoben wird ±
0 250 500
125
Meter
Gemarkungsgrenze
Anlage zur Fünfzehnten Verordnung
zur Änderung der Verordnung
zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen
Duvenstedt, Bergstedt, Lemsahl-Mellingstedt, Volksdorf und Rahlstedt
– Blatt 2 –
Maßstab 1:5.000
Dienstag, den 5. Januar 2016
18 HmbGVBl. Nr. 1
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein
zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der ,,HSH Finanzfonds AöR“
als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Vom 28. Dezember 2015
Gemäß Artikel 2 §3 des Gesetzes zur Errichtung der ,,hsh
portfoliomanagement AöR“ und zur Anpassung eines Staats-
vertrages vom 15. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 344) wird
bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2
am 22. Dezember 2015 in Kraft getreten ist.
Hamburg, den 28. Dezember 2015.
Die Senatskanzlei
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein
über die Errichtung der ,,hsh portfoliomanagement AöR“
als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach §8b
des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Vom 28. Dezember 2015
Gemäß Artikel 1 §3 des Gesetzes zur Errichtung der ,,hsh
portfoliomanagement AöR“ und zur Anpassung eines Staats-
vertrages vom 15. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 344) wird
bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem §
18 am
22. Dezember 2015 in Kraft getreten ist.
Hamburg, den 28. Dezember 2015.
Die Senatskanzlei
Dienstag, den 5. Januar 2016 19
HmbGVBl. Nr. 1
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird für das Gebiet süd-
lich des Schnelsener Moorgrabens in Schnelsen (F05/12
Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß §
6 Absatz 5 Satz 3 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien
Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim
Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich-
neten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des §214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-
chennutzungsplans und
c) nach §
214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Einhundertachtundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 29. Dezember 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 29. Dezember 2015.
Der Senat
Dienstag, den 5. Januar 2016
20 HmbGVBl. Nr. 1
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich südlich der Peter-Timm-Straße, östlich
der AKN-Verbindung Eidelstedt Burgwedel, nördlich
Flagentwiet und westlich der Holsteiner Chaussee im Stadtteil
Schnelsen (L06/12 Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht nieder
gelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht kön-
nen beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst-
stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche
Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kos-
tenfrei zur Verfügung gestellt.
Einhundertfünfunddreißigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 29. Dezember 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 29. Dezember 2015.
Der Senat
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29
77.
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