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Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Hochschulbereich
221-1a

Seite 103

Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen und des Bauleitplanfeststellungsgesetzes
114-1, 2130-1

Seite 104

Einhundertsiebenundsiebzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg – Gemeinbedarf (Jugendanstalt Hamburg) süd stlich der Vollzugsanstalt Billwerder –

Seite 105

Einhundertsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Gemeinbedarf (Jugendanstalt Hamburg) südöstlich der Vollzugsanstalt Billwerder –

Seite 105

Einhundertachtundsiebzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg – Neue Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen –

Seite 106

Einhunderteinundsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg – Neue Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen –

Seite 106

FREITAG, DEN18. FEBRUAR
103
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 11 2022
Tag I n h a l t Seite
9. 2. 2022 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im
Hochschulbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
221-1a
9. 2. 2022 Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen
und des Bauleitplanfeststellungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104
114-1, 2130-1
9.
2.
2022 Einhundertsiebenundsiebzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg ­ Gemeinbedarf (Jugendanstalt Hamburg) südöstlich der Vollzugsanstalt Billwerder ­ . . . . . . 105
9. 2. 2022 Einhundertsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg
­ Gemeinbedarf (Jugendanstalt Hamburg) südöstlich der Vollzugsanstalt Billwerder ­ . . . . . . . . . . . . . . . 105
9.
2.
2022 Einhundertachtundsiebzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg ­ Neue Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen ­ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
9.
2.
2022 Einhunderteinundsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg ­ Neue Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen ­ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Gesetz
zur Änderung des Gesetzes zur Bewältigung der Auswirkungen
der COVID-19-Pandemie im Hochschulbereich
Vom 9. Februar 2022
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Das Gesetz zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-
19-Pandemie im Hochschulbereich vom 8. September 2020
(HmbGVBl. S. 431), geändert am 17. Juni 2021 (HmbGVBl.
S. 468, 469), wird wie folgt geändert:
1. In §1 Absatz 2 wird hinter Satz 1 folgender Satz eingefügt:
,,Beamtenverhältnisse auf Zeit nach Satz 1, die zwischen
dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 bestehen,
können auf Antrag um bis zu zwölf Monate über die jeweils
in §
19 Absatz 1 und §
28 Absatz 2 HmbHG genannte
Höchstdauer verlängert werden; nach Satz 1, auch in Ver-
bindung mit einer nach §2 Absatz 1 Nummer 2 erlassenen
Rechtsverordnung, gewährte Verlängerungszeiten werden
angerechnet.“
2. In §
2 Absatz 1 Nummer 2 wird hinter der Textstelle ,,§
1
Absatz 2″ die Textstelle ,,Satz 1″ eingefügt.
3. In §4 Satz 2 wird die Textstelle ,,31. März 2022″ durch die
Textstelle ,,31. März 2023″ ersetzt.
Ausgefertigt Hamburg, den 9. Februar 2022.
Der Senat
Freitag, den 18. Februar 2022
104 HmbGVBl. Nr. 11
Ausgefertigt Hamburg, den 9. Februar 2022.
Der Senat
Artikel 1
Änderung des Hamburgischen Gesetzes
über die Verkündung von Rechtsverordnungen
Das Hamburgische Gesetz über die Verkündung von
Rechtsverordnungen vom 28. März 1955 (Sammlung des
bereinigten hamburgischen Landesrechts I 114-a), zuletzt
geändert am 16. Januar 1989 (HmbGVBl. S. 5), wird wie folgt
geändert:
1. §2 wird aufgehoben.
2. In §
4 Absatz 1 werden die Wörter ,,Lautsprecherwagen
oder Maueranschlag“ durch die Textstelle ,,Lautsprecher-
wagen, Maueranschlag oder Bekanntmachung im Internet“
ersetzt.
3. §8 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
,,(1) Soweit Rechtsverordnungen vor dem Inkrafttreten die-
ses Gesetzes abweichend von den §§1 und 3 verkündet wor-
den sind, behält es dabei sein Bewenden. Soweit Rechtsver-
ordnungen abweichend von §2 in der bis zum 18. Februar
2022 geltenden Fassung verkündet worden sind, beein-
trächtigt das deren Wirksamkeit nicht.“
Artikel 2
Änderung des Bauleitplanfeststellungsgesetzes
In §
3 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung
vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert
am 26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 380, 383), wird folgender
Absatz 5 angefügt:
,,(5) Sind amtlich nicht veröffentlichte Bekanntmachungen
sachverständiger Stellen Bestandteil der Festsetzungen eines
Bebauungsplans, so sind diese beim Staatsarchiv zu kosten-
freier Einsicht durch jedermann niederzulegen. Hierauf soll
im Gesetz oder der Rechtsverordnung hingewiesen werden.
Die Niederlegung kann an anderer Stelle erfolgen oder durch
eine andere Art der kostenfreien Zugänglichmachung ersetzt
werden, wenn im Gesetz oder in der Rechtsverordnung darauf
hingewiesen wird und deren dauerhafte Bereitstellung durch
technische und organisatorische Maßnahmen sichergestellt
ist. Soweit im Gesetz oder in der Rechtsverordnung auf eine
Niederlegung an anderer Stelle oder eine andere Art der kos-
tenfreien Zugänglichmachung verwiesen wird, kann diese
durch die Niederlegung beim Staatsarchiv ersetzt werden. Die
erfolgte Niederlegung beim Staatsarchiv nach Satz 4 ist im
Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu
machen. Sind die Voraussetzungen nach Satz 5 erfüllt, gilt der
Bebauungsplan als rückwirkend zu dem Zeitpunkt in Kraft
gesetzt, zu dem er im Falle einer ordnungsgemäßen Zugäng-
lichmachung der Bekanntmachungen der sachverständigen
Stellen in Kraft getreten wäre.“
Gesetz
zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über die Verkündung
von Rechtsverordnungen und des Bauleitplanfeststellungsgesetzes
Vom 9. Februar 2022
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Freitag, den 18. Februar 2022 105
HmbGVBl. Nr. 11
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird für den Geltungsbe-
reich südöstlich der Bundesautobahn A1 und nördlich der
S-Bahnlinie nach Bergedorf und des Umschlagbahnhofs Bill-
werder, unmittelbar südöstlich angrenzend an die Justizvoll-
zugsanstalt Billwerder (F02/19, Bezirk Bergedorf, Ortsteil 611)
geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß §6a Absatz 1 des Bauge-
setzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I
S. 3635), zuletzt geändert am 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939),
werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niederge-
legt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim
Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des §214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-
chennutzungsplans und
c) nach §
214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden
sind.
Einhundertsiebenundsiebzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
­ Gemeinbedarf (Jugendanstalt Hamburg) südöstlich der Vollzugsanstalt Billwerder ­
Vom 9. Februar 2022
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 9. Februar 2022.
Der Senat
Einhundertsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
­ Gemeinbedarf (Jugendanstalt Hamburg) südöstlich der Vollzugsanstalt Billwerder ­
Vom 9. Februar 2022
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich südöstlich der Bundesautobahn A 1 und
der Justizvollzugsanstalt Billwerder und nördlich der S-Bahn-
linie nach Bergedorf und des Umschlagbahnhofs Billwerder
im Stadtteil Billwerder (L 02/19 ­ Bezirk Bergedorf, Ortsteil
611) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß §
44 Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Fassung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 542) in
Verbindung mit §2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-
keitsprüfung in Hamburg vom 10. Dezember 1996 (HmbGVBl.
S. 310), zuletzt geändert am 21. Februar 2018 (HmbGVBl.
S. 53, 54), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht
niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Ausgefertigt Hamburg, den 9. Februar 2022.
Der Senat
Freitag, den 18. Februar 2022
106 HmbGVBl. Nr. 11
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich westlich der Högenstraße, südlich und
nördlich des Spannskamps, sowie östlich des Basselwegs im
Stadtteil Stellingen (L 10/10 ­ Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321)
geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß §
14l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I
S. 95), zuletzt geändert am 30. November 2016 (BGBl. I
S. 2749, 2753), in Verbindung mit §74 Absatz 3 UVPG in der
am 29. Juli 2017 geltenden Fassung und §
2 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg vom
10. Dezember 1996 (HmbGVBl. S. 310), zuletzt geändert am
21. Februar 2018 (HmbGVBl. S. 53, 54), werden beim Staats
archiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Einhundertachtundsiebzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
­ Neue Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen ­
Vom 9. Februar 2022
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich
westlich der Högenstraße, südlich und nördlich des Spanns-
kamps, sowie östlich des Basselwegs im Stadtteil Stellingen
(F 10/10 ­ Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß §6a Absatz 1 des Bauge-
setzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I
S. 3635), zuletzt geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802),
werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niederge-
legt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim
Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des §214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-
chennutzungsplans und
c) nach §
214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Ausgefertigt Hamburg, den 9. Februar 2022.
Der Senat
Einhunderteinundsechzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
­ Neue Wohnbauflächen südlich Sportplatzring in Stellingen ­
Vom 9. Februar 2022
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 9. Februar 2022.
Der Senat
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