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Sechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte

Seite 125

DIENSTAG, DEN11. JUNI
125
HmbGVBl. Nr. 17 2024
Tag I n h a l t Seite
21. 5. 2024 Sechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Hamburg-Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Sechzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte
Vom 21. Mai 2024
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 29. September 2024
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 29. September
2024, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Kinder, Jugend & Familie“,
2. ,,Winterfit – Großer Bikertreff mit kostenlosem Motorrad-
markt zum Saisonende“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3
und
2. Nummer 2 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83
beschränkt.
§2
Sonntagsöffnung am 3. November 2024
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. November
2024, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Kultur-Laternenumzug“,
2. ,,Schraubertipps Live-Vorführung“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3
und
2. Nummer 2 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83
beschränkt.
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
Dienstag, den11. Juni 2024
126 HmbGVBl. Nr. 17
§3
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 21. Mai 2024.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,- Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).