FREITAG, DEN25. MÄRZ
185
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 18 2022
Tag I n h a l t Seite
10. 3. 2022 Dreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185
14. 3. 2022 Dreiunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
15. 3. 2022 Siebenunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Hamburg-Nord . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 186
15. 3. 2022 Neununddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Bergedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187
17. 3. 2022 Vierundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Dreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 10. März 2022
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. April 2022,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein, aus Anlass der
Veranstaltungen
1. ,,Altona blüht auf“,
2. ,,Inklusion & Integration“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf Spritzenplatz, Ottenser Hauptstraße 2 bis 27,
Paul-Nevermann-Platz 11 bis 12 und 15, Neue Große Berg-
straße 1 bis 20, Große Bergstraße 164, Goetheplatz,
2. Nummer 2 auf Osdorfer Landstraße 131
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 10. März 2022.
Das Bezirksamt Altona
Freitag, den 25. März 2022
186 HmbGVBl. Nr. 18
Siebenunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Hamburg-Nord
Vom 15. März 2022
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Hamburg-Nord
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. April 2022,
aus Anlass der Veranstaltung ,,Integration und Inklusion“ in
der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 beschränkt
auf das Shopping-Center Hamburger Meile, 22083 Hamburg.
Dreiunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 14. März 2022
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 3. April 2022
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. April 2022,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veranstaltung
,,Eine Bühne für alle“ geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Straßen Amalienstraße 7, Am Wall 1, Bremer Straße 14, Har-
burger Ring 8 bis 10, Hölertwiete 5, 6 und 8, Julius-Ludowieg-
Straße 9, Krummholzberg 10, Lüneburger Straße 2, 9, 16, 23,
33, 34, 39, 41, 43, 45 und 48, Lüneburger Tor 7, Rieckhoff-
straße 8 bis 10, Sand 25, 27 bis 31 und 35, Schloßmühlendamm
2 und 4, Seeveplatz 1 sowie Buxtehuder Straße 62, Großmoor-
bogen 6, 9, 17 bis 19, Großmoordamm 98, Schlachthofstraße 1,
Hannoversche Straße 86 und Cuxhavener Straße 366
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 14. März 2022.
Das Bezirksamt Harburg
Freitag, den 25. März 2022 187
HmbGVBl. Nr. 18
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 15. März 2022.
Das Bezirksamt Hamburg-Nord
Neununddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf
Vom 15. März 2022
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 3. April 2022
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. April 2022, in
der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der
Veranstaltung ,,Integration und Inklusion Spielen verbindet“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 beschränkt
auf Verkaufsstellen am Unteren Landweg 77.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 15. März 2022.
Das Bezirksamt Bergedorf
Freitag, den 25. März 2022
188 HmbGVBl. Nr. 18
Vierundvierzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 17. März 2022
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 3. April 2022
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. April 2022,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der
Veranstaltungen
1. ,,Gemeinsam. Verschieden. Stark.“,
2. ,,Inklusion & Integration“,
3. ,,Gemeinsam. Verschieden.“,
4. ,,Inklusion und Integration Fest der Länder & Sinne“,
5. ,,Wandsbek blüht auf“,
6. ,,Musikalisch in den April“,
7. ,,Inklusion und Integration“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Marktplatz Galerie Bramfeld, Bramfelder
Chaussee 230,
2. Nummer 2 auf das Alstertal Einkaufszentrum, Kritenbarg/
Heegbarg bis zum Saseler Damm,
3. Nummer 3 auf die Verkaufsstellen Poppenbütteler Weg 15
bis 21 und 25,
4. Nummer 4 auf den Einkaufstreffpunkt Farmsen, Berner
Heerweg 175,
5. Nummer 5 auf das Einkaufszentrum Wandsbek QUARREE
sowie die Straßen Wandsbeker Marktstraße zwischen Brau-
hausstraße und Ring 2, Schloßstraße von Wandsbeker
Marktstraße bis zum Ring 2 (BID-Bereich),
6. Nummer 6 auf die Verkaufsstelle Walddörferstraße 140,
7. Nummer 7 auf Verkaufsstellen im Rahlstedt-Center, Wari-
ner Weg 1
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 17. März 2022.
Das Bezirksamt Wandsbek
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
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Inhalt
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Dreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen |
Seite 185 |
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Dreiunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen |
Seite 186 |
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Siebenunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen |
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Neununddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen |
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Vierundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen |
Seite 188 |
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