9
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 2 FREITAG, DEN 10. JANUAR 2014
Tag I n h a l t Seite
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird in folgenden Gel-
tungsbereichen geändert:
17. 12. 2013 Einhundertdreiunddreißigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
17. 12. 2013 Einhundertsiebzehnte Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg . . 11
7. 1. 2014 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Widerspruchsausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
340-1-1
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Einhundertdreiunddreißigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 17. Dezember 2013
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Änderungsverfahren (F 1/12)
Teilfläche Bezirk Stadtteil
(Ortsteil-Nr.)
Geltungsbereich
1 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg
(136)
Südlich Westliche Georgswerder Wettern,
zwischen Niedergeorgswerder Deich und der
Bundesautobahn A 255
2 Bergedorf Ochsenwerder
(608)
Südwestlich des Ochsenwerder Landschei-
dewegs
3 Bergedorf Neuengamme
(606)
Zwischen der KZ-Gedenkstätte Neuengamme
und dem Neuengammer Hauptdeich
Freitag, den 10. Januar 2014
10 HmbGVBl. Nr. 2
4 Bergedorf Altengamme
(605)
In Verlängerung der Straße Achterschlag zwi-
schen dem Horster Damm und dem Gelände
des Wasserwerks Curslack
5 Bergedorf Curslack/
Bergedorf
(604/ 603)
Östlich Curslacker Neuer Deich, zwischen der
Bundesautobahn A 25 und dem Gelände des
Wasserwerks Curslack
6 Harburg Francop
(716)
Westlich des in Nord-Süd-Richtung verlaufen-
den Straßenzugs Hohenwischer Straße/
Hinterdeich, zwischen dem in Ost-West
Richtung verlaufenden Abschnitt der Hohen-
wischer Straße/Vierzigstücken und dem
Francoper Hinterdeich
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächen-
nutzungsplans mit den Teilflächen 1 bis 6 und die ihm beige-
gebene Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung
nach § 6 Absatz 5 Satz 3 des Baugesetzbuchs in der Fassung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548), werden beim Staatsarchiv zur
kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim
örtlich zuständigen Bezirksamt vorhanden sind, werden sie
kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht-
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Ausgefertigt Hamburg, den 17. Dezember 2013.
Der Senat
Freitag, den 10. Januar 2014 11
HmbGVBl. Nr. 2
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird in
folgenden Geltungsbereichen geändert:
Einhundertsiebzehnte Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 17. Dezember 2013
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms mit den Teilflächen 1 bis 6 und der ihm beige-
gebene Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende
Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2 Nummer 2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung vom
24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95), zuletzt geändert am 25. Juli
2013 (BGBl. I S. 2749, 2756), werden beim Staatsarchiv zur
kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Änderungsverfahren (L 1/12)
Teilfläche Bezirk Stadtteil
(Ortsteil-Nr.)
Geltungsbereich
1 Hamburg-Mitte Wilhelmsburg
(136)
Südlich Westliche Georgswerder Wettern,
zwischen Niedergeorgswerder Deich und der
Bundesautobahn A 255
2 Bergedorf Ochsenwerder
(608)
Südwestlich des Ochsenwerder Landschei-
dewegs
3 Bergedorf Neuengamme
(606)
Zwischen der KZ-Gedenkstätte Neuengamme
und dem Neuengammer Hauptdeich
4 Bergedorf Altengamme
(605)
In Verlängerung der Straße Achterschlag zwi-
schen dem Horster Damm und dem Gelände
des Wasserwerks Curslack
5 Bergedorf Curslack/
Bergedorf
(604/ 603)
Östlich Curslacker Neuer Deich, zwischen der
Bundesautobahn A 25 und dem Gelände des
Wasserwerks Curslack
6 Harburg Francop
(716)
Westlich des in Nord-Süd-Richtung verlaufen-
den Straßenzugs Hohenwischer Straße/
Hinterdeich, zwischen dem in Ost-West Rich-
tung verlaufenden Abschnitt der Hohen-
wischer Straße/Vierzigstücken und dem
Francoper Hinterdeich
Ausgefertigt Hamburg, den 17. Dezember 2013.
Der Senat
Freitag, den 10. Januar 2014
12 HmbGVBl. Nr. 2
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Verordnung
zur Aufhebung der Verordnung
über Widerspruchsausschüsse
Vom 7. Januar 2014
Auf Grund von § 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung
der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21. Januar 1960 vom
9. März 1960 (HmbGVBl. S. 291), zuletzt geändert am
18. Februar 2004 (HmbGVBl. S. 69, 91), wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung über Widerspruchsausschüsse vom 24. März
1987 (HmbGVBl. S. 85) in der geltenden Fassung wird auf-
gehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. März 2014 in Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 7. Januar 2014.
Download
Inhalt
|
• |
Einhundertdreiunddreißigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 9 |
|
• |
Einhundertsiebzehnte Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 11 |
|
• |
Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Widerspruchsausschüsse |
Seite 12 |
Über uns
Lütcke & Wulff OHG
Rondenbarg 8
22525 Hamburg
E-mail: info@luewu.de
Tel. 040 / 23 51 29-0
