DONNERSTAG, DEN31. MÄRZ
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HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 20 2022
Tag I n h a l t Seite
31. 3. 2022 Bekanntmachung Feststellungen nach §28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . 195
2126-17
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung vom 30. März 2022
mit Annahme der Drucksache 22/7788 folgende Beschlüsse
gefasst:
1. Die Bürgerschaft stellt gemäß §
28a Absatz 8 Satz 1 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) fest, dass in der Freien und
Hansestadt Hamburg durch eine epidemische Ausbreitung
der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) die konkrete
Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage
besteht.
2. Die Bürgerschaft stellt gemäß §28a Absatz 8 Satz 1 lfSG die
Anwendung folgender konkreter Maßnahmen nach §
28a
Absatz 8 Satz 1 Nummern 1, 3 und 4 IfSG fest:
a) die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske
(FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen
Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz),
b) die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen-
oder Testnachweises nach §22a Absatz 1 bis 3 IfSG ein-
schließlich der Vorlage eines amtlichen Lichtbildaus-
weises sowie an die Vorlage solcher Nachweise anknüp-
fende Beschränkungen des Zugangs in Einrichtungen
und Unternehmen nach §
23 Absatz 3 Satz 1 IfSG und
§
36 Absatz 1 IfSG sowie bei Veranstaltungen und in
Betrieben, in denen Tanzlustbarkeiten angeboten wer-
den,
c) die Verpflichtung zur Erstellung und Anwendung von
Hygienekonzepten, die die Bereitstellung von Desinfek-
tionsmitteln und die Vermeidung unnötiger Kontakte
vorsehen können, für Einrichtungen im Sinne von §23
Absatz 3 Satz 1 IfSG und §36 Absatz 1 IfSG und für die
in §
28a Absatz 1 Nummer 4 bis 8 und 10 bis 16 IfSG
genannten Betriebe, Gewerbe, Einrichtungen, Ange-
bote, Veranstaltungen, Reisen und Ausübungen.
3. Die Feststellungen nach Ziffer 1 und 2 treten mit Ablauf des
30. April 2022 außer Kraft.
Bekanntmachung
Feststellungen nach §28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes
Hamburg, den 31. März 2022.
Die Präsidentin der Bürgerschaft
Donnerstag, den 31. März 2022
196 HmbGVBl. Nr. 20
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