FREITAG, DEN5. JUNI
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HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 21 2015
Tag I n h a l t Seite
2. 6. 2015 Verordnung zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung nach Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes
zur Neuordnung des Kapazitätsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
neu: 221-3-1
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Einziger Paragraph
Die Ermächtigung zum Erlass, zur Änderung und zur Auf-
hebung von Rechtsverordnungen nach Artikel 9 Absatz 2
Sätze 1 und 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitäts-
rechts in Verbindung mit
1. §2 Absatz 1 HZG in der am 31. März 2014 geltenden Fas-
sung (Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen)
und
2. §2 Absatz 2 Satz 2 HZG in der am 31. März 2014 geltenden
Fassung (Normwerte und Kapazitätsermittlung)
wird auf die Behörde für Wissenschaft und Forschung weiter
übertragen.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 2. Juni 2015.
Verordnung
zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung
nach Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts
Vom 2. Juni 2015
Auf Grund von Artikel 9 Absatz 2 Satz 3 des Gesetzes
zur Neuordnung des Kapazitätsrechts vom 14. März 2014
(HmbGVBl. S. 99), geändert am 15. Mai 2015 (HmbGVBl.
S. 97), in Verbindung mit §
2 Absatz 3 des Hochschulzu
lassungsgesetzes (HZG) vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl.
S. 515), zuletzt geändert am 17. September 2013 (HmbGVBl.
S. 389, 398), wird verordnet:
Freitag, den 5. Juni 2015
104 HmbGVBl. Nr. 21
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
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II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
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Verordnung zur Weiterübertragung der Verordnungsermächtigung nach Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Kapazitätsrechts |
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