DIENSTAG, DEN9. JULI
205
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 23 2019
Tag I n h a l t Seite
28. 6. 2019 Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2019 . . . . . . . . 205
611-5
28. 6. 2019 Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot des Mitführens und des Verkaufs von
Glasgetränkebehältnissen in bestimmten Gebieten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206
2012-2
28.
6.
2019 Einhundertsechsundsechzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg Wohnen nördlich Poppenbütteler Weg in Hummelsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 207
28.
6.
2019 Einhunderteinundfünfzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg Wohnen nördlich Poppenbütteler Weg in Hummelsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 208
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Gewerbesteuerhebesatz 2019
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbe
ertrag für das Kalenderjahr 2019 wird auf 470 vom Hundert
festgesetzt.
§2
Grundsteuerhebesätze 2019
Die Hebesätze für die Grundsteuern werden für das Kalen-
derjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft auf 225 vom
Hundert,
2. für die Grundstücke auf 540 vom Hundert.
§3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in
Kraft.
Gesetz
über die Festsetzung der Hebesätze
für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2019
Vom 28. Juni 2019
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2019.
Der Senat
Dienstag, den 9. Juli 2019
206 HmbGVBl. Nr. 23
Das Gesetz über das Verbot des Mitführens und des Ver-
kaufs von Glasgetränkebehältnissen in bestimmten Gebieten
vom 9. Juli 2009 (HmbGVBl. S. 222), zuletzt geändert am
5. Mai 2017 (HmbGVBl. S. 136), wird wie folgt geändert:
1. §1 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
b) In Satz 1 wird hinter dem Wort ,,Anlage“ die Zahl ,,1″
eingefügt.
c) Es wird folgender Absatz 2 angefügt:
,,(2) Innerhalb des in der Anlage 2 beschriebenen räum-
lichen Geltungsbereichs ist es täglich in der Zeit von
17.00 Uhr bis 6.00 Uhr verboten,
1.Glasgetränkebehältnisse mitzuführen,
2.Glasgetränkebehältnisse zu verkaufen.“
2. §2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 wird die Textstelle ,,Satz 1 Nummer 1″ gestri-
chen.
b) In Absatz 3 wird die Textstelle ,,Satz 1 Nummer 2″ gestri-
chen.
3. Die Anlage wird Anlage 1 und in der Überschrift werden die
Wörter ,,des Verbotsgebiets Reeperbahn“ angefügt.
4. Es wird folgende Anlage 2 angefügt:
,,Anlage 2
Räumlicher Geltungsbereich
des Verbotsgebiets Hansaplatz
Von der Rostocker Straße, der Nordgrenze des Flurstücks
916 der Gemarkung St. Georg-Nord (Rostocker Straße 12),
bis zum Hansaplatz, diesen bis zur Brennerstraße, diese bis
zur Hausnummer 5 (Flurstück 316), auf die südöstliche
Seite der Brennerstraße an die Nordgrenze des Flurstücks
1347 verspringend, die Brennerstraße bis zum Hansaplatz,
diesen bis zur Stralsunder Straße, diese in südlicher Rich-
tung bis zur Südgrenze des Flurstücks 1343 (Stralsunder
Straße 4), auf die südwestliche Seite der Stralsunder Straße
verspringend, diese 22 Meter in westlicher Richtung bis
zum Hansaplatz, diesen bis zur Straße Bremer Reihe, diese
bis zur Westgrenze des Flurstücks 334 (Bremer Reihe 20a),
auf die nordwestliche Seite an die Westgrenze des Flur-
stücks 480 (Bremer Reihe 21) verspringend, die Straße
Bremer Reihe bis zum Hansaplatz, diesen bis zur Ellmen-
reichstraße, diese bis zur Westgrenze des Flurstücks 531
(Ellmenreichstraße 22a), auf die nordwestliche Seite ver-
springend und 80 Meter in nordöstliche Richtung bis zur
Baumeisterstraße, diese 43 Meter in westliche Richtung, an
die nördliche Seite der Baumeisterstraße der Westgrenze
des Flurstücks 1599 (Baumeisterstraße 17) verspringend,
die Baumeisterstraße bis zum Hansaplatz, diesen bis zur
Straße Zimmerpforte, diese bis zur Nordgrenze des Flur-
stücks 46 (Zimmerpforte 4), auf die nordöstliche Seite der
Straße Zimmerpforte bis zur Nordgrenze des Flurstücks 52
(Zimmerpforte 3) verspringend, die Straße Zimmerpforte
bis zum Hansaplatz, diesen bis zur Rostocker Straße, diese
90 Meter in nördliche Richtung, auf die östliche Seite der
Rostocker Straße (Flurstück 916) verspringend.“
Drittes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über das Verbot des Mitführens und des Verkaufs von Glasgetränkebehältnissen
in bestimmten Gebieten
Vom 28. Juni 2019
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2019.
Der Senat
Dienstag, den 9. Juli 2019 207
HmbGVBl. Nr. 23
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22.
Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich im
südöstlichen Teil der Hummelsbütteler Feldmark, nördlich
der Straße Poppenbütteler Weg im Stadtteil Hummelsbüttel
(F03/16, Bezirk Wandsbek, Ortsteil 520) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß §
6a Absatz 1 des Bau
gesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I
S. 3635) werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht
niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim ört-
lich zuständigen Bezirksamt vorhanden sind, werden sie
kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich-
neten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des §214 Absatz 2 des Bau
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-
chennutzungsplans und
c) nach §
214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Einhundertsechsundsechzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Wohnen nördlich Poppenbütteler Weg in Hummelsbüttel
Vom 28. Juni 2019
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2019.
Der Senat
Dienstag, den 9. Juli 2019
208 HmbGVBl. Nr. 23
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich im südlichen Teil der Hummelsbütteler
Feldmark nördlich des Poppenbütteler Weges, östlich Rehagen
im Bezirk Wandsbek, Stadtteil Hummelsbüttel (Bezirk Wands-
bek, Ortsteil 520) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß §14l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I
S. 95), zuletzt geändert am 30. November 2016 (BGBl. I
S. 2749, 2753), in Verbindung mit §74 Absatz 3 UVPG in der
am 29. Juli 2017 geltenden Fassung und §2 des Gesetzes über
die Umweltverträglichkeitsprüfung in Hamburg vom 10. De
zember 1996 (HmbGVBl. S. 310), zuletzt geändert am 21. Feb-
ruar 2018 (HmbGVBl. S. 53, 54), werden beim Staatsarchiv zur
kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Einhunderteinundfünfzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Wohnen nördlich Poppenbütteler Weg in Hummelsbüttel
Vom 28. Juni 2019
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 28. Juni 2019.
Der Senat
