FREITAG, DEN 31. JULI
199
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 24 2026
Tag I n h a l t Seite
28. 7. 2026 Verordnung über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke auf öffentlichen
Flächen im Stadtteil St. Georg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199
neu: 2012-1-7
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Geltungsbereich
Diese Verordnung regelt das Verbot des Verzehrs und des
Mitführens von alkoholischen Getränken innerhalb des in der
Anlage beschriebenen und dargestellten Gebietes im Stadtteil
St. Georg außerhalb von Gebäuden und genehmigten Außengastronomieflächen.
§2
Alkoholverbot
Im Geltungsbereich der Verordnung ist es verboten,
1. alkoholische Getränke zu verzehren oder
2. alkoholische Getränke mit sich zu führen, wenn diese den
Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.
§3
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig nach §1a Absatz 2 SOG handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §2 Nummer 1 alkoholische Getränke verzehrt
oder
2. entgegen §2 Nummer 2 alkoholische Getränke mit sich
führt.
Die Ordnungswidrigkeit nach Satz 1 kann mit einer Geldbuße
bis zu 200 Euro geahndet werden.
§4
Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft und mit
Ablauf des 31. Juli 2027 außer Kraft.
Verordnung
über das Verbot des Verzehrs und des Mitführens alkoholischer Getränke
auf öffentlichen Flächen im Stadtteil St. Georg
Vom 28. Juli 2026
Auf Grund von §1a Absatz 1 des Gesetzes zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom 14. März
1966 (HmbGVBl. S. 77), zuletzt geändert am 22. Januar 2025
(HmbGVBl. S. 183, 190), wird verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 28. Juli 2026.
Freiag, den 31. Juli 2026
200 HmbGVBl. Nr. 24
Anlage
Grenze des Verbotsgebietes
Grenzbeschreibung des Verbotsgebietes
Vom Steintordamm, Flurstück 1489 der Gemarkung Altstadt Nord, in östlicher Richtung bis zur westlichen Grenze
des Flurstücks 2335, Steintorplatz weiter in südlicher Richtung das Flurstück 1849 im weiteren Verlauf des gesamten
Julius-Kobler-Wegs, Flurstück 372. Den nordwestlichen Teil
(Gehweg) der Kurt-Schumacher-Allee, Flurstück 2262 bis zum
östlichen Teil des Kreuzwegs, einschließlich Gehweg, Flurstück 263. Kreuzweg im weiteren Verlauf in nördlicher Richtung, die Adenauerallee querend und östliche Begrenzung des
Flurstücks 2320. Im Verlauf übergehend in den Steindamm in
nordöstliche Richtung, die südöstliche Begrenzung des Flurstücks 1275 bis an die Einmündung Lindenstraße, begrenzt
durch die südwestliche Sichtachse der Flurstücke 2341 und
2238. Das Gebäudeflurstück 2240 aussparend in nordwestlicher Richtung die Danziger Straße, nordöstliche Grenze des
Flurstücks 2243 bis zur Rostocker Straße. Die Rostocker
Straße in südwestlicher Richtung, Flurstück 354 bis zur Einmündung des Fußweges, nordöstliche Grenze des Flurstücks
2315. Im weiteren Verlauf des Fußweges, nördliche Grenze des
Flurstücks 2315 bis zur Einmündung Helmuth-HübenerGang. Helmuth-Hübener-Gang nordöstliche Grenze des Flurstücks 1641 bis Greifswalder Straße nordwestliche Grenze des
Flurstücks 349. Greifswalder Straße bis Baumeisterstraße.
Baumeisterstraße in nordwestlicher Richtung die Sichtachsen
der Flurstücke 183 und 178 (nordwestliche Grenzen), die
Lange Reihe querend im weiteren Verlauf Spadenteich bis zur
Einmündung Koppel. Koppel in nördliche Richtung bis Hausnummer 2 (einschließend). In nordwestliche Richtung St.
Georgs Kirchhof einschließlich des westlichen Gehweges bis
an die Sichtachse der südöstlichen Grenze des Gebäudeflurstücks 699. Die südöstliche Grenze der Gebäudeflurstücke 699
und 748 in südwestliche Richtung die St. Georgstraße querend
bis an die südwestliche Grenze des Flurstücks 2184. Die süd-/
südwestliche Grenze des Flurstücks 2184 der Gemarkung
St. Georg Nord, Kirchenallee in südliche Richtung die ErnstMerck-Straße querend bis zum Steintorplatz/Steintordamm.
Steintorplatz/Steintordamm in westliche Richtung, ausschließend des nördlichen Gehweges Steintordamm/Steintorbrücke.
Steintordamm/Steintorbrücke bis zum Steintorwall, westliche
Grenze des Flurstücks 1489 der Gemarkung Altstadt Nord.
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Alsterdorfer Straße 202, 22297 Hamburg, — Telefon: 235129-0 — Telefax: 23512977.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
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