DIENSTAG, DEN3. JULI
215
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 25 2018
Tag I n h a l t Seite
26.
6.
2018 Verordnung über die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete nach §558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung) . . . 215
400-6
28.
6.
2018 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunk
rechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 216
2251-1, 2251-3
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Verordnung
über die Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen
bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach §558 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(Kappungsgrenzenverordnung)
Vom 26. Juni 2018
Auf Grund von §
558 Absatz 3 Satz 3 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs in der Fassung vom 2. Januar 2002 (BGBl. 2002 I
S. 45, 2909, 2003 I S. 738), zuletzt geändert am 20. Juli 2017
(BGBl. I S. 2787), wird verordnet:
§1
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist eine Gemeinde im
Sinne des §558 Absatz 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
in der die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Miet-
wohnungen zu angemessen Bedingungen besonders gefährdet
ist.
§2
Diese Verordnung tritt am 1. September 2018 in Kraft und
mit Ablauf des 31. August 2023 außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 26. Juni 2018.
Dienstag, den 3. Juli 2018
216 HmbGVBl. Nr. 25
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Zwanzigsten Staatsvertrages
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vom 28. Juni 2018
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zum Zwanzigsten Rund
funkänderungsstaatsvertrag vom 8. Juni 2017 (HmbGVBl.
S. 148) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach
seinem Artikel 4 Absatz 2 mit Ausnahme von Artikel 3 am
1. September 2017 in Kraft getreten ist. Artikel 3 ist am
1. Januar 2017 in Kraft getreten.
Hamburg, den 28. Juni 2018.
Die Senatskanzlei
