163
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 25 FREITAG, DEN 16. MAI 2014
Tag I n h a l t Seite
§ 1
Die Vergabeverordnung-Stiftung vom 25. Mai 2010
(HmbGVBl. S. 390), zuletzt geändert am 2. April 2013
(HmbGVBl. S. 141), wird wie folgt geändert:
1. Anlage 2 wird wie folgt geändert:
1.1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 2 wird die Textstelle ,,24. Oktober 2008″
durch ,,6. Juni 2013″ ersetzt.
b) In den Nummern 3 und 4 wird jeweils die Textstelle
,,24. Oktober 2008″ durch ,,14. Dezember 2012″
ersetzt.
c) In den Nummern 5 und 6 wird jeweils die Textstelle
,,24. Oktober 2008″ durch ,,7. Februar 2013″ ersetzt.
1.1.2 In Satz 2 wird die Textstelle ,,,,Vereinbarung über die
Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der
Sekundarstufe II“ gemäß Beschluss der Kultusminister-
konferenz vom 13. Dezember 1973 in der Fassung vom
24. Oktober 2008 (Beschluss-Sammlung der Kultus-
ministerkonferenz Nr. 192)“ durch ,,,,Vereinbarung zur
Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundar-
stufe II““ ersetzt.
1.2 In Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 wird die Textstelle
,,1. Februar 2007″ durch ,,3. Dezember 2010″ ersetzt.
1.3 In Absatz 10 wird die Textstelle ,,18. November 2004″
durch ,,12. September 2013″ ersetzt.
1.4 In Absatz 13 wird die Textstelle ,,26. Juni 2009″ durch
,,31. Mai 2012″ ersetzt.
5. 5. 2014 Vierte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung-Stiftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163
221-6-1
12. 5. 2014 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über
das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt Änderungsabkommen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 164
2131-5, 2131-6
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Vierte Verordnung
zur Änderung der Vergabeverordnung-Stiftung
Vom 5. Mai 2014
Auf Grund von Artikel 12 Absatz 1 des Staatsvertrages über
die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hoch-
schulzulassung vom 8. März 2008 bis 5. Juni 2008 (HmbGVBl.
2009 S. 37), Artikel 4 Satz 1 des Gesetzes zum Staatsvertrag
über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für
Hochschulzulassung vom 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 36),
zuletzt geändert am 14. März 2014 (HmbGVBl. S. 99, 101),
sowie § 1 Nummer 3 der Weiterübertragungsverordnung-
Hochschulwesen vom 17. August 2004 (HmbGVBl. S. 348),
zuletzt geändert am 14. März 2014 (HmbGVBl. S. 99, 101),
wird verordnet:
Freitag, den 16. Mai 2014
164 HmbGVBl. Nr. 25
2. Absatz 3 Satz 1 der Anlage 3 wird wie folgt geändert:
2.1 In Nummer 3 wird die Textstelle ,,dies ist der Fall, wenn
die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem
Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination
zweier studiengangspezifischer Tätigkeitsfelder anzuse-
hen ist, die im Regelfall nicht bereits von Absolventin-
nen und Absolventen einer der beiden Studiengänge
wahrgenommen werden kann, und die oder der Betrof-
fene nachweisbar diese Tätigkeit anstrebt;“ angefügt.
2.2 Nummer 4 wird wie folgt geändert:
2.2.1 Hinter den Wörtern ,,aufgrund der“ wird das Wort
,,individuellen“ eingefügt.
2.2.2 Die Wörter ,,zu befürworten“ werden durch die Text-
stelle ,,, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen
beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkei-
ten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit
zu erweitern, erforderlich“ ersetzt.
§ 2
Diese Verordnung gilt erstmals für das Vergabeverfahren
zum Wintersemester 2014/2015.
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Abkommens
zur zweiten Änderung des Abkommens
über das Deutsche Institut für Bautechnik
(2. DIBt Änderungsabkommen)
Vom 12. Mai 2014
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zur
zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut
für Bautechnik und zum Erlass des Bauprodukte-Markt-
überwachungsdurchführungsgesetzes vom 29. Januar 2013
(HmbGVBl. S. 17) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen
nach seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft tritt.
Hamburg, den 12. Mai 2014.
Die Senatskanzlei
Hamburg, den 5. Mai 2014.
Die Behörde für Wissenschaft und Forschung
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
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Inhalt
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Vierte Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung-Stiftung |
Seite 163 |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt – Änderungsabkommen) |
Seite 164 |
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