FREITAG, DEN1. SEPTEMBER
247
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 26 2017
Tag I n h a l t Seite
21. 8. 2017 Achtzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Bergedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247
28. 8. 2017 Sechzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 248
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
,,Bergedorfer Landmarkt“
Aus Anlass der Veranstaltung ,,Bergedorfer Landmarkt“
dürfen im Bezirk Bergedorf Verkaufsstellen im von folgenden
Straßen umgrenzten Gebiet am Sonntag, dem 1. Oktober 2017,
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
Lohbrügger Markt, Sander Damm, Kurt-A.-Körber-
Chaussee bis Hausnummer 31, Curslacker Neuer Deich bis
Lehfeld, Neuer Weg, Brookdeich, Hassestraße, Am Brink,
Mohnhof, Chrysanderstraße, Ernst-Mantius-Straße, Reet
werder, Alte Holstenstraße, Ludwig-Rosenberg-Ring.
§2
,,Moorfleeter Landmarkt“
Aus Anlass der Veranstaltung ,,Moorfleeter Landmarkt“
dürfen im Bezirk Bergedorf Verkaufsstellen im von folgenden
Straßen umgrenzten Gebiet am Sonntag, dem 1. Oktober 2017,
in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
Unterer Landweg, Andreas-Meyer-Straße von Brennerhof
bis Bundesautobahn A1, Neue Feldhofe.
§3
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Achtzehnte Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass
von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf
Vom 21. August 2017
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. Sep-
tember 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:
Hamburg, den 21. August 2017.
Das Bezirksamt Bergedorf
Freitag, den 1. September 2017
248 HmbGVBl. Nr. 26
Sechzehnte Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass
von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 28. August 2017
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. Sep-
tember 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Harburg
Verkaufsstellen dürfen in den Straßen Sand, Lüneburger
Straße, Lüneburger Tor, Bremer Straße 1 bis 5, Seevepassage,
Herbert-Wehner-Platz, Hölertwiete sowie am Seeveplatz 1,
Schloßmühlendamm 2, an der Hannoverschen Straße 86, Nar-
tenstraße 31, Schlachthofstraße 1, am Großmoordamm 98 und
am Großmoorbogen 6, 9 sowie 17 bis 19 am Sonntag, dem
1. Oktober 2017, aus Anlass der Veranstaltung ,,Herbst- und
Weinfest“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 28. August 2017.
Das Bezirksamt Harburg
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Achtzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf |
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Sechzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg |
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