FREITAG, DEN6. JULI
217
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 26 2018
Tag I n h a l t Seite
3. 7. 2018 Gesetz über die Schließung und Aufhebung des Friedhofs Altenwerder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 217
2128-1
3. 7. 2018 Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Museumsstiftungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 218
224-3
25. 6. 2018 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über den Datenschutz beim Norddeutschen
Rundfunk (NDR-Datenschutz-Staatsvertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
2251-6,2251-2
25. 6. 2018 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Siebten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher
Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Siebter Medienänderungsstaatsvertrag HSH
7. MÄStV HSH) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
2251-4
28. 6. 2018 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Einundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rund-
funkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) . . . . . . . . . . . . . . 220
2251-1, 2251-3
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Schließung und Aufhebung des Friedhofs Altenwerder
Der Friedhof Altenwerder wird zum 1. September 2018 für
Bestattungen geschlossen und zum 31. Dezember 2033 auf
gehoben.
§2
Änderung des Bestattungsgesetzes
In Anlage 1 des Bestattungsgesetzes vom 14. September
1988 (HmbGVBl. S. 167), zuletzt geändert am 15. Dezember
2009 (HmbGVBl. S. 444, 445), wird die Textstelle ,,Friedhof
Altenwerder 21129 Hamburg, Altenwerder Querweg“ gestri-
chen.
§3
Inkrafttreten
§2 tritt am 1. September 2018 in Kraft.
Ausgefertigt Hamburg, den 3. Juli 2018.
Der Senat
Gesetz
über die Schließung und Aufhebung des Friedhofs Altenwerder
Vom 3. Juli 2018
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Freitag, den 6. Juli 2018
218 HmbGVBl. Nr. 26
Das Hamburgische Museumsstiftungsgesetz vom 22. De
zember 1998 (HmbGVBl. S. 333), zuletzt geändert am 8. Juli
2014 (HmbGVBl. S. 299, 326), wird wie folgt geändert:
1. §1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 3 erhält folgende Fassung:
,,3.
Museum am Rothenbaum“.
b) Nummer 5 erhält folgende Fassung:
,,5.
Archäologisches Museum Hamburg und Stadt
museum Harburg“.
2. In §
2 Absatz 3 wird die Textstelle ,,zuletzt geändert am
21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1566, 1575)“ durch die Textstelle
,,zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745, 2751),
in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
3. §3 wird wie folgt geändert:
a)In Absatz 3 wird die Textstelle ,,Helms-Museum
Hamburger Museum für Archäologie und die
Geschichte Harburgs“ durch die Wörter ,,Archäologi-
sches Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg“
und die Textstelle ,,Helms-Museums Hamburger
Museum für Archäologie und die Geschichte Har-
burgs“ durch die Wörter ,,Archäologischen Museums
Hamburg und Stadtmuseum Harburg“ ersetzt.
b) In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort ,,dauernd“ durch das
Wort ,,beständig“ ersetzt.
4. §7 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa)In Satz 1 werden die Wörter ,,sechs Personen“
durch die Wörter ,,mindestens sechs und höchs-
tens acht Personen“ ersetzt.
bb)In Satz 2 wird das Wort ,,des“ durch das Wort
,,eines“ ersetzt.
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 werden das Wort ,,des“ durch das Wort
,,eines“ ersetzt und hinter dem Wort ,,bestellt“ die
Wörter ,,und abberufen“ eingefügt.
bb)In Satz 2 wird das Wort ,,des“ durch das Wort
,,eines“ ersetzt.
c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:
aa) Das Wort ,,übrigen“ wird gestrichen.
bb) Nummer 2 erhält folgende Fassung:
,,2.mindestens einem und höchstens drei von dem
Präses der für die Kultur zuständigen Behörde
bestellten Mitgliedern,“.
d) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) Hinter Nummer 1 wird folgende neue Nummer 2
eingefügt:
,,2.
mindestens einem und höchstens zwei von
dem Präses der für die Kultur zuständigen
Behörde bestellten Mitgliedern,“.
bb)Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden Num-
mern 3 bis 6.
cc) In der neuen Nummer 6 werden hinter dem Wort
,,Harburg“ die Wörter ,,oder einer von ihr oder
ihm bestimmten Person“ eingefügt.
e) Absatz 5 Satz 2 erhält folgende Fassung:
,,Der Präses der für die Kultur zuständigen Behörde
bestimmt die stellvertretende Vorsitzende oder den
stellvertretenden Vorsitzenden.“
f) Absätze 6 und 7 erhalten folgende Fassung:
,,(6) Wird ein Mitglied eines Stiftungsrates während
einer laufenden Amtszeit bestellt, erfolgt die Bestellung
für den Rest der Amtszeit.
(7) Die Mitglieder eines Stiftungsrates bleiben auch
nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neubesetzung ihrer
Ämter geschäftsführend im Amt. Dies gilt nicht, wenn
ein Mitglied abberufen worden ist.“
5. §9 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 5 wird hinter den Wörtern ,,Die Vorsit-
zende oder der Vorsitzende“ die Textstelle ,,bzw.
die stellvertretende oder der stellvertretende Vor-
sitzende“ eingefügt.
bb) Satz 6 wird neuer Absatz 4.
b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
,,(2) Die Einladung zu den Sitzungen eines Stiftungs
rates erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzen-
den bzw. die stellvertretende Vorsitzende oder den stell-
vertretenden Vorsitzenden. Gleiches gilt für die Absage
von Sitzungen eines Stiftungsrates. Über Anträge, die
den Mitgliedern später als 14 Tage vor der Sitzung zuge-
stellt worden sind, kann nur mit Zustimmung der Vor-
sitzenden oder des Vorsitzenden bzw. der stellvertre-
tenden Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsit-
zenden beschlossen werden.“
c) In Absatz 3 Sätze 1 und 2 wird jeweils das Wort ,,des“
durch das Wort ,,eines“ ersetzt.
d) Die bisherigen Absätze 4 und 5 werden Absätze 5 und 6.
6. §11a wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa)In Satz 2 werden die Wörter ,,der Kuratorien“
durch die Wörter ,,eines Kuratoriums“ ersetzt.
bb) Satz 3 erhält folgende Fassung:
,,Ihre Amtszeit beträgt vier Jahre.“
b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
aa) Hinter der Absatzbezeichnung wird folgender Satz
eingefügt:
,,Die Mitglieder eines Kuratoriums werden von
dem Präses der für die Kultur zuständigen Behörde
bestellt und abberufen.“
bb)Hinter dem neuen Satz 2 wird folgender Satz
eingefügt:
,,Die übrigen Mitglieder eines Kuratoriums wer-
den von dem Vorstand vorgeschlagen.“
Viertes Gesetz
zur Änderung des Hamburgischen Museumsstiftungsgesetzes
Vom 3. Juli 2018
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Freitag, den 6. Juli 2018 219
HmbGVBl. Nr. 26
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk
(NDR-Datenschutz-Staatsvertrag)
Vom 25. Juni 2018
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zur Ände-
rung medienrechtlicher Staatsverträge vom 18. Mai 2018
(HmbGVBl. S. 133) wird bekannt gemacht, dass der Staats
vertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 3 am 25. Mai 2018 in
Kraft getreten ist.
Hamburg, den 25. Juni 2018.
Die Senatskanzlei
c) Es werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt:
,,(4) Wird ein Mitglied eines Kuratoriums während
einer laufenden Amtszeit bestellt, erfolgt die Bestellung
für den Rest der Amtszeit.
(5) Die Mitglieder eines Kuratoriums bleiben auch
nach Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neubesetzung ihrer
Ämter geschäftsführend im Amt. Dies gilt nicht, wenn
ein Mitglied abberufen worden ist.“
7. In §12 Absätze 1 und 2 wird jeweils die Textstelle ,,Helms-
Museum Hamburger Museum für Archäologie und die
Geschichte Harburgs“ durch die Wörter ,,Archäologisches
Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg“ ersetzt.
8. In §13 Absatz 2 Sätze 1 und 2 wird jeweils die Bezeichnung
,,§81″ durch die Bezeichnung ,,§82″ ersetzt.
9. §16 wird wie folgt geändert:
a)In Satz 1 wird die Bezeichnung ,,§
104″ durch die
Bezeichnung ,,§97″ ersetzt.
b) In Satz 2 wird die Bezeichnung ,,§§
99 bis 103″ durch
die Bezeichnung ,,§§92 bis 96″ ersetzt.
10. In §20 Absatz 2 Satz 2 wird die Textstelle ,,bisherigen Stif-
tung Helms-Museum“ durch die Wörter ,,Stiftung Archäo-
logisches Museum Hamburg und Stadtmuseum Harburg“
ersetzt.
Ausgefertigt Hamburg, den 3. Juli 2018.
Der Senat
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Siebten Staatsvertrages
zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein
(Siebter Medienänderungsstaatsvertrag HSH 7. MÄStV HSH)
Vom 25. Juni 2018
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes zur Ände-
rung medienrechtlicher Staatsverträge vom 18. Mai 2018
(HmbGVBl. S. 133) wird bekannt gemacht, dass der Staats
vertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 3 am 25. Mai 2018 in
Kraft getreten ist.
Hamburg, den 25. Juni 2018.
Die Senatskanzlei
Freitag, den 6. Juli 2018
220 HmbGVBl. Nr. 26
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Einundzwanzigsten Staatsvertrages
zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Einundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
Vom 28. Juni 2018
Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes zur Ände-
rung medienrechtlicher Staatsverträge vom 18. Mai 2018
(HmbGVBl. S. 133) wird bekannt gemacht, dass der Staats
vertrag nach seinem Artikel 6 Absatz 2 mit Ausnahme von
Artikel 5 Absatz 2 am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist.
Hamburg, den 28. Juni 2018.
Die Senatskanzlei
Download
Inhalt
|
• |
Gesetz über die Schließung und Aufhebung des Friedhofs Altenwerder |
Seite 217 |
|
• |
Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Museumsstiftungsgesetzes |
Seite 218 |
|
• |
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages über den Datenschutz beim Norddeutschen Rundfunk (NDR-Datenschutz-Staatsvertrag) |
Seite 219 |
|
• |
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Siebten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften in Hamburg und Schleswig-Holstein (Siebter Medienänderungsstaatsvertrag HSH – 7. MÄStV HSH) |
Seite 219 |
|
• |
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Einundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Einundzwanzigster Bundfunkänderungsstaatsvertrag) |
Seite 220 |
Über uns
Lütcke & Wulff OHG
Rondenbarg 8
22525 Hamburg
E-mail: info@luewu.de
Tel. 040 / 23 51 29-0
