Download

GVBL_HH_2023-29.pdf

Inhalt

Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2023/2024
223-1-82

Seite 255

FREITAG, DEN28. JULI
255
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 29 2023
Tag I n h a l t Seite
14. 7. 2023 Verordnung über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn 2023/2024 . . 255
223-1-82
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Erster Abschnitt
Strukturelle Maßnahmen
(Auf Dauer wirkende Maßnahmen)
§1
Neuerrichtung von Schulen
(1) Die Fanny-Hensel-Schule wird am Standort Von-Essen-
Straße 82 bis 84, 22081 Hamburg, neu errichtet.
(2) Das Gymnasium im Eilbektal wird am Standort Eilbek-
tal 35, 22089 Hamburg, neu errichtet.
(3) Die Stadtteilschule Osterbek wird am Schulstandort
Turnierstieg 18 bis 22, 22179 Hamburg, neu errichtet.
(4) Die Stadtteilschule Campus Hebebrandstraße wird am
Standort Hebebrandstraße 1, 22297 Hamburg, neu errichtet.
§2
Teilung von Schulen
Die Grundschule Ratsmühlendamm wird an den nachfol-
genden Schulstandorten in zwei eigenständige Grundschulen
geteilt:
Verordnung
über Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation
zum Schuljahresbeginn 2023/2024
Vom 14. Juli 2023
Auf Grund von §87 Absatz 3 des Hamburgischen Schulge-
setzes (HmbSG) vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt
geändert am 3. Mai 2023 (HmbGVBl. S. 193), und §
1 Num-
mer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), geändert am 18. Oktober
2022 (HmbGVBl. S. 550), wird verordnet:
Freitag, den 28. Juli 2023
256 HmbGVBl. Nr. 29
1. Grundschule Ratsmühlendamm, Ratsmühlendamm 39,
22335 Hamburg, und
2. Schule Eschenweg, Eschenweg 1, 22335 Hamburg.
Zweiter Abschnitt
Organisatorische Maßnahmen
(Auf vier Schuljahre beschränkte Maßnahme)
§3
Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von §87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für die
Schuljahre 2023/2024, 2024/2025, 2025/2026 und 2026/2027
bestimmt:
An der Schule Stübenhofer Weg wird mindestens eine Ein-
gangsklasse der Jahrgangsstufe 1 der angegliederten Grund-
schule eingerichtet.
Dritter Abschnitt
Organisatorische Maßnahmen
(Auf ein Schuljahr beschränkte Maßnahme)
§4
Einrichtung von Eingangsklassen
Abweichend von §87 Absatz 2 Satz 2 HmbSG wird für das
Schuljahr 2023/2024 bestimmt:
An der Stadtteilschule Campus HafenCity werden mindestens
zwei Eingangsklassen der Jahrgangsstufe 5 eingerichtet.
Hamburg, den 14. Juli 2023.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,- Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).