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Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Untersuchung der Auswirkungen der Mietpreisbremse auf das Verhalten der Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in der Freien und Hansestadt Hamburg (Mietpreisbremse-Befragungsverordnung)
neu: 29-1-2

Seite 257

FREITAG, DEN10. AUGUST
257
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 31 2018
Tag I n h a l t Seite
7.
8.
2018 Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Untersuchung der Auswirkungen der Mietpreis-
bremse auf das Verhalten der Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter in der
Freien und Hansestadt Hamburg (Mietpreisbremse-Befragungsverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 257
neu: 29-1-2
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Anordnung als Landesstatistik
In der Freien und Hansestadt Hamburg wird über Merk-
male zum Verhalten der Mieterinnen und Mieter sowie der
Vermieterinnen und Vermieter nach Einführung einer Miet-
preisbegrenzung nach §
556d des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(Mietpreisbremse) zum 1. Juli 2015 eine Repräsentativerhe-
bung als Landesstatistik durchgeführt. Diese Landesstatistik
dient der Erstellung eines Gutachtens zur Evaluation der
Mietpreisbremse.
§2
Kreis der zu Befragenden
(1) Die Erhebung umfasst bei der Grunderhebung eine
Bruttostichprobe aus dem amtlichen Melderegister. Die reprä-
sentative Bruttostichprobe wird aus den möglichen betroffe-
nen Haushalten gezogen. Für die Befragung der Vermieterin-
nen und Vermieter dienen die Abfallwirtschaftsdatei sowie die
Stromzählerdatei als Datenbasis.
(2) Zu Kontrollzwecken sowie bei unvollständigen Inter-
views kann eine Nachbefragung erfolgen.
(3) Im Rahmen der Erhebung sollen die jeweiligen Miete-
rinnen und Mieter der Wohnungen (Mieterhaushalte) befragt
werden. Darüber hinaus soll auch eine weitere Befragung von
Vermieterinnen und Vermietern erfolgen. Anstelle der jeweili-
gen Mieterinnen und Mieter sowie der Vermieterinnen und
Vermieter können deren Beauftragte befragt werden.
§3
Erhebungs- und Berichtszeitraum
(1) Erhebungszeitraum ist für die Erhebung der in §
5
Absatz 1 genannten Merkmale der Zeitraum vom 15. August
2018 bis 31. Dezember 2018.
Verordnung
über eine Repräsentativerhebung
zur Untersuchung der Auswirkungen der Mietpreisbremse
auf das Verhalten der Mieterinnen und Mieter
sowie Vermieterinnen und Vermieter
in der Freien und Hansestadt Hamburg
(Mietpreisbremse-Befragungsverordnung)
Vom 7. August 2018
Auf Grund von §2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistik-
gesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt
geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird
verordnet:
Freitag, den 10. August 2018
258 HmbGVBl. Nr. 31
(2) Berichtszeitraum ist der Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis
31. Juli 2018.
§4
Erhebungsmethode
(1) Die Erhebung erfolgt durch eine schriftliche Befragung.
(2) Die Befragung erfolgt mittels standardisierter Fragebö-
gen zum Ermitteln von qualitativen und quantitativen Infor-
mationen über das Verhalten von Mieterinnen und Mietern
sowie Vermieterinnen und Vermietern bei Neuanmietung
beziehungsweise Neuvermietung einer Mietwohnung seit Ein-
führung der Mietpreisbremse unter Verwendung eines stan-
dardisierten Fragebogens oder durch eigene Eingabe der
Befragten über das Internet unter Verwendung eines inhaltlich
gleichen Fragebogens.
(3) Die Erhebungsmerkmale richten sich bei der Befragung
nach §5 Absatz 1.
§5
Erhebungsmerkmale
(1) Erhebungsmerkmale bei der Erhebung gemäß §2 sind:
1. Merkmale betreffend die Erfahrungen der Vermieterinnen
und Vermieter mit der Mietpreisbremse und ihrer Einstel-
lungen zur Mietpreisbremse,
2. Merkmale betreffend die Erfahrungen der Mieterinnen und
Mieter mit der Mietpreisbremse und ihrer Einstellungen
zur Mietpreisbremse.
(2) Die Erhebungsmerkmale im Sinne des Absatzes 1 Num-
mer 1 ergeben sich aus der Anlage 1. Die Erhebungsmerkmale
im Sinne des Absatzes 1 Nummer 2 ergeben sich aus der
Anlage 2.
(3) Die Daten zu Absatz 1 können sowohl bei der Mieterin
bzw. dem Mieter als auch bei der Vermieterin bzw. dem Ver-
mieter erhoben werden, soweit die Daten bei beiden Gruppen
vorhanden sind.
§6
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift (Straße, Haus-
nummer) sowie Telefonnummer und E-Mail-Adresse der im
Rahmen der Zufallsstichprobe ausgewählten Mieterinnen und
Mieter sowie der Vermieterinnen und Vermieter oder ihrer
Beauftragten. Die Hilfsmerkmale ergeben sich aus der Anlage 3.
§7
Auskunftspflicht
Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.
§8
Durchführung
(1) Die Erhebung und Auswertung der Daten wird von der
für das Wohnungswesen zuständigen Behörde durchgeführt.
(2) Die für das Wohnungswesen zuständige Behörde ist
befugt, die im Rahmen dieser Statistik erforderliche Erhebung
und Auswertung unter ihrer Aufsicht nach Maßgabe des §
5
Absatz 2 des Hamburgischen Statistikgesetzes durch Dritte
durchführen zu lassen.
(3) Die Ergebnisse der Erhebung nach dieser Verordnung
dürfen nur anonymisiert veröffentlicht oder ausgewertet werden.
§9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 15. August 2018 in Kraft und
mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 7. August 2018.
Freitag, den 10. August 2018 259
HmbGVBl. Nr. 31
­ Vermietertyp (private Eigentümerin, privater Eigentümer,
privates Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossen-
schaft, städtische Wohnungsbaugesellschaft ­ zum Beispiel
SAGA ­, Sonstige)
­ Anzahl/Anteil Wohnungen (freifinanziert/öffentlich geför-
dert)
­ Art des Unternehmens
­Rechtsform
­Neuvermietungsverhalten
­ Neuvermietungen seit Einführung der Mietpreisbremse in
Zeitschnitten (insgesamt, ohne Zustandsveränderung, nach
einfacher Modernisierung, nach umfassender Modernisie-
rung, Erstbezug Neubau)
­ Kalkulation der Neuvertragsmiete
­ Vertragstypen bei Neuvermietung (zum Beispiel Netto-
Kalt-Mietvertrag, Brutto-Kalt-Mietvertrag, Brutto-Warm-
Mietvertrag, Teilinklusiv-Mietvertrag, Staffel-Mietvertrag,
Index-Mietvertrag, Zeit-Mietvertrag)
­ Vermarktungswege bei Neuvermietungen
­ Wirkung der Mietpreisbremse auf die Geschäftstätigkeit
­ Mietpreisgestaltung bei Neuvermietung
­ Anpassung Bestandsmietverhältnisse
­Instandhaltungstätigkeit
­Modernisierungstätigkeit
­Neubauplanungen
­ Auswahl der Mieterinnen und Mieter
­ Kenntnisse über die Mietpreisbremse
­ Relevanz der Mietpreisbremse im Verhältnis zu Mietinter-
essentinnen und Mietinteressenten sowie Neumieterinnen
und Neumietern
­ Erkundigung der Mieterin oder des Mieters zur Höhe der
Vormiete
­Rüge
­Prozess
Anlage 1
Liste der Erhebungsmerkmale nach §5 Absatz 1 Nummer 1
­ Selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigen-
tümer
­Neubau
­Sozialwohnung
­ Strukturmerkmale der Mieterin oder des Mieters (Alter,
Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße, Geschlecht)
­ Strukturmerkmale der Wohnung (Größe, Baualter, Lage)
­ Merkmale des Mietverhältnisses (Mietbeginn, Einschät-
zung zum Verhältnis von Wohnungsstandard zur Miet-
höhe)
­ Art des Mietvertrages (zum Beispiel Netto-Kalt-Mietver-
trag, Brutto-Kalt-Mietvertrag, Brutto-Warm-Mietvertrag,
Teilinklusiv-Mietvertrag, Staffel-Mietvertrag, Index-Miet-
vertrag, Zeit-Mietvertrag)
­ Vermietertyp (private Eigentümerin, privater Eigentümer,
privates Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossen-
schaft, städtische Wohnungsbaugesellschaft ­ zum Beispiel
SAGA ­, Sonstige)
­ Kosten: Miete, Betriebskosten
­ Einschätzung der Mieterin oder des Mieters zur eigenen
relativen Mietbelastung
­ Zufriedenheit der Mieterin oder des Mieters mit der Wohn-
situation
­ Kenntnisstand der Mieterin oder des Mieters zur Gültigkeit
der Mietpreisbremse in Hamburg
­ Modernisierungsstand der Wohnung
­ Kenntnis über die Einzelregelungen der Mietpreisbremse
(Kenntnisse über wesentliche rechtliche Regelungen und
Ausnahmetatbestände)
­ Kenntnis der ortsüblichen Vergleichsmiete zum Zeitpunkt
der Wohnungssuche
­ Kenntnis über die Vormiete
­ Prüfung der Vormiete
­ Höhe der Vormiete
­ Einspruch bei der Vermieterin oder beim Vermieter
­ Bewertung der Handhabung der Mietpreisbremse
­ Verbesserung der Mietpreisbremse
Anlage 2
Liste der Erhebungsmerkmale nach §5 Absatz 1 Nummer 2
Freitag, den 10. August 2018
260 HmbGVBl. Nr. 31
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,­ Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Angaben zu den Vertragsparteien (Name, Adresse, Telefon-
nummer und E-Mail-Adresse der Mieterin oder des Mieters
und Name der Vermieterin oder des Vermieters oder der Ver-
walterin oder des Verwalters).
Hilfsmerkmale im Einzelnen:
­Name
­Firmenname
­Adresse
­Anschrift
­Hausnummer
­Postleitzahl
­Ort
­Telefonnummer
­E-Mail-Adresse
Anlage 3
Hilfsmerkmale nach §6