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Neunundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg

Seite 521

Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen
für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Wintersemester 2025/2026
221-6-16

Seite 522

Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Holstenquartiers in Altona
(Vorkaufsrechtsverordnung Holstenquartier)
2130-14

Seite 523

DIENSTAG, DEN 23. SEPTEMBER
521
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 31 2025
Tag I n h a l t Seite
3. 9. 2025 Neunundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
12. 9. 2025 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen
für die Universität Hamburg – Fakultät für Medizin – für das Wintersemester 2025/2026 . . . . . . . . . . . . 522
221-6-16
16. 9. 2025 Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Holstenquartiers in Altona
(Vorkaufsrechtsverordnung Holstenquartier) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 523
2130-14
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Sonntagsöffnung am 28. September 2025
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 28. September
2025 in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veranstaltung ,,Harburg hat Platz für Familien“ geöffnet sein.
(2) Nach §8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Verkaufsstellen Amalienstraße 7, Am Wall 1, Harburger Ring 8
bis 10, Hölertwiete 5 und 6, Knoopstraße 5, Lüneburger Straße
9, 16, 23, 34, 39, 45 und 48, Rieckhoffstraße 8 bis 10, Sand 27
bis 31 und 35, Buxtehuder Straße 62, Großmoorbogen 6, 9, 13a,
17 bis 19 sowie Hannoversche Straße 86 beschrankt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Neunundvierzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 3. September 2025
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgesetzes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai
2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet:
Hamburg, den 3. September 2025.
Das Bezirksamt Harburg
Dienstag, den 23. September 2025
522 HmbGVBl. Nr. 31
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg
– Fakultät für Medizin – für das Wintersemester 2025/2026
Vom 12. September 2025
Auf Grund von Artikel 7 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 30. Oktober 2019
(HmbGVBl. S. 351), zuletzt geändert am 19. Dezember 2024
(HmbGVBl. 2025 S. 84, 87), in Verbindung mit Artikel 12
Absatz 1 Nummer 8 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März bis 4. April 2019 (HmbGVBl. S. 354)
sowie §1 Nummer 4 der WeiterübertragungsverordnungHochschulwesen vom 12. November 2019 (HmbGVBl. S. 392),
zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 434),
wird verordnet:
Einziger Paragraph
In der Anlage der Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg
– Fakultät für Medizin – für das Wintersemester 2025/2026
vom 23. Juni 2025 (HmbGVBl. S. 441) wird in der Zeile
„Zahnmedizin“ die Zahl „63“ durch die Zahl „71“ ersetzt.
Hamburg, den 12. September 2025.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung
Dienstag, den 23. September 2025 523
HmbGVBl. Nr. 31
§1
In dem in der Anlage rot umgrenzten Bereich des Holstenquartiers steht der Freien und Hansestadt Hamburg ein Vorkaufsrecht zu. Der Bereich wird wie folgt umgrenzt:
Nordwest- und Nordgrenze des Flurstücks 2, Nordgrenzen der
Flurstücke 4, 5, 1687 und Nord- und Westgrenze des Flurstücks 1688, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1691, Nordgrenze des Flurstücks 1693, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1617, Nordgrenze des Flurstücks 1618, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1619, Ostgrenzen der Flurstücke 1621,
1623, 1647, 1626, 1652, 1659, 1629, Ost- und Südostgrenze des
Flurstücks 1631, Südostgrenzen der Flurstücke 34, 1690, 1688,
1689, 1686, 1689, 1671, 1672, 1689, 1673, 1689, Südost- und
Südwestgrenze des Flurstücks 1674, Süd- und Westgrenze des
Flurstücks 1634, Westgrenzen der Flurstücke 1633, 1632, 1675,
West- und Nordwestgrenze des Flurstücks 1676, Nordwestgrenzen der Flurstücke 1645, 1643, 14, 13, 12, 1607, 1660, 1604,
1603 und 3 der Gemarkung Altona Nordwest.
§2
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2040 außer Kraft.
(2) Die Verordnung über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Holstenquartiers in Altona vom
10. September 2019 (HmbGVBl. S. 269) wird aufgehoben.
Verordnung
über die Begründung eines Vorkaufsrechts im Bereich des Holstenquartiers in Altona
(Vorkaufsrechtsverordnung Holstenquartier)
Vom 16. September 2025
Auf Grund von §25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I
S. 3635) zuletzt geändert am 12. August 2025 (BGBl. I Nr. 189
S. 1, 9), in Verbindung mit §4 Satz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999
(HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 23. Mai 2025
(HmbGVBl. S. 351), wird verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 16. September 2025.
Dienstag, den 23. September 2025
524 HmbGVBl. Nr. 31
Anlage
zur
Vorkaufsrechtsverordnung
Holstenquartier
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 235129-0 — Telefax: 23512977.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).