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Verordnung zur Änderung laufbahnrechtlicher Vorschriften in der Fachrichtung Technische Dienste
2030-1-10, 2030-1-16

Seite 325

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr
2030-1-32

Seite 357

Zweite Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 82

Seite 359

FREITAG, DEN29. JULI
325
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 33 2016
Tag I n h a l t Seite
19. 7. 2016 Verordnung zur Änderung laufbahnrechtlicher Vorschriften in der Fachrichtung Technische Dienste 325
2030-1-10, 2030-1-16
19. 7. 2016 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in
der Fachrichtung Feuerwehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
2030-1-32
22. 7. 2016 Zweite Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 82 . . . . . . . . . . . . . . 359
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Artikel 1
Änderung der Verordnung
über die Laufbahnen der Fachrichtung
Technische Dienste
Die Verordnung über die Laufbahnen der Fachrichtung
Technische Dienste vom 26. Juni 2012 (HmbGVBl. S. 297)
wird wie folgt geändert:
1. §2 wird wie folgt geändert:
1.1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: ,,5. Geodäsie und
Geoinformation,“.
1.2 In Nummer 7 wird die Textstelle ,,/Umweltschutz“
gestrichen.
2. §4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
2.1 In Nummer 1 Buchstabe a wird die Textstelle ,,§
3
Absatz 1 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in
der Fassung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 23, 227),
zuletzt geändert am 2. Mai 2011 (BGBl. I S. 746)“ durch
die Textstelle ,,§
29 Absatz 1 in Verbindung mit
§
28 Absatz 1 der Seeleute-Befähigungsverordnung
(See-BV) vom 8. Mai 2014 (BGBl. I S. 460), geändert am
2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257, 1274)“ ersetzt.
2.2 In Nummer 2 Buchstabe a wird die Textstelle ,,§
3
Absatz 1 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung“
durch die Textstelle ,,§
29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3
See-BV in Verbindung mit §
28 Absatz 1 See-BV“
ersetzt.
3. §5 erhält folgende Fassung:
,,§5
Beförderung
Beamtinnen und Beamte können den erforderlichen
Qualifizierungsstand für die Übertragung eines über
dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 lie-
genden Beförderungsamtes nach §
6 Absatz 4 Satz 2
Nummer 3 HmbLVO auch erwerben, wenn sie
1. ein Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder
einem gleichwertigem Abschluss in einer für die
Verwendung in den Ämtern ab dem zweiten Ein-
stiegsamt geeigneten Fachrichtung abgeschlossen
haben oder
2.
a)mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe 12
der Besoldungsordnung A erreicht haben,
b)
mindestens zwei verschiedene Verwendungen
von jeweils mindestens zwölfmonatiger Dauer in
sich deutlich voneinander unterscheidenden
und mindestens der Wertigkeit nach Buchstabe a
Verordnung
zur Änderung laufbahnrechtlicher Vorschriften
in der Fachrichtung Technische Dienste
Vom 19. Juli 2016
Auf Grund der §§25 und 26 des Hamburgischen Beamten-
gesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt
geändert am 15. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 362, 369), wird
verordnet:
Freitag, den 29. Juli 2016
326 HmbGVBl. Nr. 33
zuzuordnenden Funktionen der Laufbahn Tech-
nische Dienste durchlaufen haben,
c)in den Verwendungen nach Buchstabe a über-
durchschnittliche Leistungen gezeigt haben,
wovon hier in der Regel dann auszugehen ist,
wenn mindestens zum Abschluss der letzten
sowie einer weiteren Verwendung jeweils in den
Gesamtbewertungen der dienstlichen Beurtei-
lungen überwiegend mindestens die Bewertung
,,übertrifft die Anforderungen“ vergeben wurde
und
d)in der letzten Beurteilung das für die Wahrneh-
mung der Aufgaben ab dem zweiten Einstiegs
amt erforderliche Fach- und Führungspotential
bescheinigt bekommen haben.“
Artikel 2
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Technische Dienste
Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 2
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Technische
Dienste Laufbahngruppe 2 Einstiegsamt 2 vom 26. Juni 2012
(HmbGVBl. S. 297, 315), geändert am 29. September 2015
(HmbGVBl. S. 250), wird wie folgt geändert:
1. §2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
1.1 Nummer 3 erhält folgende Fassung: ,,3. für den Lauf-
bahnzweig Bauingenieurwesen ein Studium
a) des Bauingenieurwesens,
b) des Verkehrsingenieurwesens,
c)des Wirtschaftsingenieurwesens mit der Schwer-
punktsetzung Bau- oder Verkehrswesen,“.
1.2 Nummer 6 erhält folgende Fassung: ,,6. für den Lauf-
bahnzweig Geodäsie und Geoinformation ein Studium
a) der Geodäsie,
b) der Geoinformation,
c) der Geomatik,
d) des Vermessungswesens oder
e) eines vergleichbaren Studienganges,“.
1.3 Nummer 8 erhält folgende Fassung: ,,8. für den Lauf-
bahnzweig Umwelttechnik ein Studium
a) des Bauingenieurwesens,
b) der Biochemie,
c) der Chemie/Chemietechnik,
d) der Energietechnik,
e) der Geologie,
f) des Hüttenwesens,
g) des Maschinenbaus,
h) der Physik,
i) der Umwelttechnik,
j) der Verfahrenstechnik oder
k)eines weiteren von der Einstellungsbehörde als
geeignet anerkannten Studienganges.“
2. §5 erhält folgende Fassung:
,,§5
Bewertung der Leistungen
(1) Die Leistungen der in den Vorbereitungsdienst auf-
genommenen Referendarinnen und Referendare sind
mit folgenden Noten und den zu ihrer Differenzierung
vorgesehenen Zwischennoten zu bewerten:
sehr gut
(1,0 oder 1,3) =
eine Leistung, die den Anforde-
rungen in außergewöhnlichem
Maße entspricht,
gut
(1,7 oder 2,0) =
eine Leistung, die den Anforde-
rungen in erheblichem Maße
entspricht,
vollbefriedigend
(2,3 oder 2,7) =
eine Leistung, die den Anforde-
rungen voll entspricht,
befriedigend
(3,0 oder 3,3) =
eine Leistung, die den Anforde-
rungen im Allgemeinen ent-
spricht,
ausreichend
(3,7 oder 4,0) =
eine Leistung, die zwar Mängel
aufweist, aber im Ganzen den
Anforderungen noch entspricht,
mangelhaft
(5,0) =
eine Leistung, die den Anforde-
rungen nicht entspricht.
Andere Punktzahlen oder Zwischennoten dürfen nicht
vergeben werden.
(2) Durchschnitts- und Endnoten sind jeweils auf zwei
Dezimalstellen abbrechend zu berechnen. Der Noten-
wert ist wie folgt abzugrenzen:
sehr gut bei einem Mittelwert bis 1,49;
gut
bei einem Mittelwert von 1,5 bis
2,29;
vollbefriedigend
bei einem Mittelwert von 2,30 bis
2,99;
befriedigend
bei einem Mittelwert von 3,0 bis
3,49;
ausreichend bei einem Mittelwert von 3,5 bis 4,0;
mangelhaft bei einem Mittelwert über 4,0.“
3. §6 wird wie folgt geändert:
3.1 In Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: ,,§13 Ab-
satz 4 HmbLVO findet mit der Maßgabe Anwendung,
dass die zuständige Behörde im Benehmen mit der
Direktorin oder dem Direktor des Oberprüfungsamtes
die Entscheidung über eine Verkürzung trifft. Ein ent-
sprechender Antrag der Referendarin oder des Refe-
rendars soll innerhalb von zwei Monaten nach Beginn
des Referendariats vorgelegt werden.“
3.2 In Absatz 2 Satz 3 werden hinter dem Wort ,,Den“ die
Wörter ,,Referendarinnen und“ eingefügt.
3.3 In Absatz 7 Satz 1 wird der Klammerzusatz ,,(Anlage zu
§6 Absatz 7)“ durch den Klammerzusatz ,,(Anlage 1)“
ersetzt.
4. In §7 Nummer 3 Buchstabe b wird das Semikolon am
Ende durch einen Punkt ersetzt und Nummer 4 gestri-
chen.
5. In §8 Absatz 1 werden hinter dem Wort ,,Ausbildungs-
leiter“ die Wörter ,,in der Regel“ eingefügt und die
Wörter ,,der Großen Staatsprüfung“ werden durch die
Wörter ,,des Staatsexamens“ ersetzt.
6. In §10 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter ,,die Große
Staatsprüfung“ durch die Wörter ,,das Staatsexamen“
ersetzt.
Freitag, den 29. Juli 2016 327
HmbGVBl. Nr. 33
7. §11 wird wie folgt geändert:
7.1 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
,,(1) Das Staatsexamen wird vor dem Oberprüfungsamt
für das technische Referendariat beim Bundesministe-
rium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Ober
prüfungsamt) abgelegt.“
7.2 In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter ,,der Großen
Staatsprüfung“ durch die Wörter ,,des Staatsexamens“
ersetzt.
8. §12 wird wie folgt geändert:
8.1 In Absatz 1 werden die Wörter ,,Zur Großen Staatsprü-
fung“ durch die Wörter ,,Zum Staatsexamen“ ersetzt.
8.2 In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ,,zur Großen
Staatsprüfung“ durch die Wörter ,,zum Staatsexamen“
ersetzt.
9. §13 wird wie folgt geändert:
9.1 In Absatz 1 Nummer 2 wird das Wort ,,Leitungsauf
gaben“ durch das Wort ,,Führungsaufgaben“ ersetzt.
9.2 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
9.2.1 Nummer 3.2 Buchstabe b erhält folgende Fassung:
,,b) Siedlungswasserwirtschaft und Abfallwirtschaft,“.
9.2.2 Nummer 4.2 erhält folgende Fassung:
,,4.2
im Fachgebiet Bauingenieurwesen
a)
Erstellung der Infrastruktur bis einschließlich
Inbetriebnahme,
b)
Gestaltung der Prozesse nach der Inbetrieb-
nahme,“.
9.2.3 Nummer 4.4 erhält folgende Fassung:
,,4.4
im Fachgebiet Sicherungs-, Telekommunika-
tions- und Elektrotechnik
a)
Erstellung von Sicherungs-, Telekommunika-
tions- und elektrotechnischen Anlagen bis
einschließlich Inbetriebnahme,
b)
Gestaltung der Prozesse nach Inbetrieb-
nahme,“.
9.2.4 Nummer 5.2 wird wie folgt geändert:
9.2.4.1 In Buchstabe b wird die Textstelle ,,Maschinen-“ durch
das Wort ,,Maschinenbau“ ersetzt.
9.2.4.2 In Buchstabe c wird hinter dem Wort ,,Anlagen“ die
Textstelle ,,(Bauart und Funktion)“ eingefügt.
9.2.5 Nummer 6 erhält folgende Fassung:
,,6.
Laufbahnzweig Geodäsie und Geoinformation
a)
Liegenschaftskataster und Landesvermessung,
Geobasisinformation,
b)
Landentwicklung,
c)
Landesplanung und Städtebau,
d)
Geodatenmanagement und Geodateninfra-
struktur,“.
9.2.6 In Nummer 8 wird die Textstelle ,,/Umweltschutz“
gestrichen.
9.3 Es wird folgender Absatz 3 angefügt: ,,(3) Der Prüfstoff
der einzelnen Prüfungsfächer ist dem Prüfstoffver-
zeichnis (Anlage 2) zu entnehmen.“
10. §14 wird wie folgt geändert:
10.1 In Absatz 3 Satz 2 wird das Wort ,,sechs“ durch das
Wort ,,vier“ ersetzt.
10.2 In Absatz 6 Satz 2 werden die Textstellen ,,Abteilungs-
leiterin bzw.“ und ,,Abteilungsleiter bzw.“ gestrichen.
11. §15 wird wie folgt geändert:
11.1 Es wird folgender neuer Absatz 7 eingefügt:
,,(7) Die Schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht werden
grundsätzlich mit informationstechnischen Systemen
und Hilfsmitteln (zum Beispiel Personal Computer)
bearbeitet, wenn die zuständigen Ausschussleiterin-
nen oder Ausschussleiter des Oberprüfungsamtes
grundsätzlich zustimmen und die für die Ausbildung
zuständige Behörde für die Prüfung eine anforderungs-
gerechte Ausstattung gewährleistet. In diesen Fällen
kann eine Referendarin oder ein Referendar auf Ein-
zelantrag bei ihrer oder seiner Ausbildungsbehörde
eine handschriftliche Bearbeitung verlangen.“
11.2 Die bisherigen Absätze 7 bis 9 werden Absätze 8 bis 10.
11.3 Der neue Absatz 8 wird wie folgt geändert:
11.3.1 In Satz 1 werden die Wörter ,,in der Fachrichtung
Technische Dienste“ gestrichen.
11.3.2 Satz 3 erhält folgende Fassung: ,,Die gefertigten Arbei-
ten sind noch am jeweiligen Fertigungstag zusammen
mit den Aufgabentexten mit Einlieferungsnachweis
dem Oberprüfungsamt zuzusenden.“
11.3.3 Es wird folgender Satz angefügt: ,,Dieses leitet die
Arbeiten den benannten Erstbeurteilerinnen oder
Erstbeurteilern zur Bewertung zu.“
12. In §17 Absatz 6 Satz 1 werden die Wörter ,,Assessorin
oder Assessor“ durch die Wörter ,,Technische Assesso-
rin oder Technischer Assessor“ ersetzt.
13. Die Anlage zu §6 Absatz 7 wird Anlage 1 und erhält die
aus Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fas-
sung.
14. Es wird die Anlage 2 mit der aus Anlage 2 zu dieser
Verordnung ersichtlichen Fassung angefügt.
Artikel 3
Übergangsbestimmungen
(1) Abweichend von Artikel 1 Nummer 3 findet für Beam-
tinnen und Beamte, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieser Verordnung entweder bereits in einer Erprobungszeit
für ein über dem zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2
liegendes Beförderungsamt befinden oder für die aufgrund
einer vor Inkrafttreten dieser Verordnung getroffenen Beset-
zungsentscheidung eine solche Erprobung bevorsteht, soweit
sie für die Übertragung dieses Beförderungsamtes einen Quali-
fizierungsstand nach §
5 Nummer 2 der Verordnung über die
Laufbahnen der Fachrichtung Technische Dienste nachzu-
weisen haben, das bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung
geltende Recht Anwendung.
(2) Für Beamtinnen und Beamte, die sich zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens dieser Verordnung in einem Vorbereitungs-
dienst in der Fachrichtung Technische Dienste für das zweite
Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 befinden, findet Artikel 2
mit Ausnahme seiner Nummern 5 bis 7 sowie 10 und 11 keine
Anwendung. Sie setzen ihre Ausbildung insoweit nach den
bisher geltenden Vorschriften fort.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 19. Juli 2016.
Freitag, den 29. Juli 2016
328 HmbGVBl. Nr. 33
Anlage 1
,,Anlage 1
Ausbildungsrahmenpläne Laufbahngruppe 2, Einstiegsamt 2
1. Ausbildungsrahmenplan Laufbahnzweig Architektur
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Praktische Mitarbeit 8 Behörde für Stadt-
entwicklung und
Wohnen (BSW) ­ Amt
für Bauordnung und
Hochbau (ABH),
ABH 44 ­ Hochbau-
dienststelle
Praxisorientierte Mitarbeit an
allen baufachlichen Aufgaben
der staatlichen Bauverwaltung,
insbesondere Vorbereitung und
Durchführung von Baumaß-
nahmen aller Art, Facility-
Management, Projektmanage-
ment, Haushaltsverfahren und
Mittelbewirtschaftung, Verga-
bewesen, Vertragswesen,
Wettbewerbswesen, Standards
im Bauwesen, Typologie öffent-
licher Hochbauten, Bautechnik
und Baukonstruktion, Baube-
trieb, Bauunterhaltung, Nach-
haltigkeit und Wirtschaftlichkeit
im öffentlichen Hochbau, Auf-
gabenerledigung mit der Pri-
vatwirtschaft.
12 BSW ­ ABH 1 ­ Bun-
desbau
12 Bezirksamt ­ für Bau-
prüfung zuständiges
Fachamt
Praxisorientierte Mitarbeit an
allen Aufgaben der Unteren
Bauaufsichtsbehörde, insbe-
sondere Verwaltungs- und Zu-
lassungsverfahren nach Bau-
ordnungsrecht und Fachgeset-
zen, Abwägung im Verwal-
tungsverfahren, Erstellung von
Bescheiden, Rechtsbehelfe und
Rechtsmittel, aufsichtsbehördli-
che Maßnahmen.
8 Bezirksamt ­ Fach-
amt Stadt- und Land-
schaftsplanung (SL)
Praxisorientierte Mitarbeit an
allen Aufgaben der Planungs-
behörde, insbesondere Bauleit-
planung, Bodenordnung, städ-
tebauliche Sanierungsmaß-
nahmen, Stadterneuerung,
Landschaftsplanung.
9 BSW ­ ABH, ABH 2 ­
Oberste Bauaufsicht
Grundzüge des Staats-, Ver-
waltungs-, Planungs- und Bau-
rechts, Gesetze, Verordnungen,
Verwaltungsvorschriften, Auf-
gaben und Zuständigkeiten der
Obersten Bauaufsicht; Dienst-,
Freitag, den 29. Juli 2016 329
HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
Fach- und Rechtsaufsicht, Mit-
arbeit bei Erstellung bauord-
nungsrechtlicher Vorschriften
und Drucksachen.
6 BSW ­ Amt für Lan-
desplanung und
Stadtentwicklung
(LP), LP 2
Grundzüge des Staats-, Ver-
waltungs-, Planungs- und Bau-
rechts, Gesetze, Verordnungen,
Stadtentwicklungsplanung,
Bauleitplanung, Umsetzung
städtebaurechtlicher Instru-
mente, Bodenordnung, Mitar-
beit bei Aufstellung von Bau-
leitplänen, Wettbewerben, Gut-
achten.
2 Kulturbehörde ­
Denkmalschutzamt
Denkmalschutzrechtliche Vor-
schriften; Mitarbeit an Gutach-
ten für Unterschutz-
stellungsverfahren, Bauüber-
wachung.
II Informatorische Ausbil-
dung
6 BSW,
Behörde für Umwelt
und Energie (BUE),
Behörde für Wirt-
schaft, Verkehr und
Innovation (BWVI) ­
Amt für Verkehr, Lan-
desbetrieb Straßen,
Brücken und Gewäs-
ser (LSBG),
Feuerwehr,
Behörde für Gesund-
heit und Verbraucher-
schutz (BGV) ­ Amt
für Arbeitsschutz,
Rechnungshof (RH),
Senatskanzlei (SK),
Immobilienmanage-
ment,
Fachämter im Be-
zirksamt
Informatorische Unterweisun-
gen
III Seminare und Lehr-
gänge
4 Lehrgänge Berlin ­ Regierungsbaureferen-
darlehrgänge des Bundesminis-
teriums für Umwelt, Natur-
schutz, Bau und Reaktorsicher-
heit (BMUB)
Freitag, den 29. Juli 2016
330 HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
Hilden ­ Lehrgang Leitungsauf-
gaben und Wirtschaftlichkeit
4 Fachlehrgänge Berlin ­ zentraler Fachlehrgang
beim Bundesamt für Bauwesen
und Raumordnung
6 Ergänzendes Aus-
bildungsprogramm
Allgemeine Rechts- und Ver-
waltungsgrundlagen, ergän-
zende Rechtsvorschriften
IV Prüfungsvorbereitung
und Prüfung
14
V Erholungsurlaub,
Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016 331
HmbGVBl. Nr. 33
2. Ausbildungsrahmenplan Laufbahnzweig Städtebau
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Informatorische Ausbil-
dung und Praktische
Mitarbeit
21 BSW ­ LP und Amt
für Wohnen, Stadt-
erneuerung und Bo-
denordnung (WSB)
Struktur der Bauverwaltung;
Aufbau Ministerielle Aufgaben:
Vorbereitung von Gesetzes-
und Verordnungsnovellen,
Fachliche Weisungen, Global-
richtlinien, Grundsatzfragen der
Bauleitplanung, Gesamtstädti-
sche Planungen und Konzepte,
Instrumente der Umsetzung der
Ziele der Gesamtstädtischen
Planung auf der Ebene der
bezirklichen Planung, Raum-
ordnung und Abstimmung mit
den Nachbargemeinden im
Stadtstaat, Städtebauförderung,
Wohnungswesen, Bodenord-
nung
20 Bezirksamt ­ Fach-
amt Stadt- und Land-
schaftsplanung ein-
schließlich Stadt-
erneuerung (SL)
Städtebaurechtliche Vorschrif-
ten; Mitarbeit bei der Vorberei-
tung und Durchführung von
Bebauungsplanverfahren (Pla-
nung, Öffentlichkeitsbeteiligung,
Abwägung), der Vorbereitung
und der Durchführung von städ-
tebaulichen Wettbewerbsver-
fahren, der Vergabe und Be-
treuung von Aufträgen an frei-
beruflich Tätige, Erstellung
städtebaulicher Analysen und
Entwürfe (Funktionsplan), fach-
übergreifende Abstimmung;
politische Gremien
1 Bezirksamt ­ für Bau-
prüfung zuständiges
Fachamt
Bauordnungsrechtliche und
bautechnische Vorschriften;
Mitarbeit bei Baugenehmi-
gungsverfahren, Bauüberwa-
chung, Verwaltungsrecht,
Erschließungsmaßnahmen,
Fachrecht
2 Bezirksamt ­ Ma-
nagement des öffent-
lichen Raums (MR)
Erschließungsplanung und
Umsetzung (Straßen und
Grünanlagen)
2 Bezirksamt ­ Dezer-
natsleitung
Leitungsaufgaben, Organisation
des Dezernats
Freitag, den 29. Juli 2016
332 HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
4 BSW / ABH, ABH 2 ­
Oberste Bauaufsicht
Aufgaben und Zuständigkeiten
der Obersten Bauaufsicht; Mit-
arbeit bei Erstellung bauord-
nungsrechtlicher Vorschriften
2 BSW Aufbau einer mehrstufigen
Verwaltung, Raumordnung,
Regionalplanung
6 zum Beispiel städti-
scher oder privater
Projektentwickler,
Hanse-Office
Aufgaben anderer Planungsbe-
teiligter, Europäische Planungs-
themen
II Seminare und Lehr-
gänge
13 Lehrgänge Berlin ­ Städtebaulehrgang
Berlin ­ Regierungsbaurefe-
rendarlehrgänge des BMUB
Hilden ­ Lehrgang Leitungsauf-
gaben und Wirtschaftlichkeit
6 Ergänzendes Aus-
bildungsprogramm
Allgemeine Rechts- und Ver-
waltungsgrundlagen, ergän-
zende Rechtsvorschriften
III Prüfungsvorbereitung
und Prüfung
14
IV Erholungsurlaub,
Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016 333
HmbGVBl. Nr. 33
3. Ausbildungsrahmenplan Laufbahnzweig Bauingenieurwesen
3.1 Fachgebiet Stadtbauwesen
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Praktische Mitarbeit ­
Wahrnehmung von
Dienstgeschäften der
örtlichen Behörden
51 BSW
BWVI
LSBG
Bezirksämter
Infrastruktur-
unternehmen
andere Behörden
Praktische Mitarbeit in den Berei-
chen:
­ Planung und Entwurf
­ Bau
­ Betrieb
­ Ordnungsrecht
­ Organisation und Führung
Struktur der Bauverwaltung; Auf-
bau, Organisation und Geschäfts-
betrieb; Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen; Personalange-
legenheiten; Technische Grundla-
gen; Vorbereitung und Veran-
schlagung von Baumaßnahmen;
Vergabewesen; Bauausführung;
Betriebswirtschaftliche Grundsätze
und Instrumente; Genehmigungs-
planung; Projektentwicklung;
Umweltbelange;
Gewässerschutz; Hochwasser-
schutz; ÖPNV; Stadtentwässe-
rung; Stadtreinigung; PPP-
Projekte; Tunnelbetrieb; Auto-
bahnmeisterei; Rechtsamt; Um-
weltbereiche; Polizei; Feuerwehr
II Verwaltungsdienst in
übergeordneten Behör-
den
12 BSW
BWVI
LSBG
Informatorische und praktische
Tätigkeit:
Ministerielle Tätigkeiten;
Übergeordnete Projektentwicklung;
Management; Schnittstellen zur
Politik
III Seminare und Lehr-
gänge
4 Lehrgänge Bonn ­ Verwaltungslehrgang I
Bonn ­ Verwaltungslehrgang II
4 Fachlehrgänge Hilden ­ Fachlehrgang Stadtbau-
wesen
Hilden ­ Lehrgang Leitungsauf-
gaben und Wirtschaftlichkeit
6 Ergänzendes Ausbil-
dungsprogramm
Ergänzende Rechtsvorschriften
und Ausbildungsinhalte
Freitag, den 29. Juli 2016
334 HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
IV Prüfungsvorberei-
tung und Prüfungen
14
V Erholungsurlaub und
Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016 335
HmbGVBl. Nr. 33
3.2 Fachgebiet Wasserwesen
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Organisation der Ver-
waltung, Betrieb und
Unterhaltung der eige-
nen Infrastruktur, unte-
re Verwaltungsebene
20 Hamburg Port Autho-
rity (HPA)
Information und praktische Mitar-
beit bei der technischen Verwal-
tung:
Aufgaben der HPA
Organisation, Aufbau und
Geschäftsbetrieb
Grundsätze des Verwal-
tungshandelns bei Pla-
nung, Unterhaltung, Be-
trieb und Bau von Infra-
struktureinrichtungen
Personal-, Haushalts, und
Rechnungswesen
Wirtschaftlichkeits-
betrachtung und Steue-
rung technischer Planun-
gen
Anwendung von Kommu-
nikationstechniken
II Aufgaben des öffent-
lich-rechtlichen Bauträ-
gers
24 HPA, öffentlich-
rechtlicher Bauträger
Eigenverantwortliche Mitarbeit
beim Vorbereiten und Durchführen
von Bauten:
Vorarbeiten für Bauvorha-
ben
Aufstellen und Prüfen von
Entwürfen
Vergabe von Ingenieurleis-
tungen
Vergabe von Leistungen
nach VOB und VOL
Leitung und Überwachung
von Baumaßnahmen
Verantwortlichkeiten auf
der Baustelle
Technische Grundsätze für
den Bau
III Aufgaben benach-
barter EU-, Bundes-,
Landes- und Kommu-
nalverwaltungen
11 Ämter der BSW,
BUE;
LSBG;
Bezirksamt;
Wasser- und Schiff-
fahrtsamt;
Information bei Einrichtungen be-
nachbarter Fachgebiete:
Aufgaben und Organisati-
on der kommunalen
Selbstverwaltung
Rechtsgrundlagen, Auf-
gaben, Status und Orga-
Freitag, den 29. Juli 2016
336 HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
ausländische, fach-
nahe Verwaltung
(zum Beispiel EU);
privatwirtschaftliches
Unternehmen
nisation der jeweiligen
Einrichtung
Kompetenzen und Ar-
beitsweisen
IV Aufgaben mittlere
und höhere Verwaltung
6 Generaldirektion
Wasser- und Schiff-
fahrt oder Außenstel-
le, BWVI;
BSW, BUE, SK, RH
Information im Verwaltungsdienst
der mittleren und höheren Instanz:
Rechtsgrundlagen, Auf-
gaben, Organisation und
Geschäftsbetrieb der je-
weiligen Einrichtung
V Lehrgänge und Se-
minare
16 Allgemeine Verwaltungs- und
Rechtsgrundlagen; Leitungs- und
Managementaufgaben; ergänzen-
de Fachgebiete
VI Prüfungsvorberei-
tung und Prüfung
14 HPA
VII Erholungsurlaub
und Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016 337
HmbGVBl. Nr. 33
4. Ausbildungsrahmenplan Laufbahnzweig Maschinen- und Elektrotechnik
4.1 Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Praktische Mitarbeit 19 BSW ­ ABH 1 ­
Bundesbau
Struktur der Bauverwaltung; Auf-
bau, Organisation und Geschäfts-
betrieb; Haushalts-, Kassen- und
Rechnungswesen; Personalange-
legenheiten; Technische Grundla-
gen; Vorbereitung und Veranschla-
gung von Hochbaumaßnahmen
15 LSBG ­ Landesbau Vergabewesen; Bauausführung;
Technische Grundlagen; Betriebs-
wirtschaftliche Grundsätze und
Instrumente; Vorbereitung und
Veranschlagung von Baumaßnah-
men
8 Infrastrukturunter-
nehmen
Hafenanlagen; Wasserver- und
Abwasserentsorgung; Gasnetz,
Gasversorgung; Stromnetz, Strom-
versorgung; Stadtreinigung: Anla-
gen des Personennahverkehrs
16 Bauaufsicht /
Gewerbeaufsicht
Bauordnungsrecht,
Bauplanungsrecht,
Umweltschutzrecht,
Arbeitsschutzrecht,
Gewerberecht, Unfallverhütung
3 Betriebsüber-
wachung
Vorschriften zur Energieeinspa-
rung, Betriebsüberwachung, Ener-
gielieferverträge und -management
II Informatorische Aus-
bildung
2 BSW ­ Rechtsamt,
Umweltämter, ABH;
Feuerwehr, Amt für
Arbeitsschutz, RH
Informatorische Unterweisung
III Seminare und Lehr-
gänge
4 Lehrgänge Berlin ­ Regierungsbaurefe-
rendarlehrgänge des BMUB
Hilden ­ Lehrgang Leitungsauf-
gaben und Wirtschaftlichkeit
4 Fachlehrgänge Grundlagen elektrotechnischer,
maschinen- und verfahrenstechni-
scher Anlagen
6 Ergänzendes
Ausbildungs-
programm
Allgemeine Rechts- und Verwal-
tungsgrundlagen; ergänzende
Rechtsvorschriften
Freitag, den 29. Juli 2016
338 HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
IV Prüfungs-
vorbereitung und Prü-
fung
14
V Erholungsurlaub und
Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016 339
HmbGVBl. Nr. 33
4.2 Fachgebiet Maschinen- und Elektrotechnik der Wasserstraßen
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Organisation der
Verwaltung, Betrieb
und Unterhaltung der
eigenen Infrastruktur,
untere Verwaltungs-
ebene
24 HPA, Wasser- und
Schifffahrts-
verwaltung, BSW,
BUE, LSBG, Gewer-
beaufsichtsbehörde
Information und praktische Mitar-
beit bei der technischen Verwal-
tung:
Aufgaben, Organisation
und Geschäftsbetrieb der
technischen Verwaltung
Grundsätze des Verwal-
tungshandelns bei Pla-
nung, Unterhaltung, Be-
trieb und Bau von Infra-
struktureinrichtungen
Wirtschaftlichkeitsbetrach-
tung und Steuerung tech-
nischer Planungen
Anwendung von Kommuni-
kationstechniken
Personal-, Haushalts- und
Rechnungswesen
Umweltschutz, Gewerbe-
aufsicht, Arbeitssicherheit
II Technik der Be-
triebswirtschaft
24 HPA, Wasser- und
Schifffahrts-
verwaltung, Unter-
nehmen der Schiffs-
bau-, Maschinen-
und Elektroindustrie
Aufgaben, Organisation und Ge-
schäftsbetrieb eines Instandset-
zungs- oder Fertigungsbetriebes:
Rationalisierung, Beleg-
planung, Arbeitsvorberei-
tung, Material- und Lager-
wirtschaft, Personalfüh-
rung, Unfallverhütung.
Aufgaben und Organisation bei
Planung und Durchführung von
Beschaffungsmaßnahmen:
Planungstechniken, Sys-
temtechnik, Entwicklung,
Konstruktion, technische
Gestaltung, Bauüberwa-
chung, Aufsichtsbehörde.
III Aufgaben der fach-
spezifischen Zentral-
behörden in der Ma-
schinen-, Elektro- und
Schiffstechnik bzw. bei
Einrichtungen benach-
barter Fachgebiete
9 BSW, BUE, LSBG,
Bezirksamt, Wasser-
und Schifffahrts-
verwaltung, auslän-
dische fachnahe
Verwaltung (zum
Beispiel EU), privat-
wirtschaftliches Un-
ternehmen
Information bei den fachspezifi-
schen Zentralbehörden bzw. Ein-
richtungen benachbarter Fachge-
biete:
Aufgaben und Organisati-
on, Rechtsgrundlagen,
Status der jeweiligen Ein-
richtung, Kompetenzen
und Arbeitsweisen
Freitag, den 29. Juli 2016
340 HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
IV Aufgaben der mittle-
ren und höheren Ver-
waltungsebene
6 Wasser- und Schiff-
fahrtsverwaltung,
BWVI, BSW, BUE,
SK, RH
Information im Verwaltungsdienst
der mittleren und höheren Instanz:
Rechtsgrundlagen, Aufga-
ben, Organisation und Ge-
schäftsbetrieb der jeweili-
gen Einrichtung
V Lehrgänge und
Seminare
14 Allgemeine Verwaltungs- und
Rechtsgrundlagen, Leitungs- und
Managementaufgaben, ergänzen-
de Fachgebiete
VI Prüfungsvorberei-
tung und Prüfung
14
VII Erholungsurlaub
und Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016 341
HmbGVBl. Nr. 33
5. Ausbildungsrahmenplan Laufbahnzweig Eisenbahnwesen
Hinweis: Die Ausbildung übernimmt das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Ausbildung im EBA 40 EBA Aufgaben, Organisation und Ge-
schäftsbetrieb des EBA; Personal-
angelegenheiten, Rechtsaufsicht,
Verwaltungsverfahren, Planfest-
stellung, Betriebsgenehmigungen,
Ordnungswidrigkeiten; technische
Aufsicht und Bauaufsicht sowie
Zulassung; Finanzierung von Infra-
struktur; technischer Arbeitsschutz;
Aufsicht über den Eisenbahnbe-
trieb, Gefahrgutverordnung Eisen-
bahn (GGVE); Zulassung von Si-
cherungsanlagen
II Ausbildung bei
Bahnunternehmen
bzw. anderen Unter-
nehmen
15 Bahnunternehmen
(EB und NE) und /
oder Unternehmen
der Bahnindustrie
Fahrdienstleiterausbildung; Trieb-
fahrzeugführerausbildung; Technik,
Bau und Instandhaltung von Anla-
gen; Technik und Instandhaltung
von Fahrzeugen; Zusammenwirken
der Bereiche: Betrieb, Fahrzeug,
Anlage, Controlling
III Information bei an-
deren Verwaltungen
(EU-, Bundes-, Lan-
des- und Kommunal-
verwaltung)
6 Bundesministerium
für Verkehr und digi-
tale Infrastruktur
(BMVI),
BUE,
BWVI ­ Straßenbau-
verwaltung ein-
schließlich Umwelt-
amt; Straßenbau-
und Straßenver-
kehrsverwaltung,
HPA
Aufbau und Aufgaben des BMVI;
Planfeststellung, insbesondere
Anhörungsverfahren; Zulassung
nach Bauproduktengesetz
IV Lehrgänge und
Seminare
16 Allgemeine Verwaltungs- und
Rechtsgrundlagen; Leitungs- und
Managementaufgaben; ergänzen-
de Fachgebiete
V Prüfungsvorberei-
tung und Prüfung
14
VI Erholungsurlaub
und Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016
342 HmbGVBl. Nr. 33
6. Ausbildungsrahmenplan Laufbahnzweig Geodäsie und Geoinformation
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Praktische Mitarbeit 13 Landesbetrieb Geo-
information und
Vermessung (LGV)
Liegenschaftskataster und Lan-
desvermessung, Geobasisinfor-
mation;
Einrichtung und Führung des
Liegenschaftskatasters, Liegen-
schaftsvermessungen, Grenz-
nachweis, Grundstücksinforma-
tion, Vertrieb von Geodaten;
Aufbau und Erhaltung der Lage-,
Höhen- und Schwerefestpunktfel-
der, Einrichtung und Unterhaltung
des Satellitenpositionierungs-
dienstes SAPOS;
Virtuelle 3D-Stadtmodelle, digitale
Geländemodelle;
Topographisches Informations-
management, Fernerkundung;
Einrichtung und Führung des
Amtlichen Topographisch-
Kartographischen Informations-
systems (ATKIS), Entwicklung
und Pflege der Basisdaten;
Einsatz betriebswirtschaftlicher
Elemente;
7 Landesamt für Geo-
information und Lan-
desvermessung Nie-
dersachsen (LGLN)
Liegenschaftskataster und Lan-
desvermessung, Geobasisinfor-
mation:
Grundlagenvermessung, Topo-
graphische Landesaufnahme,
Photogrammmetrie und Fern-
erkundung, Landeskartenwerke;
Reproduktionstechnik
12 Flurbereinigungs-
behörde eines ande-
ren Bundeslandes
Landentwicklung:
Historie und Grundlagen der
Landentwicklung, Aufgaben und
Organisation einer Flurbereini-
gungsbehörde, Landentwicklung,
Wertermittlung, Wege- und Ge-
wässerbau, Verbindung Land-
entwicklung ­ Liegenschaftska-
taster ­ Grundbuch, Dorferneue-
rung, Rechtsbehelfsverfahren
5 LGV Landesplanung und Städtebau:
Führung der Kaufpreissammlung,
Ermittlung von Bodenrichtwerten,
Verkehrswertermittlung, Erstat-
Freitag, den 29. Juli 2016 343
HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
tung von Gutachten; Einblick in
die Aufgaben eines oberen Gut-
achterausschusses für die Ermitt-
lung von Grundstückswerten
5 BSW Landesplanung und Städtebau:
Umlegungsverfahren und verein-
fachte Umlegungsverfahren,
Wertermittlung im Rahmen der
Umlegung, Verbindung Boden-
ordnung ­ Liegenschaftskataster;
Maßnahmen der Stadterneuerung
12 LGV Geodatenmanagement und Geo-
dateninfrastruktur:
Querschnittsaufgaben in der
Freien und Hansestadt Hamburg,
INSPIRE, GDI, Geoinformations-
anwendungen, Geoserver, Geo-
dienste;
Graphik-Service, Mediengestal-
tung;
Stadtvermessung, Bauwerksver-
messung;
Wahrnehmung von Querschnitts-
und Leitungsaufgaben, Aufsicht
über Öffentlich bestellte Vermes-
sungsingenieurinnen und Ver-
messungsingenieure (ÖbVI);
Widerspruchsangelegenheiten;
6 LGLN Geodatenmanagement und Geo-
dateninfrastruktur:
Geodateninfrastruktur des Bun-
des und des Landes Niedersach-
sen, kommunale Geodateninfra-
strukturen
II Informatorische Aus-
bildung
(soweit nicht bereits im
Rahmen der praktischen
Mitarbeit enthalten)
1 Grundbuchamt Liegenschaftskataster und Lan-
desvermessung, Geobasisinfor-
mation:
Grundsätze des Sachenrechts
und des Grundbuchrechts,
Rechtsmittel im Grundbuchrecht,
Verbindung Grundbuch ­ Liegen-
schaftskataster;
5 Bezirksamt und BSW Landesplanung und Städtebau:
Bauplanungsrecht, Bauordnungs-
recht und Raumordnung
Freitag, den 29. Juli 2016
344 HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
III Seminare und Lehr-
gänge
1 Trimmwoche Zentrales fachbezogenes Verwal-
tungsseminar beim Landesamt
für Geoinformation und Landes-
vermessung Niedersachsen
6 Ergänzendes Ausbil-
dungsprogramm
Allgemeine Rechts- und Verwal-
tungsgrundlagen, ergänzende
Rechtsvorschriften
4 Lehrgang beim Stu-
dieninstitut der All-
gemeinen Verwal-
tung des Landes
Niedersachsen (SiN)
in Bad Münder
Allgemeine Rechts- und Verwal-
tungsgrundlagen, fachspezifische
Rechtsvorschriften
IV Prüfungsvorbereitung
und Prüfungen
14
V Erholungsurlaub und
Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016 345
HmbGVBl. Nr. 33
7. Ausbildungsrahmenplan Laufbahnzweig Landschaftsarchitektur/Landschaftsplanung/Landespflege
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Informatorische Unter-
weisung und Praktische
Mitarbeit
16 BUE ­ Amt für Natur-
schutz, Grünplanung
und Energie (NGE),
Abteilung für Energie
(NGE 2), Abteilung für
Naturschutz (NGE 3)
Informatorische Unterweisung
und praktische Mitarbeit
Schutz-, Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen
in Natur- und Land-
schaftsschutzgebieten
sowie im Nationalpark
Hamburgisches Watten-
meer
Vertragsnaturschutz
Umsetzung der Natura
2000-Richtlinien
Vollzug der Eingriffsrege-
lung
Umsetzung von Sonder-
vermögen in Naturschutz
und Landschaftspflege
Vollzug nationaler und in-
ternationaler Artenschutz,
Artenschutz in Planver-
fahren
Erstellung der Fachkon-
zeption Arten- und Bio-
topschutz und des Bio-
topverbundes
Biodiversität, Naturschutz
und Klimawandel
11 BUE ­ NGE, Abteilung
für Landschaftspla-
nung und Stadtgrün
(NGE 1)
Grundsatzfragen der
Landschafts- und Frei-
raumplanung
Gartendenkmalpflege
Pflege und Entwicklung
des öffentlichen Grüns
Hamburger Friedhöfe
Fortschreibung des
Landschaftsprogramms
Landschaftsplanerische
Wettbewerbe
4 BSW ­ LP ­ LP1, LP3 Informatorische Unterweisung
und praktische Mitarbeit
Aufgaben der Landes- und Land-
schaftsplanung
Planungsmethoden und
-verfahren
Bauleitplanung, Struktur-
untersuchungen
Handhabung von Pla-
nungs-, Bau- und Boden-
recht
Freitag, den 29. Juli 2016
346 HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
Regionalplanung
Aufgaben der Metropol-
region Hamburg
Bundesraumordnung,
EU-Angelegenheiten
2 BUE, Amt für Umwelt-
schutz (U)
Informatorische Unterweisung
über die Aufgaben
1 BUE, Amt für Immissi-
onsschutz und Betrie-
be (IB)
Informatorische Unterweisung
über die Aufgaben des Amtes
1,5 BUE ­ ZR,
BSW ­ VR,
WSB
Informatorische Unterweisung
über die Aufgaben der folgenden
Ämter:
Amt für zentrale Aufga-
ben, Recht und Beteili-
gungen (ZR)
Amt für Verwaltung,
Recht und Beteiligungen
(VR)
WSB
1 BWVI ­ Amt V Informatorische Unterweisung
über die Aufgaben des Amtes für
Verkehr und Straßenwesen:
Verkehrsplanung und
-entwicklung
einschließlich Bundes-
fernstraßen
Verkehrskonzepte
4,5 BWVI/LSBG ­ Amt A
Finanzbehörde
Kulturbehörde ­
Denkmalschutzamt
HPA
Informatorische Unterweisung
über die Aufgaben der folgenden
Ämter und Landesbetriebe:
Landesbetrieb Straßen,
Brücken und Gewässer
Hamburg (LSBG)
Amt für Wirtschaftsförde-
rung, Außenwirtschaft,
Agrarwirtschaft (W)
Finanzbehörde (Immo-
bilienmanagement)
Denkmalschutzamt ein-
schließlich Gartendenk-
malpflege
Hamburg Port Authority
11 Bezirksamt ­ Dezernat
Wirtschaft, Bauen und
Umwelt
Informatorische Unterweisung
über die Aufgaben der folgenden
Ämter und praktische Mitarbeit:
Fachamt Stadt- und Landschafts-
planung
Freitag, den 29. Juli 2016 347
HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
Fachamt Management des öffent-
lichen Raumes
Zentrum für Wirtschaftsförderung,
Bauen und Umwelt
5 Landes- und Kreisver-
waltung Hamburger
Umland
Informatorische Unterweisung
über die Aufgaben des Landkrei-
ses, der Landesverwaltung und
praktische Mitarbeit:
Fachbereiche Bau und Umwelt
Förderprogramme des
Naturschutzes und der
Landespflege
Zusammenwirken Kreis-
und Landesebene
II Seminare und Lehr-
gänge
6 Ergänzendes Ausbil-
dungsprogramm
Allgemeine Rechts- und Verwal-
tungsgrundlagen, ergänzende
Rechtsvorschriften
14 Lehrgänge Hilden ­ Lehrgang Leitungsauf-
gaben und Wirtschaftlichkeit
Deutscher Naturschutztag
Berlin ­ Städtebauseminar
III Prüfungsvorbereitung
und Prüfungen
14
IV Erholungsurlaub und
Exkursion
13
Insgesamt: 104
Freitag, den 29. Juli 2016
348 HmbGVBl. Nr. 33
8. Ausbildungsrahmenplan Laufbahnzweig Umwelttechnik
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
I Praktische Mitarbeit 15 BUE ­ IB und U Kreislaufwirtschaft und Abfallbe-
seitigung: Ziele und Grundsätze
der Kreislaufwirtschaft, Abfallwirt-
schaftsplanung, Überwachung der
Abfallentsorgung, Stoffstromkon-
trolle, Bodenschutz und Altlasten;
selbständige Mitarbeit in allen
Arbeitsbereichen, Teilnahme an
Messungen, Probenahmen, Ab-
nahmen und Anlagenüberwa-
chung, Organisation und Aufgabe
der Informationstechnik, Grundla-
gen der Mess-, Untersuchungs-
und Analysetechnik
15 BUE ­ IB und U Immissionsschutz:
Produktionstechnologien und
Auswirkungen, Lärm und Erschüt-
terungen, Luftreinhaltung, Abgas-
reinigung, Umweltgefährdende
Stoffe, Klimaschutz;
Selbständige Mitarbeit in allen
Arbeitsbereichen, Teilnahme an
Messungen, Probenahmen, Ab-
nahmen und Anlagenüberwa-
chung, Organisation und Aufgabe
der Informationstechnik, Grundla-
gen der Mess-, Untersuchungs-
und Analysetechnik
15 BUE ­ IB und U Wasserwirtschaft:
Grundlagen der Wasserwirtschaft,
Wasserrahmenrichtlinie, Oberirdi-
sche Gewässer, Gewässernut-
zungen, Einleitüberwachung,
Abwasserbeseitigung, Abwasser-
abgabe, Wasserversorgung,
Grundwasser;
Selbständige Mitarbeit in allen
Arbeitsbereichen, Teilnahme an
Messungen, Probenahmen, Ab-
nahmen und Anlagenüberwa-
chung, Organisation und Aufgabe
der Informationstechnik, Grundla-
gen der Mess-, Untersuchungs-
und Analysetechnik
Freitag, den 29. Juli 2016 349
HmbGVBl. Nr. 33
Ausbildungszeit
Dauer
(Wochen) Ausbildungsstellen Ausbildungsinhalt
4 Bezirksamt Organisation und Aufgaben, poli-
tische Willensbildung, kommunale
Planungen
II Informatorische Aus-
bildung
4 Organisationen,
Unternehmen wie
Firmen, Kommunale
Eigenverbände (zum
Beispiel: Stadtreini-
gung, Hamburg Was-
ser)
Umweltmanagement, -technik,
-schutz; Projektabwicklung, Orga-
nisation, Wirtschaftlichkeit, Con-
trolling
6 Ämter der Fachbehör-
den, zum Beispiel
Rechtsamt, Bauamt,
Feuerwehr,
Institut für Hygiene
und Umwelt,
HPA,
Wasserschutzpolizei,
Amt für Arbeitsschutz,
Amt für Naturschutz,
Grünplanung und
Energie
Organisation und Aufgaben, Ge-
richte, Untersuchungen, Fachpla-
nungen
III Seminare und Lehr-
gänge
2 Führungslehrgang Hilden ­ Lehrgang Leitungsauf-
gaben und Wirtschaftlichkeit
8 Landesübergreifende
und Landeslehrgänge,
Allgemeine Rechts- und Verwal-
tungsgrundlagen, fachspezifische
Rechtsvorschriften
6 Ergänzendes Ausbil-
dungsprogramm
Allgemeine Rechts ­ und Verwal-
tungsgrundlagen, ergänzende
Rechtsvorschriften
2 Fernlehrgang Präsenzphasen
der in dem Gesamtausbildungs-
zeitraum erfolgenden Fernlehr-
gänge Verwaltungsrecht und
Umweltrecht
IV Prüfungsvorberei-
tung und Prüfung
14
V Erholungsurlaub und
Exkursion
13
Insgesamt: 104″
Freitag, den 29. Juli 2016
350 HmbGVBl. Nr. 33
1. Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Architektur
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Öffentliches Baurecht
­ Allgemeine Grundlagen
­ Raumordnungs-, Landesplanungs- und Regionalpla-
nungsrecht
­ Bauplanungsrecht
­ Bauordnungsrecht
­ Baunebenrecht
­ Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht
­ Unfallschutz
Fach 4: Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
­ Organisation der Hochbauverwaltungen in Bund, Län-
dern und Gemeinden
­ Aufgaben der Hochbauverwaltungen (staatliche Bau-
verwaltung)
­ Vorschriften, Richtlinien, Dienstanweisungen
Fach 5: Grundzüge des öffentlichen Hochbaus und des
Städtebaus
­ Stadtplanung und Städtebau
­ Öffentliche Gebäude
­ Planungsgrundlagen
­ Kosten
­ Nachhaltigkeitsanforderungen im öffentlichen Hoch-
bau und im Städtebau
­ Projektmanagement
Fach 6: Bautechnik
­ Regeln der Technik
­ Technische Elemente der Stadt- und Gebäudeplanung
­ Grundzüge der Baukonstruktion und Baumethoden
­ Grundzüge der Installations- und Betriebstechnik
­ Bauphysikalische Aspekte bei der Gebäudeplanung
­ Nachhaltigkeitsanforderungen in der Bautechnik
­ Historische Bauwerke und Baukonstruktionen
­ Baubetrieb und Baulogistik
2. Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Städtebau
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Raumordnung
­ Landes- und Regionalplanung
­ Geschichte der Raumplanung und Raumordnung in
der Bundesrepublik
­ Entwicklung Besiedlung, ihre Ursachen und Wirkun-
gen
­ Arbeitsmethoden
­ Planungselemente und Raumkategorien
Anlage 2
,,Anlage 2
Prüfstoffverzeichnisse Laufbahngruppe 2, Einstiegsamt 2
Freitag, den 29. Juli 2016 351
HmbGVBl. Nr. 33
­ Aufgaben und organisatorischer Aufbau der Raumord-
nung und Landesplanung in der Bundesrepublik
Deutschland sowie der europäischen Union
­ Raumrelevante europäische Strukturprogramme
­ Raumordnungsgesetz und Bundesraumordnungspro-
gramme
­ Landesplanungsgesetz eines frei wählbaren Flächen-
landes und seine Durchführungsverordnung, Landes-
entwicklungsgesetz des gewählten Flächenlandes
­ Programme und Pläne der Landesentwicklung und
Regionalplanung
­ Aufgaben der Planungsebenen und Fachdienststellen
sowie ihr Verhältnis zueinander
­ Planarten und -inhalte, Wirkungsbereiche, Aufgaben-
träger, Beteiligte
­ Probleme und Konfliktstellen der Planung und die
Verwirklichung raumordnerischer Ziele
­ Raumordnungs-Projekte (zum Beispiel Regionalpark,
regionales Wohnungsbauprogramm, regionales Einzel-
handelskonzept)
Fach 4: Geschichte des Städtebaus, Stadtplanung und
Stadtentwicklung
­ Geschichte des Städtebaus
­ Stadtplanung und Stadtentwicklung
­ Integration von Fachplanungen
­ EDV und IT in der Stadtplanung und Stadtentwick-
lung
Fach 5: Technische Elemente des Städtebaus
­ Verkehr
­ Erschließungssysteme und ihre Elemente, ruhender
Verkehr, Wirtschaftsverkehr inklusive Wirtschaftlich-
keitsfragen der Erschließung
­ Grundzüge der Versorgung mit Wasser und Energie,
Abwasser- und Abfallbeseitigung
­ Technischer Umweltschutz in Bezug auf Städtebau in
den Grundzügen
Fach 6: Fachrecht
­ Planungsrecht
­ Fachplanungsrecht, vor allem in seinen Beziehungen
zu Städtebau und Bauleitplanung (Planfeststellungs-
verfahren) in den Grundzügen der folgenden Gesetze
und Bestimmungen
­ Bundeswasserstraßengesetz
­ Luftverkehrsgesetz
­ Bundesfernstraßen-, Landesstraßen- und Wegege-
setz
­ Energiewirtschaftsgesetz, Telegrafenwegegesetz
­ Abfallwirtschaftsgesetz
­ Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz
­
Bundesnaturschutzgesetz, Naturschutzgesetz des
Landes
­ Bundeswaldgesetz
­ Sonstige Rechtsnormen mit Bezug zur Stadtentwick-
lung

3.Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Bauinge
nieurwesen, Fachgebiet Stadtbauwesen
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Verkehrswesen und städtische Infrastruktur
­ Verkehrswesen
­ Verkehrs-, Straßen- und Bauverwaltung
­ Verkehrsraum Straße
­ Straßenerhaltung
­ Erschließung
­ Anlagen des schienengebundenen ÖPNV
­ Betriebsweisen
­ Konstruktive Verkehrsbauwerke
­ Technischer Immissionsschutz
Fach 4: Siedlungswasserwirtschaft und Abfallwirtschaft
­ Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
­ Organisation
­ Wasserversorgung und Stadtentwässerung
­ Abfallwirtschaft
­
Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung, Vorsorge-
maßnahmen
Fach 5: Vorbereiten und Durchführen von öffentlichen
Baumaßnahmen
­ Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
­ Vorbereiten von Baumaßnahmen
­ Vertragswesen
­ Durchführen von Baumaßnahmen
­ Spezielle Dienstgeschäfte
Freitag, den 29. Juli 2016
352 HmbGVBl. Nr. 33
Fach 6: Raumordnung, Bau- und Umweltrecht
­ Raumordnung, Landesplanung
­ Städtebau
­ Baurecht
­ Umweltrecht

4.Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Bauinge
nieurwesen im Fachgebiet Wasserwesen
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Wasserstraßen/Wasserwirtschaft
­ Wasserstraßennetz
­ Schiffsverkehr
­ Wasserwirtschaftliche Grundlagenplanungen
­ Wassergefährdende Stoffe im Bereich oberirdischer
Gewässer
­ Naturschutz und Landschaftspflege
­ Gewässerökologie
­ Ingenieurhydrologie
­ Wasserbauliches Versuchswesen
Fach 4: Sondergebiete der Wasserstraßen
­ Verkehrspolitik
­ Wasserstraßenpolitik
­ Organisation und Arbeitsweise Schifffahrtsunterneh-
men
­ Schiffstypen
­ Gefährliche Güter
­ Grundkenntnisse der Nautik und des Seekartenwesens
­ Schifffahrtszeichenwesen
­ Unterhaltung von Wasserstraßen und Betrieb ihrer
Anlagen
­ Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
Fach 5: Vorbereiten und Durchführen von Bauten
­ Vorarbeiten für Bauvorhaben
­ Aufstellen und Prüfen von Entwürfen
­ Vorbereitung von Baumaßnahmen
­ Vergabe noch VOB und VOL
­ Vergabe von Ingenieurleistungen
­ Abwicklung von Baumaßnahmen
­ Verantwortung bei Planung und Durchführung von
Baumaßnahmen
Fach 6: Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
­ Wasserstraßenrecht
­ Wasserrecht
­ Umweltschutzrecht
­ Baurecht
­ Raumordnung, Landespflege, Liegenschaftswesen ­
Grundzüge
­ Wegerecht anderer Verkehrszweige ­ Grundzüge
­ Hafenpolizeirecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht nur für die Bereiche der
Wasserstraßen
5. Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Maschinen-
bau- und Elektrotechnik im Fachgebiet Maschinenbau-
und Elektrotechnik in der Verwaltung
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Freitag, den 29. Juli 2016 353
HmbGVBl. Nr. 33
Fach 3: Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
­ Bauplanungsrecht
­ Bauordnungsrecht
­ Vorschriften zur Energieeinsparung
­ Umweltschutzrecht
­ Gewerberecht
­ Arbeitsschutzrecht und Unfallverhütung
­ Ingenieurverträge
­ Durchführung von Baumaßnahmen
­ Verdingungswesen
­ Instandhaltungsverträge
­ Energielieferungsverträge
Fach 4: Elektrotechnische Anlagen (einschließlich der
jeweils technischen Vorschriften)
­ Verteilungs- und Schaltanlagen
­ Versorgungsnetze
­ Elektroinstallationen
­ Ersatz- und Eigenstromerzeugung
­ Grundlagen der Lichttechnik, Beleuchtungsanlagen
­ Telekommunikationsanlagen
­ Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
­ Einbruchmelde-/Überfallmeldeanlagen
­ Zugangskontrollsysteme
­ Datenverarbeitungsnetze
­ Elektromagnetische Verträglichkeit
­ Blitzschutzanlagen
Fach 5: Maschinen- und verfahrenstechnische Anlagen
(einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)
­ Bauphysikalische, meteorologische, wärmephysiologi-
sche und hygienische Grundlagen für Heizungs-, Was-
ser- und Abwasseranlagen sowie für raumlufttechni-
sche Anlagen
­ Heizungs- und Warmwasseranlagen
­ Druckbehälter
­ Brennstoffversorgungsanlagen
­ Raumlufttechnische Anlagen
­ Wasser- und Abwasseranlagen
­ Wasseraufbereitung
Fach 6: Sondergebiete der Maschinen- und Elektrotech-
nik (einschließlich der jeweils technischen Vorschriften)
­ Ökologische Grundsätze
­ Nachhaltiges Bauen
­ Rationelle Energieverwendung
­ Energieträger
­ Regenerative Energie
­ Energiemanagement
­ Betriebsüberwachung
­ Wärme-Kraft-Kopplung
­ Verpflegungs- und Küchensysteme
­ Kältetechnische Anlagen
­ Feuerlöschanlagen
­ Förderanlagen
­ Gebäudeautomation
6. Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Maschinen-
und Elektrotechnik im Fachgebiet Maschinen- und Elek
trotechnik der Wasserstraßen
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Fachbezogene Verwaltung und Rechtsvorschriften
­ Wasserstraßenrecht
­ Wasserrecht
­ Umweltschutzrecht
­ Baurecht
­ Raumordnung, Landespflege, Liegenschaftswesen ­
Grundzüge
­ Wegerecht anderer Verkehrszweige ­ Grundzüge
­ Hafenpolizeirecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
Fach 4: Maschinen- und elektrotechnische Anlagen
­ Wasserstraßennetz
­ Bauart und Funktion der maschinenbau- und elektro-
technischen Einrichtungen an Wasserstraßen
­ Bauart und Funktion der nachrichtentechnischen
Anlagen und Einrichtungen an Wasserstraßen
Fach 5: Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen
(Bauart und Funktion)
­ Spezialschiffe
­ Schiffe und Laderaum
­ Prahme
­ Schiffe mit Sondereinrichtung
Freitag, den 29. Juli 2016
354 HmbGVBl. Nr. 33
­ Schwimmende Baggergeräte
­ Schwimmende Arbeitsgeräte
Fach 6: Beschaffung, Betrieb und Unterhaltung von
Objekten des Maschinenwesens
­ Beschaffungsplanung
­ Beschaffungsdurchführung
­ Verantwortung bei Planung und Durchführung von
Baumaßnahmen
7. Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Eisenbahn-
wesen
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­ Management der Öffentlichen Verwaltung und Be
triebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Verkehrswesen und allgemeine Bahnbetriebstech-
nik
­ Verkehrswesen
­ Finanzierung von Infrastruktur
­ Technik
­ Betrieb
Fach 4: Fachbezogene Verwaltungs- und Rechtsvorschrif-
ten
­ Rechtsgrundlagen der Eisenbahnen
­ Rechtsgrundlagen der Magnetschwebebahnen
­ Organisation der Verkehrsverwaltung
­ Europäische Bahninstitutionen
­ Planungsrecht
­ Baurecht
­ Berufsgenossenschaften
­ Besondere Rechtsgebiete mit Bezug zum Eisenbahn
wesen
Fach 5: (B) Erstellung der Infrastruktur bis einschließlich
Inbetriebnahme
­ Prozess ,,Erstellung Infrastruktur“ bis einschließlich
Inbetriebnahme von Anlagen (Ingenieur-, Ober- und
Hochbau) auf Grundlage des europäischen und natio-
nalen Rechts sowie den anerkannten Regeln der Tech-
nik
­ Technische Grundlagen der Infrastruktur (Ingenieur-,
Ober- und Hochbau)
­ Technische Grundlagen von Sicherungsanlagen
(M/E) Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeu-
gen sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anla-
gen
­ Technik, Planung und Entwicklung von Fahrzeugen
und Fahrzeugkomponenten
­ Technik, Planung und Entwicklung von maschinen-
technischen Anlagen
­ Technik, Planung und Entwicklung von elektrotechni-
schen Anlagen
­ Beeinflussungsfragen, elektromagnetische Verträglich-
keit
­ Arbeits-, Umwelt- und Brandschutz
­ Sicherheitsanalyse und -technik
(S): Erstellung von STE-Anlagen bis einschließlich
Inbetriebnahme
­ Prozess von der Planung bis einschließlich Inbetrieb-
nahme von STE-Anlagen auf Grundlage des europäi-
schen und nationalen Rechts sowie den anerkannten
Regeln der Technik
­ Grundsätze der Bahnsicherungstechnik
­ Beeinflussungsfragen
­ Technik, Planung und Entwicklung von Sicherungs
anlagen
­ Technik, Planung und Entwicklung von Telekommu-
nikationsanlagen
­ Technik, Planung und Entwicklung von elektrotechni-
schen Anlagen
Fach 6: (B): Gestaltung der Prozesse nach der Inbetrieb-
nahme
­ Betrieb und Instandhaltung von Anlagen (Ingenieur-,
Ober- und Hochbau) auf Grundlage des europäischen
und nationalen Rechts sowie den anerkannten Regeln
der Technik
­ Technik, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen
(Ingenieur-, Ober- und Hochbau)
(M/E): Bau, Betrieb und Instandhaltung von Fahrzeugen
sowie von maschinen- und elektrotechnischen Anlagen
­ Fahrzeuge
­ Maschinentechnische Anlagen
­ Elektrotechnische Anlagen
(S): Gestaltung der Prozesse nach Inbetriebnahme
­ Betrieb und Instandhaltung von STE-Anlagen auf
Grundlage des europäischen und nationalen Rechts
sowie den anerkannten Regeln der Technik
­ Technik, Betrieb und Instandhaltung von Sicherungs-
anlagen
­ Technik, Betrieb und Instandhaltung von Telekom-
munikationsanlagen
Freitag, den 29. Juli 2016 355
HmbGVBl. Nr. 33
­ Technik, Betrieb und Instandhaltung von elektrotech-
nischen Anlagen
8. Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Geodäsie und
Geoinformation
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Liegenschaftskataster und Landesvermessung,
Geobasisinformationssystem
­ Amtliches deutsches Vermessungs- und Geoinforma
tionswesen
­ Herausforderungen und Bedeutung des amtlichen

Vermessungs- und Geoinformationswesens
­ Rechtliche Grundlagen und Organisation
­ Liegenschaftskataster
­ Landesvermessung
­ Geobasisinformationssystem
­ Strategien
­ Länderübergreifende Zusammenarbeit
­ Entwicklungstendenzen
Fach 4: Landentwicklung
­ Herausforderungen für die Landentwicklung
­ Anforderungen an die ländlichen Räume und Instru-
mente der Landentwicklung
­ Agrar- und Strukturpolitik für die ländlichen Räume
­ Verfahren nach Flurbereinigungs- und Landwirt-
schaftsanpassungsgesetz
­ Modernes Verwaltungshandeln
­ Einordnung und Entwicklung der Landentwicklung
Fach 5: Landesplanung und Städtebau
­ Herausforderungen für Raumordnung und Stadt
entwicklung
­ Landesplanung, Raumordnung
­ Städtebau und Bodenordnung
­ Immobilienwertermittlung
­ Interdisziplinäre Zusammenarbeit
­ Entwicklungsprozesse
Fach 6: Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur
­ Herausforderungen für das Geoinformationswesen
­ Bedeutung der Geoinformationen
­ GeoGovernment und Strategien
­ Geodatenmanagement
­ Geodateninfrastruktur (GDI)
­ Entwicklungen und Interdisziplinarität
9. Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Landschafts-
architektur, Landschaftsplanung, Landespflege
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Naturschutz und Landschaftspflege
­ Aufgaben, geschichtliche Entwicklung
­ Rechtsgrundlagen
­ Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege
­ Landschaftsplanung
­ Eingriffsregelung
­ Naturschutz und Landschaftspflege und konkurrie-
rende Nutzungen
­ Biotopschutz, Biotopverbund
Freitag, den 29. Juli 2016
356 HmbGVBl. Nr. 33
­ Biodiversität
­ Flächen- und Objektschutz
­ Natura 2000
­ Internationaler und nationaler Artenschutz, Arten-
schutzprogramme, Artenhilfsmaßnahmen
­ Klimaschutz, Klimawandel mit Bezug zum Natur-
schutz
­ Förderprogramme für Naturschutz und Landschafts-
pflege
­ Aufgaben und Organisation der Naturschutzverwal-
tung
­ Naturschutzverbände und -beiräte und sonstige Natur-
schutzinstitutionen, Biologische Stationen
­ Öffentlichkeitsarbeit im Naturschutz
Fach 4: Raumordnung, Landesplanung und Städtebau
­ Aufgaben, geschichtliche Entwicklung von Raumord-
nung, Landesplanung, Städtebau und Bodenordnung
­ Rechtsgrundlagen der Raumordnung, der Landes
planung und des Städtebaues (einschließlich Bauleit-
planung), Rechtsentwicklung des Raumordnungs- und
des Bauplanungsrechts
­ Ziele und Grundsätze von Raumordnung, Landes
planung und Städtebau
­ Programme, Pläne und Satzungen
­ Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Städtebauförde-
rung
­ Prinzip der zentralen Orte/Zentrale-Orte-Konzept
­ Beiträge der Fachplanungen zu den Gesamtplanungen
­ Zusammenwirken mit den Fachplanungen, Verhältnis
Bundesplanung, Landesplanung, Regionalplanung
und Bauleitplanung
­ Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO), Leit-
bilder der Raumordnung, Bund-Länder-Zusammen
arbeit
­ Planungsverfahren, Raumordnungsverfahren
­ Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, einschließlich
bauaufsichtlicher Verfahren
­ Integration von Programmen, Plänen und sonstigen
Belangen des Naturschutzes und der Grünordnung
­ Beziehungen zum Naturschutzrecht
­ Herausforderung Demografischer Wandel, Gestaltung
von Schrumpfungs- und Alterungsprozessen, Siche-
rung der Daseinsvorsorge, Innenentwicklung kleiner
Städte und Dörfer, Dorfentwicklung, Beteiligungs-
und Aktivierungsformen
­ Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
­ Klimawandel, Energiewende, Ausbau der erneuerba-
ren Energien
­ Flächenverbrauch, Infrastruktur, Mobilität
­ Anforderungen an die Entwicklung der (ländlichen)
Räume, Instrumente der Landes- und Regional
entwicklung, Kooperationen, Interkommunale Koope-
rationen, Regionalmanagement, Stadt-Umland-Bezie-
hungen
­ Metropolregionen
­ Strukturpolitik für die (ländlichen) Räume, Europäi-
sche und nationale Programme und Landesförderpro-
gramme, ,,Leader“, integrierte ländliche Entwick-
lungskonzepte, Public-Private-Partnership-Modelle
­ Raumbeobachtung, Raumordnungskataster
­ Zuständige Behörden
Fach 5: Freiraumplanung und Grünordnung
­ Aufgaben und Organisation städtischer Grün- bzw.
Gartenämter sowie Zusammenarbeit mit anderen Äm
tern
­ Funktionen von Freiräumen und Grünflächen ­ ein-
schließlich Verbundsystemen ­ im besiedelten und
unbesiedelten Bereich
­ Programme, Konzeptionen und Pläne für Freiräume,
Grünflächen und Einzelobjekte
­ Naherholungskonzeptionen in Ballungsgebieten
­ Naturschutz im besiedelten Bereich
­ Konflikte Naturschutz/Freizeitnutzung, Lösungsmög-
lichkeiten
­ Gartendenkmalpflege
­ Wettbewerbswesen
­ Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI)
­ Anlage, Schutz und Pflege von Freiräumen und Grün-
flächen sowie von Einzelobjekten
­ Verdingungswesen
­ Rechtsgrundlagen des Kleingarten- und Friedhofs
wesens
­ Verkehrssicherungspflicht, Haftungsrecht
Fach 6: Angrenzende Fachgebiete
­ Übersicht über Ziele, Grundsätze, Aufgaben, Rechts-
grundlagen, Organisation, Programme und weitere
wichtige Instrumente in den angrenzenden Fachgebie-
ten: Landwirtschaft (einschließlich der Flurbereini-
gung), Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Abfallwirt-
schaft, Gewinnung von Bodenschätzen, Bodenschutz,
Immissionsschutz, Energiewirtschaft, Kommunika
tionstechnik, Verkehr, Denkmalpflege, Jagd und
Fischerei
10. Prüfstoffverzeichnis in dem Laufbahnzweig Umwelttech-
nik
Fach 1: Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
(fachrichtungsübergreifend)
­ Rechtsgeschichte
­ Allgemeines Staatsrecht
­ Verfassungsrecht des Bundes und der Länder
­ Europäische Union
­ Kommunalrecht
­ Verwaltungsaufbau und Behördenorganisation bei
Bund, Ländern, kommunalen Gebietskörperschaften
und anderen öffentlich-rechtlichen Institutionen
­ Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungshandeln,
Verwaltungsprozessrecht
­ Besonderes Verwaltungsrecht
­ Privatrecht und Zivilprozessrecht
­ Strafrecht
Freitag, den 29. Juli 2016 357
HmbGVBl. Nr. 33
Fach 2: Führungsaufgaben und Wirtschaftlichkeit
(fachrichtungsübergreifend)
­ Leitungskonzeptionen, -methoden und -techniken
­
Management der Öffentlichen Verwaltung und
Betriebswirtschaftliche Steuerung
­ Personalführung
­ Kommunikation
­ Informationstechnik
­ Organisation
­ Haushalts-, Rechnungs- und Kassenwesen des Bundes,
der Länder und der Kommunen
­ Volks- und betriebswirtschaftliche Untersuchungen
Fach 3: Kreislaufwirtschaft, Abfallbeseitigung und Boden-
schutz
­ Ziele und Grundsätze der Kreislaufwirtschaft
­ Abfallwirtschaftsplanung
­ Abfallbehandlung
­ Abfallbeseitigung
­ Überwachung der Abfallentsorgung
­ Bodenschutz und Altlasten
Fach 4: Immissionsschutz und Klimaschutz
­ Zulassung und Überwachung genehmigungsbedürfti-
ger Anlagen
­ Luftreinhaltung
­ Abgasreinigung
­ Lärm und Erschütterung
­ Klimaschutz
Fach 5: Wasserwirtschaft und Gewässerschutz
­ Grundlagen der Wasserwirtschaft
­ Oberirdische Gewässer
­ Gewässernutzungen
­ Abwasserbeseitigung
­ Wasserversorgung
­ Grundwasser
­ Rohrfernleitungen
­ Wassergefährdende Stoffe
Fach 6: Fachbezogene Rechts- und Verwaltungsvorschrif-
ten
­ Allgemeines Umweltrecht
­ Abfallrecht
­ Bodenschutzrecht
­ Immissionsschutzrecht
­ Wasserrecht
­ Sonstige Umweltrechte
­ Raumordnung, Landesplanung, Baurecht
­ Landschaftspflege und Naturschutzrecht
­ Chemikalienrecht, Gentechnik“
Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung
in der Fachrichtung Feuerwehr
Vom 19. Juli 2016
Auf Grund der §§25 und 26 des Hamburgischen Beamten-
gesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt
geändert am 15. Dezember 2015 (HmbGVBl. S. 362, 369), wird
verordnet:
§1
Änderung der Verordnung über die Laufbahnen sowie die
Ausbildung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr
Die Verordnung über die Laufbahnen sowie die Ausbil-
dung und Prüfung in der Fachrichtung Feuerwehr vom
8. November 2011 (HmbGVBl. S. 479) wird wie folgt geändert:
1. In §2 wird folgender Absatz 3 angefügt:
,,(3) In der Fachrichtung Feuerwehr ist in der Laufbahn-
gruppe 2 ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahnzweig
Kampfmittelräumdienst eingerichtet. Der Zugang zu den
Ämtern dieses Laufbahnzweiges steht ausschließlich den
Bewerberinnen und Bewerbern sowie den der Fachrich-
tung Feuerwehr angehörenden Beamtinnen und Beamten
offen, die nach ihrer Lebens- und Berufserfahrung über
die zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kampfmittel
beseitigung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
verfügen. Die Regelungen dieser Verordnung, mit Aus-
nahme von §4, §5 Absatz 1, §§6 und 38, finden für Bewer-
berinnen und Bewerber für diesen Laufbahnzweig sowie
die darin beschäftigten Beamtinnen und Beamten keine
Anwendung. Die Verwendung von Beamtinnen und
Beamten dieses Laufbahnzweiges in Ämtern der Laufbahn
außerhalb des Laufbahnzweiges setzt grundsätzlich

voraus, dass sie die nach den Bestimmungen dieser Ver-
ordnung zur Wahrnehmung der neuen Aufgaben jeweils
Freitag, den 29. Juli 2016
358 HmbGVBl. Nr. 33
erforderlichen Einstellungs- und sonstigen Qualifika
tionsvoraussetzungen erfüllen.“
2. §5 wird wie folgt geändert:
2.1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
,,(2) Innerhalb der Laufbahngruppe 1 findet die Auswahl
für die Übertragung von Beförderungsämtern grundsätz-
lich jährlich in ranglistenbasierten Beförderungsauswahl-
verfahren statt. Die Einbeziehung in das Beförderungsaus-
wahlverfahren setzt voraus, dass
1. kein Beförderungsverbot vorliegt,
2. die dienstlichen Leistungen hinreichend beurteilt wur-
den, einschließlich der für die Wahrnehmung der Auf-
gaben im jeweils nächsthöheren Statusamt erforder
lichen Aussagen zum aufgaben- und verwendungsbezo-
genen Potential,
3. die für das jeweilige Beförderungsamt erforderlichen
laufbahnrechtlichen und fachlichen Anforderungen
erfüllt werden und
4. eine regelmäßige Mindestzeit von vier Jahren im bis
herigen Statusamt (Mindestverweilzeit) verstrichen ist,
sofern nicht nach Nummer 1 oder 3 eine längere Frist
einzuhalten ist.
Das Nähere zum Auswahlverfahren, insbesondere zu den
Voraussetzungen des Satzes 2 sowie zu möglichen leis-
tungs- oder nachteilsausgleichsbezogenen Ausnahmen,
regelt die zuständige Behörde. Sie entscheidet auch über
die Anerkennung externer Qualifikationsnachweise.“
2.2 Absatz 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
,,Beamtinnen und Beamte der Laufbahn Feuerwehr in der
Laufbahngruppe 2 mit Zugang zum ersten Einstiegsamt
können zum Erwerb des erforderlichen Qualifizierungs-
standes nach §6 Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 HmbLVO zu
einer fachtheoretischen und berufspraktischen Zusatzaus-
bildung zugelassen werden, wenn sie
1. in der letzten, mindestens in einem Amt der Besol-
dungsgruppe 11 der Besoldungsordnung A erstellten
dienstlichen Beurteilung mindestens das Gesamtprädi-
kat ,,übertrifft die Anforderungen“ erhalten haben und
die Beurteilung das für die Wahrnehmung der Aufga-
ben ab dem zweiten Einstiegsamt erforderliche Poten-
tial ausweist,
2. in ihren bisherigen, mindestens einem Amt nach Num-
mer 1 zugeordneten Verwendungen mindestens zwei
sich deutlich voneinander unterscheidende Funktio-
nen der Laufbahn Feuerwehr in der Laufbahngruppe 2
von jeweils mindestens zwölfmonatiger Dauer wahr
genommen haben.“
3. §7 Absatz 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
,,Beamtinnen und Beamte der Laufbahn Feuerwehr in der
Laufbahngruppe 1 können für den Aufstieg in die Lauf-
bahngruppe 2 zugelassen werden, wenn sie
1. in der letzten, mindestens in einem Amt der Besol-
dungsgruppe 8 der Besoldungsordnung A erstellten
dienstlichen Beurteilung mindestens das Gesamtprädi-
kat ,,übertrifft die Anforderungen“ erhalten haben und
die Beurteilung das für die Wahrnehmung der Aufga-
ben in der Laufbahngruppe 2 erforderliche Potential
ausweist,
2. mindestens zwei nach Einsatzort oder Funktion unter-
schiedliche Verwendungen in der Laufbahn von jeweils
mindestens zwölfmonatiger Dauer wahrgenommen
haben.“
4. §8 Absatz 1 Nummer 3 erhält folgende Fassung:
,,3.
in einer für die Verwendung in der Laufbahn geeigne-
ten Fachrichtung die Gesellenprüfung gemäß §31 der
Handwerksordnung in der Fassung vom 24. Septem-
ber 1998 (BGBl. 1998 I S. 3075, 2006 I S. 2095), zuletzt
geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1515),
in der jeweils geltenden Fassung oder eine entspre-
chende Abschlussprüfung im Sinne des §37 Absatz 1
des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl.
I S. 931), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I
S. 1474, 1538), in der jeweils geltenden Fassung
bestanden hat oder die Erlaubnis zum Führen der
Berufsbezeichnung ,,Notfallsanitäterin“ oder ,,Not-
fallsanitäter“ nach §
1 des Notfallsanitätergesetzes
vom 22. Mai 2013 (BGBl. I S. 1348), geändert am
18. April 2016 (BGBl. I S. 886, 939), in der jeweils

geltenden Fassung erworben hat oder einen gleich-
wertigen beruflichen Bildungsstand nachweist.“
5. In §
12 Absatz 2 wird die Textstelle ,,der Berufsbezeich-
nung ,,Rettungsassistentin“ oder ,,Rettungsassistent“ nach
§
1 des Rettungsassistentengesetzes“ durch die Textstelle
,,der Berufsbezeichnung ,,Notfallsanitäterin“ oder ,,Not-
fallsanitäter“ nach §1 des Notfallsanitätergesetzes“ ersetzt.
6. In §39 wird folgender Absatz 3 angefügt:
,,(3) Für Personen, die nach Abschluss einer Ausbildung
zur Rettungsassistentin oder zum Rettungsassistenten
nach dem Rettungsassistentengesetz vom 10. Juli 1989
(BGBl. I S. 1384) in der am 31. Dezember 2014 geltenden
Fassung berechtigt sind, die Berufsbezeichnung ,,Ret
tungs
assistentin“ oder ,,Rettungsassistent“ zu führen, gel-
ten die Regelungen in §
8 Absatz 1 Nummer 3 und §
12
Absatz 2 dieser Verordnung entsprechend.“
§2
Schlussbestimmungen
(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.
(2) Abweichend von §1 Nummer 2.2 findet für Beamtinnen
und Beamte, die sich vor dem 1. Oktober 2016 entweder bereits
in einer Erprobungszeit für ein über dem zweiten Einstiegsamt
der Laufbahngruppe 2 liegendes Beförderungsamt befinden
oder für die aufgrund einer vor dem 1. Oktober 2016 getroffe-
nen Besetzungsentscheidung eine solche Erprobung bevor-
steht, soweit sie für die Übertragung dieses Beförderungsamtes
einen Qualifizierungsstand nach §5 Absatz 3 der Verordnung
über die Laufbahnen sowie die Ausbildung und Prüfung in der
Fachrichtung Feuerwehr (HmbLAPO-Fw) nachzuweisen
haben, deren am 30. September 2016 geltende Fassung Anwen-
dung.
(3) Abweichend von §1 Nummer 3 findet für Beamtinnen
und Beamte, die sich vor dem 1. Oktober 2016 entweder bereits
im Aufstiegsverfahren in die Laufbahngruppe 2 befinden oder
für die aufgrund einer vor dem 1. Oktober 2016 getroffenen
Auswahlentscheidung eine solche Zulassung zum Aufstieg
bevorsteht, §7 Absatz 1 HmbLAPO-Fw in der am 30. Septem-
ber 2016 geltenden Fassung Anwendung.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 19. Juli 2016.
Freitag, den 29. Juli 2016 359
HmbGVBl. Nr. 33
§1
§2 Nummer 6 des Gesetzes über den Bebauungsplan Berge-
dorf 82 vom 14. November 1990 (HmbGVBl. S. 225), zuletzt
geändert am 19. Mai 2000 (HmbGVBl. S. 96), erhält folgende
Fassung:
,,6.
In den Kerngebieten sind Vergnügungsstätten (insbe-
sondere Wettbüros, Spielhallen und ähnliche Unter-
nehmen im Sinne von §1 Absatz 2 des Hamburgischen
Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl.
S. 505)), die der Aufstellung von Spielgeräten mit
Gewinnmöglichkeiten dienen, Bordelle, bordellartige
Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren
Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit
sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“
§2
Die Begründung der Änderung des Bebauungsplans wird
beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann nie-
dergelegt.
§3
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Die Begründung der Planänderung kann auch beim örtlich
zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kos-
tenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke
beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kos-
tenerstattung erworben werden.
2. Wenn die in den §§39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeich-
neten Vermögensnachteile eingetreten sind, kann ein

Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen. Er
kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen,
dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem
Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädi-
gungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei
Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in
Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind,
die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
3. Unbeachtlich werden:
a) eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b)eine unter Berücksichtigung des §
214 Absatz 2 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschrif-
ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
c) nach §214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekannt
machung der Änderung des Bebauungsplans schriftlich
gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Dar-
legung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel-
tend gemacht worden sind.
Zweite Verordnung
zur Änderung des Gesetzes
über den Bebauungsplan Bergedorf 82
Vom 22. Juli 2016
Auf Grund von §
10 des Baugesetzbuchs in der Fassung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731), in Verbindung mit
§3 Absätze 1 und 3 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der
Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt
geändert am 13. Februar 2015 (HmbGVBl. S. 39), sowie §1 der
Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August 2006
(HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 5. April 2013
(HmbGVBl. S. 142, 147), wird verordnet:
Hamburg, den 22. Juli 2016.
Das Bezirksamt Bergedorf
Freitag, den 29. Juli 2016
360 HmbGVBl. Nr. 33
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77.
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