DIENSTAG, DEN2. AUGUST
361
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 34 2016
Tag I n h a l t Seite
18. 7. 2016 Sechsunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361
26.
7.
2016 Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen
Erhaltungsverordnung für ein Gebiet in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen und
Harvestehude . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 362
neu: 29-1-7
26. 7. 2016 Siebte Verordnung zur Änderung der Grenzen des Hafengebiets im Bereich der HafenCity . . . . . . . . . . 365
9504-1
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Hamburg-Mitte
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 6. November
2016, aus Anlass der Veranstaltung ,,Weinfestival Vino.
Degustazione. Cultura.“ in der Zeit von 13:00 Uhr bis
18:00 Uhr geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 beschränkt
auf die Verkaufsstelle der Fa. Andronaco GmbH & Co. KG in
der Halskestraße 48, 22113 Hamburg.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Sechsunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte
Vom 18. Juli 2016
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. Sep-
tember 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:
Hamburg, den 18. Juli 2016.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte
Dienstag, den 2. August 2016
362 HmbGVBl. Nr. 34
§1
Anordnung als Landesstatistik
Zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhal-
tungsverordnung gemäß §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl.
I S. 1722, 1731), wird für das aus dem Übersichtsplan (An-
lage 1) ersichtliche Gebiet ,,Eimsbüttel/Hoheluft-West/Stellin-
gen-Süd“ der Stadtteile Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen
und Harvestehude eine Repräsentativerhebung als Landes
statistik durchgeführt.
§2
Kreis der zu Befragenden
(1) Die Erhebung erstreckt sich auf eine repräsentative
Auswahl von mindestens 1.800 Haushalten aus dem in §
1
bezeichneten Gebiet.
(2) In allen Fällen wird jeweils ein volljähriges Mitglied des
Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges
Mitglied der Wohngemeinschaft befragt.
§3
Erhebungs- und Berichtszeitraum
Die Repräsentativerhebung gemäß §1 wird vom 1. Novem-
ber 2016 bis zum 31. Mai 2017 durchgeführt.
§4
Erhebungsmethode
Die Erhebung erfolgt durch standardisierte Interviews.
§5
Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale sind Merkmale der Gebäude, der
Wohnungen und der Haushalte zur Erfassung der sozialen
Struktur des Gebietes entsprechend der als Anlage 2 beigefüg-
ten Liste der Erhebungsmerkmale.
§6
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1. Name und Anschrift (Straße, Hausnummer) der aus der
Gesamtheit ausgewählten Personen in den Haushalten,
2. Telefonnummer für Kontaktaufnahme.
§7
Auskunftspflicht
Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.
§8
Durchführung
Die Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung
gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Ein-
zeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen.
Dabei sind die Vorgaben gemäß §
5 Absatz 2 des Hamburgi-
schen Statistikgesetzes einzuhalten. Die Ergebnisse der Erhe-
bung können anonymisiert veröffentlicht werden.
§9
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf von drei Jahren nach
ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
Verordnung
über eine Repräsentativerhebung
zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhaltungsverordnung
für ein Gebiet in den Stadtteilen Eimsbüttel, Hoheluft-West, Stellingen
und Harvestehude
Vom 26. Juli 2016
Auf Grund von §2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistik-
gesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt
geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird
verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 26. Juli 2016.
Dienstag, den 2. August 2016 363
HmbGVBl. Nr. 34
Übersichtsplan
des
Untersuchungsgebietes
Eimsbüttel
/
Hoheluft-West
/
Stellingen-Süd
Gebietsabgrenzung
0
250
500
750
1.000
125
Meter
Kartengrundlage:
Landesbetrieb
Geoinformation
und
Vermessung
Bezirk
Eimsbüttel
Maßstab
1:14.000
Anlage 1 zur Verordnung
Kartengrundlage:
Landesbetrieb
Geoinformation
und
Vermessung
Übersichtsplan
des
Untersuchungsgebietes
Eimsbüttel
/
Hoheluft-West
/
Stellingen-Süd
Gebietsabgrenzung
Bezirk
Eimsbüttel
Maßstab
1:14.000
Anlage 1
tsplan
des
Untersuchungsgebietes
Eimsbüttel
/
Hoheluft-West
/
Stellingen-Süd
Gebietsabgrenzung
0
250
500
750
1.000
125
Meter
oinformation
und
Vermessung
Bezirk
Eimsbüttel
Maßstab
1:14.000
Anlage 1 zur Verordnung
Dienstag, den 2. August 2016
364 HmbGVBl. Nr. 34
1.Gebäude
1.1Baujahr
1.2Geschossanzahl
1.3Zustand
1.4Dachgeschossausbau
2.Wohnung
2.1 Eigentümerstruktur (städtisch, genossenschaftlich,
privat)
2.2 Nutzungsverhältnis (Mieter/Untermieter/
Eigentümer)
2.3Wohnfläche
2.4 Zimmeranzahl
2.5 Nutzungsart (Mietwohnung beziehungs
–
weise Dienst-, Werks-, Berufs- oder Geschäfts-
mietwohnung)
2.6 Eigentümerwechsel in den letzten fünf Jahren
2.6.1 Auswirkungen des Eigentümerwechsels
2.7Ausstattung
2.7.1Heizung
2.7.2Bad
2.7.3Wasserversorgung
2.7.4Freisitz
2.7.5 Aufzug
2.7.6Sonstiges
2.7.7 allgemeine Bewertung
2.7.8Barrierefreiheit
2.8Modernisierung
2.8.1 Modernisierungsmaßnahmen in den letzten fünf
Jahren
2.8.2 Art der Modernisierung
2.8.3 geplante Modernisierungen
2.8.4 Umlegung Modernisierungskosten auf die Miete
3.Haushalt/Wohngemeinschaft
3.1Sozialstruktur
3.1.1 Anzahl der im Haushalt/in der Wohngemeinschaft
lebenden Personen beziehungsweise behinderten
Personen
3.1.2Lebensalter
3.1.3 Anzahl der Erwerbstätigen
3.1.4Beschäftigungsart
3.1.5 Anzahl der nicht Berufstätigen
3.1.6Bildungsabschluss
3.1.7Nationalität/Migrationshintergrund
3.1.8Wohlstand
3.1.8.1 Art des Lebensunterhalts
3.1.8.2Einkommenshöhe
3.1.8.3PKW-Besitz
3.1.9Miete
3.1.9.1 Höhe der Netto-Kaltmiete
3.1.9.2Betriebs-/Nebenkosten
3.1.9.3 Zeitpunkt und Grund der letzten Mieterhöhung
3.1.9.4 Differenz zur Vergleichsmiete
3.1.9.5 Mietbelastung in vom Hundert des Einkommens
3.2 Wohnzufriedenheit/Gebietsbindung
3.2.1Wohndauer
3.2.2 Lage der vorherigen Wohnung
3.2.3 Zufriedenheit mit der Wohnung
3.2.4 Zufriedenheit mit der Wohnumfeldqualität
3.2.5 Verwurzelung im Stadtteil
3.2.6 im Hause oder in der Nähe ausgeübte Tätigkeiten
3.2.7 Entfernung zum Arbeitsplatz
3.2.8 Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Gebiet
3.2.9 Nutzung privater Einrichtungen im Gebiet
3.3Veränderungsabsichten/Mobilität
3.3.1Umzugsabsichten
3.3.2Umzugsgründe
3.3.3Umzugsziel
Anlage 2
Liste der Erhebungsmerkmale
Dienstag, den 2. August 2016 365
HmbGVBl. Nr. 34
Einziger Paragraph
1. Hinter der Anlage 1.28 zu §
2 Absatz 2 des Hafenentwick-
lungsgesetzes wird die aus dem anliegenden Übersichtsplan
ersichtliche Anlage 1.29 angefügt.
2.In Nummer 1.1 Absatz 2 der Grenzbeschreibung zum
Hafenentwicklungsgesetz (Anlage 2 zu §
2 Absatz 2 des
Hafenentwicklungsgesetzes) wird die Textstelle
,,G.-Kr. Rechts 3567486.0; Hoch 5934309.8″
ersetzt durch die Textstelle
,,Koordinate (Lagestatus 310) Rechts 567639.0; Hoch
5932289.2, weiter in östliche Richtung entlang des Nord
ufers der Norderelbe bis zur Koordinate (Lagestatus 310)
Rechts 567768.6; Hoch 5932246.8, der Uferkante in Rich-
tung Süden folgend bis zur Koordinate (Lagestatus 310)
Rechts 567771.1; Hoch 5932209.4, weiter entlang der nörd-
lichen Uferkante der Norderelbe bis zur Koordinate (Lage-
status 310) Rechts 567803.0; Hoch 5932192.6, von dort in
nördlicher Richtung zur Koordinate (Lagestatus 310)
Rechts 567807.9; Hoch 5932200.2 auf der nördlichen Flur-
stücksgrenze des Wasserflurstücks Nr. 2155 der Gemarkung
Altstadt Süd, dieser in südöstlicher Richtung folgend bis
zur Koordinate (Lagestatus 310) Rechts 567837.8; Hoch
5932184.2, weiter in gerader Linie in nordöstlicher Rich-
tung bis zur Koordinate (Lagestatus 310) Rechts 567870.7;
Hoch 5932244.6, dann in nordwestlicher Richtung über die
Koordinaten (Lagestatus 310) Rechts 567817.3; Hoch
5932294.3, Rechts 567754.5; Hoch 5932362.3, Rechts
567731.7; Hoch 5932405.0 an den Petersenkai, diesem in
westlicher Richtung folgend bis zur Koordinate (Lagestatus
310) Rechts 567436.4; Hoch 5932522.1″.
Siebte Verordnung
zur Änderung der Grenzen des Hafengebiets
im Bereich der HafenCity
Vom 26. Juli 2016
Auf Grund von §5 Absatz 2 des Hafenentwicklungsgesetzes
vom 25. Januar 1982 (HmbGVBl. S. 19), zuletzt geändert am
3. Mai 2016 (HmbGVBl. S. 195), wird verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 26. Juli 2016.
Dienstag, den 2. August 2016
366 HmbGVBl. Nr. 34
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
