FREITAG, DEN3. NOVEMBER
339
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 34 2017
Tag I n h a l t Seite
23. 10. 2017 Dreizehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339
25. 10. 2017 Siebzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
26. 10. 2017 Einundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 5. November
2017, aus Anlass der Veranstaltung ,,The Taste of Hamburg:
Mit allen Sinnen genießen“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 5. November
2017, aus Anlass der Veranstaltungen ,,Blaulichttag“ und
,,Magic Mercado“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
geöffnet sein.
(3) Eine Verkaufsstelle darf am Sonntag, dem 5. November
2017, aus Anlass der Veranstaltung ,,Vorführung des neuen
Quartiers Mitte Altona“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00
Uhr geöffnet sein.
(4) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 beschränkt
auf das Elbe-Einkaufszentrum, Osdorfer Landstraße 131. Die
Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 2 wird beschränkt
auf die Verkaufsstellen in der Großen Bergstraße von Goethe-
platz bis zur Max-Brauer-Allee und in der Neuen Großen
Bergstraße von Goetheplatz bis zur Tunnelunterführung Max-
Brauer-Allee sowie auf die Verkaufsstellen im Bahnhofsge-
bäude Altona, Paul-Nevermann-Platz 15, Hahnenkamp 1 und
in der Ottenser Hauptstraße vom Bahnhofsgebäude Altona bis
zum Spritzenplatz. Die Freigabe der Öffnungszeiten nach
Absatz 3 wird beschränkt auf die Verkaufsstelle in der Harkort
straße 79c.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Dreizehnte Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 23. Oktober 2017
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. De
zember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. Sep-
tember 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:
Hamburg, den 23. Oktober 2017.
Das Bezirksamt Altona
Freitag, den 3. November 2017
340 HmbGVBl. Nr. 34
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Harburg
Verkaufsstellen dürfen in den Straßen Lüneburger Straße,
Lüneburger Tor, Bremer Straße 1 bis 5, Seevepassage, Herbert-
Wehner-Platz sowie am Seeveplatz 1, Schloßmühlendamm 2,
an der Hannoverschen Straße 86, Schlachthofstraße 1, am Groß-
moordamm 98 und am Großmoorbogen 6, 9 sowie 17 bis 19 am
Sonntag, dem 5. November 2017, aus Anlass der Veranstaltung
,,Laternenfest“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöff-
net sein.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Siebzehnte Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 25. Oktober 2017
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. Sep-
tember 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:
Hamburg, den 25. Oktober 2017.
Das Bezirksamt Harburg
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Wandsbek
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 5. November
2017, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein, aus
Anlass der Veranstaltung ,,Der Schlager-Tag im Rahlstedt-
Center“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf
Verkaufsstellen im Rahlstedt-Center, Wariner Weg 1, be
schränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Einundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 26. Oktober 2017
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. Sep-
tember 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:
Hamburg, den 26. Oktober 2017.
Das Bezirksamt Wandsbek
