Download

GVBL_HH_2023-36.pdf

Inhalt

Siebenundfünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte

Seite 313

Sechsundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Bergedorf

Seite 314

Verordnung über die Veränderungssperre Rahlstedt 78/Volksdorf 25

Seite 315

FREITAG, DEN6. OKTOBER
313
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 36 2023
Tag I n h a l t Seite
20. 9. 2023 Siebenundfünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 313
25. 9. 2023 Sechsundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Bergedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 314
26. 9. 2023 Verordnung über die Veränderungssperre Rahlstedt 78/Volksdorf 25 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 315
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Sonntagsöffnung am 5. November 2023
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 5. November
2023, in der Zeit von 13 Uhr bis Uhr geöffnet sein aus Anlass
der Veranstaltung ,,Cultinaria“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Verkaufsstelle in der Halskestraße 48 beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 20. September 2023.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte
Siebenundfünfzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte
Vom 20. September 2023
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Freitag, den 6. Oktober 2023
314 HmbGVBl. Nr. 36
§1
Sonntagsöffnung am 5. November 2023
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 5. November
2023, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltung ,,Kultur – Lagom: schwedische
Gemütlichkeit“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 beschränkt
auf Verkaufsstellen am Unteren Landweg 77.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 25. September 2023.
Das Bezirksamt Bergedorf
Sechsundvierzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf
Vom 25. September 2023
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Freitag, den 6. Oktober 2023 315
HmbGVBl. Nr. 36
Einziger Paragraph
(1) Die für den Bereich der Änderung des Bebauungsplanes
Rahlstedt 78/Volksdorf 25 mit der Verordnung über die Verän-
derungssperre Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 28. Januar 2019
(HmbGVBl. S. 23) erlassene Veränderungssperre, die mit der
Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre
Rahlstedt 78/Volksdorf 25 vom 21. Januar 2021 (HmbGVBl.
S. 49) um ein Jahr verlängert wurde, und welche am 18. Mai
2021 außer Kraft getreten ist, wird für die in der Anlage durch
eine schwarze Linie begrenzte Fläche für den Bereich der
Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78/Volksdorf 25
(Bezirk Wandsbek, Ortsteile 525 und 526) zur Sicherung der
Planung für acht Monate beschlossen.
(2) Die Veränderungssperre nach Absatz 1 hat zum Inhalt,
dass
1. Vorhaben im Sinne des §
29 des Baugesetzbuchs nicht
durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden
dürfen;
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen
von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Verände-
rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigen-
pflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Entschädigungsberechtigter kann Entschädigung ver-
langen, wenn die in §18 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs
bezeichneten Nachteile eingetreten sind. Er kann die Fäl-
ligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem örtlich
zuständigen Bezirksamt beantragt. Das Erlöschen eines
Entschädigungsanspruchs richtet sich nach §
18 Absatz 3
des Baugesetzbuchs.
2. Unbeachtlich wird eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Num-
mern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn
sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung die-
ser Verordnung schriftlich gegenüber dem örtlich zuständi-
gen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begrün-
denden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.
Verordnung
über die Veränderungssperre Rahlstedt 78/Volksdorf 25
Vom 26. September 2023
Auf Grund von §
14, §
16 Absatz 1 und §
17 Absatz 1 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl.
I S. 3635), zuletzt geändert am 3. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 176
S. 1, Nr. 214 S. 1), in Verbindung mit §4 des Bauleitplanfest-
stellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999
(HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 9. Februar 2022
(HmbGVBl. S. 104), sowie §1 der Weiterübertragungsverord-
nung-Bau vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt
geändert am 10. Mai 2022 (HmbGVBl. S. 328), wird verordnet:
Hamburg, den 26. September 2023.
Das Bezirksamt Wandsbek
Freitag, den 6. Oktober 2023
316 HmbGVBl. Nr. 36
Schule Meiendorf
Deepenhorn
Stadtteilschule
Heidkoppel
Saseler Straße
Ziehrerweg
Saseler Straße
Deepenhorn
Islandstraße
Nordlandweg
Lohheide
Abrahamstraße
Jomsburger Weg
Sportanlage
Lehárstraße
Lehárstraße
Benatzkyweg
Hollingstedter Stieg
Egilskamp
Deepenhorn
Linckestraße
Ringstraße
Stolzweg
Kálmánstraße
Ringstraße
Raimundstraße
Meyerbeerstraße
Islandstraße
Ringstraße
Meiendorfer Weg
Meiendorfer Weg
Heubergerstraße
Lehárstraße
St.-Michaels-
kapelle
Farm
sener Landstraße
Rogate-Kirche
Schule Wildschwanbrook
Spitzbergenweg
W
ildschwanbrook
Meiendorfer Straße
Nordlandweg
W
ildschwanbrook
Wildschwanbrook
W
ildschwanbrook
Wildschwanbrook
Finnmarkring
Sportanlage
Nordlandweg
Zellerstraße
Mellenbergkamp
Millöckerweg
Lapplandring
Lapplandring
Wildschwanbrook
Pusbackweg
W
aldteufelweg
Ringstraße
Von-Suppé-Straße
Mellenbergweg
Nordlandweg
Meiendorfer Weg
Nordlandweg
Von-Suppé-Straße
W
ildschwanbrook
Künnekestraße
Zellerstraße
Meiendorfer Weg
Paganiniweg
Wildschwanbrook
Offenbachweg
Pusbackstraße
Pusbackstraße
Schneisenstraße
Ringstraße
Mellenbergweg
Jarnostraße
Ringstraße
Hellmesbergerweg
W
ildschwanbrook
Skaldenweg
Dellingerweg
Künnekestraße
Skaldenweg
M
eiendorfer Straße
Skaldenweg
Langfeld
Auf dem Rapsfeld
Anlage zur Verordnung über die Veränderungssperre
Rahlstedt 78 / Volksdorf 25
M 1 : 10.000
Meiendorfer Weg Ringstraße
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,- Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).