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Zweite Verordnung über weitere Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn
2023/202
223-1-82

Seite 333

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg,
dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des
Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters
315-21

Seite 334

FREITAG, DEN20. OKTOBER
333
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 38 2023
Tag I n h a l t Seite
13. 10. 2023 Zweite Verordnung über weitere Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation zum Schuljahresbeginn
2023/2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333
223-1-82
17. 10. 2023 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg,
dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des
Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
315-21
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Einziger Abschnitt
Strukturelle Maßnahmen
(Auf Dauer wirkende Maßnahmen)
Einziger Paragraph
Neuerrichtung von Schulen
(1) Das Gymnasium Neugraben wird am Standort Cux­
havener Straße 379, 21224 Hamburg, neu errichtet.
(2) Die Stadtteilschule In den Reethen wird am Standort
Cuxhavener Straße 379, 21224 Hamburg, neu errichtet.
(3) Die Stadtteilschule Campus Schnelsen wird am Stand-
ort Holsteiner Chaussee Höhe der Hausnummern 345 bis 361a,
22457 Hamburg, neu errichtet.
Hamburg, den 13. Oktober 2023.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
Zweite Verordnung
über weitere Maßnahmen im Rahmen der Schulorganisation
zum Schuljahresbeginn 2023/2024
Vom 13. Oktober 2023
Auf Grund von §
87 Absatz 3 des Hamburgischen Schul­
gesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97), zuletzt geän-
dert am 5. September 2023 (HmbGVBl. S. 293), und §1 Num-
mer 18 der Weiterübertragungsverordnung-Schulrecht vom
20. April 2010 (HmbGVBl. S. 324), geändert am 18. Oktober
2022 (HmbGVBl. S. 550), wird verordnet:
Freitag, den 20. Oktober 2023
334 HmbGVBl. Nr. 38
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern,
dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg
über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters
Vom 17. Oktober 2023
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen
dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem
Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über
die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters
vom 11. Juli 2023 (HmbGVBl. S. 247) wird bekannt gemacht,
dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 am 1. November
2023 in Kraft tritt.
Hamburg, den 17. Oktober 2023.
Die Senatskanzlei
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,- Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).