DIENSTAG, DEN29. OKTOBER
347
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 39 2019
Tag I n h a l t Seite
24. 10. 2019 Fünfundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 347
28. 10. 2019 Hamburgisches Gesetz über Regelungen für den Übergangszeitraum nach Artikel 126, 132 des
Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (Hamburgisches Brexit-
Übergangsgesetz HmbBrexitÜG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
neu: 170-11
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Fünfundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 24. Oktober 2019
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 3. November 2019
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 3. November
2019, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr aus Anlass der
Veranstaltung ,,bunt durch die dunkle Jahreszeit mit dem OBI
Markt Neugraben“ geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Cuxhavener Straße 366 beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 24. Oktober 2019.
Das Bezirksamt Harburg
Dienstag, den 29. Oktober 2019
348 HmbGVBl. Nr. 39
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
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29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
§1
Regelung für den Übergangszeitraum
Für die Dauer des Übergangszeitraums gemäß Artikel 126
und 132 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten
Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäi-
schen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft gilt
vorbehaltlich der in §2 genannten Ausnahmen das Vereinigte
Königreich Großbritannien und Nordirland als Mitgliedstaat
der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemein-
schaft.
§2
Ausnahmen
§1 findet keine Anwendung auf Bestimmungen, welche die
in Artikel 127 Absätze 1, 4, 5 und 7 des Abkommens über den
Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
Nordirlands aus der Europäischen Union und der Europäi-
schen Atomgemeinschaft genannten Ausnahmen umsetzen
oder durchführen.
§3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt an dem Tag in Kraft, an dem das
Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs
Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
und der Europäischen Atomgemeinschaft in Kraft tritt. Es
tritt mit Beendigung des Übergangszeitraums gemäß Arti-
kel 126 und 132 des Abkommens über den Austritt des Ver
einigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der
Europäischen Union und der Europäischen Atomgemein-
schaft außer Kraft. Der Tag, an dem das Abkommen nach
Satz 1 in Kraft tritt und der Tag, an dem der Übergangszeit-
raum nach Satz 2 endet, ist jeweils im Hamburgischen Gesetz-
und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Hamburgisches Gesetz
über Regelungen für den Übergangszeitraum nach Artikel 126, 132
des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien
und Nordirland aus der Europäischen Union und
der Europäischen Atomgemeinschaft
(Hamburgisches Brexit-Übergangsgesetz HmbBrexitÜG)
Vom 28. Oktober 2019
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Ausgefertigt Hamburg, den 28. Oktober 2019.
Der Senat
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Fünfundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg |
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Hamburgisches Gesetz über Regelungen für den Übergangszeitraum nach Artikel 126, 132 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland |
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