FREITAG, DEN21. JANUAR
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HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 4 2022
Tag I n h a l t Seite
18. 1. 2022 Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten . . . . 47
202-1-16
Berichtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48
202-1-34
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
§
1 der Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangele-
genheiten vom 6. Oktober 2015 (HmbGVBl. S. 273), zuletzt
geändert am 7. Dezember 2021 (HmbGVBl. S. 904, 905), wird
wie folgt geändert:
1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
1.1 Hinter Nummer 1.1.2 wird folgende neue Nummer 1.1.3
eingefügt:
,,1.1.3
Datenbestätigung (§
49a Absatz 1
BMG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
6,“.
1.2 Die bisherigen Nummern 1.1.3 und 1.1.4 werden Num-
mern 1.1.4 und 1.1.6.
2. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
2.1 Hinter Nummer 2 wird folgende neue Nummer 3 einge-
fügt:
,,3.
elektronische Anmeldung nach §23a BMG,“.
2.2 Die bisherigen Nummern 3 bis 5 werden Nummern 4 bis 6.
§2
§
1 Nummern 1 bis 1.2 tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Im
Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Februar 2022 in Kraft.
Zweite Verordnung
zur Änderung der Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten
Vom 18. Januar 2022
Auf Grund der §§
2 und 10 des Gebührengesetzes vom
5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 7. Dezem-
ber 2021 (HmbGVBl. S. 888), wird verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 18. Januar 2022.
Freitag, den 21. Januar 2022
48 HmbGVBl. Nr. 4
Berichtigung
In Nummer 2.8 des Einzigen Paragraphen von Artikel 3 der
Zweiten Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen
aus dem Bereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und
Agrarwirtschaft vom 7. Dezember 2021 (HmbGVBl. S. 894)
muss es statt ,,2.3.25″ richtig ,,2.3.35″ heißen.
Hamburg, den 4. Januar 2022.
Die Senatskanzlei
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
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51
29
77.
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II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
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Zweite Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Melde- und Ausweisangelegenheiten |
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