DIENSTAG, DEN23. OKTOBER
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HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 40 2018
Tag I n h a l t Seite
26. 9. 2018 Neunundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 345
16.
10.
2018 Verordnung über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen
Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Eilbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 346
neu: 29-1-3
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Sonntagsöffnung am 4. November 2018
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 4. November
2018, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein, aus
Anlass der Veranstaltungen:
1. ,,Wandsbeker Winterzauber“,
2. ,,Fest der Länder und Sinne“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf das Einkaufscenter Quarree sowie die Stra-
ßen Wandsbeker Marktstraße zwischen Brauhausstraße
und Ring 2, Schloßstraße von Wandsbeker Marktstraße bis
zum Ring 2 (BID-Bereich),
2. Nummer 2 auf den Einkaufstreffpunkt Farmsen, Berner
Heerweg 175,
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Neunundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 26. September 2018
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
Hamburg, den 26. September 2018.
Das Bezirksamt Wandsbek
Dienstag, den 23. Oktober 2018
346 HmbGVBl. Nr. 40
§1
Anordnung als Landesstatistik
Zur Vorbereitung und zum Vollzug einer Sozialen Erhal-
tungsverordnung gemäß §172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl.
I S. 3635) wird für das aus dem Übersichtsplan (Anlage 1)
ersichtliche Gebiet ,,Eilbek“ eine Repräsentativerhebung als
Landesstatistik durchgeführt.
§2
Kreis der zu Befragenden
(1) Die Erhebung erstreckt sich auf eine repräsentative
Auswahl von mindestens 800 Haushalten aus dem in §
1
bezeichneten Gebiet.
(2) In allen Fällen wird jeweils ein volljähriges Mitglied des
Haushaltes und bei Wohngemeinschaften je ein volljähriges
Mitglied der Wohngemeinschaft befragt.
§3
Erhebungs- und Berichtszeitraum
Die Repräsentativerhebung gemäß §1 wird vom 1. Novem-
ber 2018 bis zum 31. Mai 2019 durchgeführt.
§4
Erhebungsmethode
Die Erhebung erfolgt durch standardisierte Interviews.
§5
Erhebungsmerkmale
Erhebungsmerkmale sind Merkmale der Gebäude, der
Wohnungen und der Haushalte zur Erfassung der sozialen
Struktur des Gebietes entsprechend der als Anlage 2 beigefüg-
ten Liste der Erhebungsmerkmale.
§6
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1. Name und Anschrift (Straße, Hausnummer) der aus der
Gesamtheit ausgewählten Personen in den Haushalten,
2. Telefonnummer für Kontaktaufnahme.
§7
Auskunftspflicht
Bei der Erhebung besteht keine Auskunftspflicht.
§8
Durchführung
Die Statistik wird von der Behörde für Stadtentwicklung
und Wohnen durchgeführt. Sie ist befugt, die zur Befragung
gehörenden Arbeiten und die Auswertung des erhobenen Ein-
zeldatenmaterials durch private Dritte durchführen zu lassen.
Dabei sind die Vorgaben gemäß §
5 Absatz 2 des Hambur
gischen Statistikgesetzes einzuhalten. Die Ergebnisse der
Erhebung können anonymisiert veröffentlicht werden.
§9
Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf von drei Jahren nach
ihrem Inkrafttreten außer Kraft.
Verordnung
über eine Repräsentativerhebung zur Vorbereitung und zum Vollzug
einer Sozialen Erhaltungsverordnung für ein Gebiet im Stadtteil Eilbek
Vom 16. Oktober 2018
Auf Grund von §
2 Absatz 3 des Hamburgischen Statistik-
gesetzes vom 19. März 1991 (HmbGVBl. S. 79, 474), zuletzt
geändert am 17. Februar 2009 (HmbGVBl. S. 29, 34), wird
verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 16. Oktober 2018.
Dienstag, den 23. Oktober 2018 347
HmbGVBl. Nr. 40
Übersichtsplan
des
Untersuchungsgebietes
Eilbek
Kartengrundlage:
Landesbetrieb
Geoinformation
und
Vermessung
0
100
200
300
400
500
50
Meter
Bezirk
Wandsbek
Maßstab
1:10.000
Gebietsabgrenzung
Anlage 1
ichtsplan
des
Untersuchungsgebietes
Eilbek
e:
Geoinformation
und
Vermessung
0
100
200
300
400
500
50
Meter
Bezirk
Wandsbek
Maßstab
1:10.000
Gebietsabgrenzung
Anlage 1
Kartengrundlage:
Landesbetrieb
Geoinformation
und
Vermessung
Übersichtsplan
des
Untersuchungsgebietes
Eilbek
Gebietsabgrenzung
Bezirk
Wandsbek
Maßstab
1:10.000
Anlage 1
Dienstag, den 23. Oktober 2018
348 HmbGVBl. Nr. 40
1.Gebäude
1.1Baualter
1.2Zustand
1.3Dachgeschossausbau
2.Wohnung
2.1 Nutzungsverhältnis (Mieterinnen und Mieter/Unter-
mieterinnen und Untermieter/Eigentümerinnen und
Eigentümer)
2.2Wohnfläche
2.3Zimmeranzahl
2.4Nutzungsart
2.5 Wechsel der Eigentümerin oder des Eigentümers in
den letzten fünf Jahren
2.5.1 Auswirkungen des Wechsels der Eigentümerin oder
des Eigentümers
2.6Ausstattung
2.6.1Heizung
2.6.2Bad
2.6.3Wasserversorgung
2.6.4Freisitz
2.6.5Aufzug
2.6.6Sonstiges
2.6.7 allgemeine Bewertung
2.6.8Barrierefreiheit
2.7Modernisierung
2.7.1 Modernisierungsmaßnahmen in den letzten fünf Jah-
ren
2.7.2 Art der Modernisierung
2.7.3 geplante Modernisierungen
2.7.4 Umlegung Modernisierungskosten auf die Miete
3.Haushalt/Wohngemeinschaft
3.1Sozialstruktur
3.1.1 Anzahl der im Haushalt/in der Wohngemeinschaft
lebenden Personen beziehungsweise Menschen mit
Behinderungen
3.1.2Lebensalter
3.1.3 Anzahl der Erwerbstätigen
3.1.4Beschäftigungsart
3.1.5 Anzahl und Art der nicht Berufstätigen
3.1.6Bildungsabschluss
3.1.7Staatsangehörigkeit
3.1.8Wohlstand
3.1.8.1 Art des Lebensunterhalts
3.1.8.2Einkommenshöhe
3.1.8.3 PKW-Besitz, Fahrrad-Besitz
3.1.9Miete
3.1.9.1 Netto Kaltmiete
3.1.9.2Betriebs-/Nebenkosten
3.1.9.3 Zeitpunkt und Umfang der letzten Mieterhöhung
3.2Wohnzufriedenheit/Gebietsbindung
3.2.1Wohndauer
3.2.2 Lage der vorherigen Wohnung
3.2.3 Zufriedenheit mit der Wohnumfeldqualität
3.2.4 im Hause oder in der Nähe ausgeübte Tätigkeiten
3.2.5 Nutzung öffentlicher Einrichtungen im Gebiet
3.2.6 Nutzung privater Einrichtungen im Gebiet
3.3Veränderungsabsichten/Mobilität
3.3.1Umzugsabsichten
3.3.2Umzugsgründe
3.3.3Umzugsziel
Anlage 2
Liste der Erhebungsmerkmale
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
