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Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums
223-1-15

Seite 333

Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Nikolai-Quartier

707-3-1

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333
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 41 DIENSTAG, DEN 12. AUGUST 2014
Tag I n h a l t Seite
§ 1
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10
der Stadtteilschule und des Gymnasiums
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grund-
schule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und
des Gymnasiums vom 22. Juli 2011 (HmbGVBl. S. 325), zuletzt
geändert am 27. März 2014 (HmbGVBl. S. 121, 124), wird wie
folgt geändert:
1. In § 34 Satz 1 wird die Textstelle ,,nach § 12 Absatz 5
HmbSG im Haus- und Krankenhausunterricht schulisch
betreut werden“ durch die Textstelle ,,aus wichtigem
Grund, insbesondere wegen körperlicher, geistiger oder
seelischer Erkrankung, auf längere Zeit oder auf Dauer
nicht regelmäßig am Unterricht ihrer Schule teilnehmen“
ersetzt.
2. § 36 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
2.1 In Nummer 3 werden die Wörter ,,und im Gymnasium“
gestrichen.
2.2 Hinter Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt:
,,3a. im Gymnasium sind in der Jahrgangsstufe 5
30 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer bezie-
hungsweise 22½ Zeitstunden und in der Jahrgangs-
stufe 6 31 Unterrichtsstunden von 45 Minuten Dauer
beziehungsweise 23¼ Zeitstunden je Woche zu ertei-
len; in den übrigen Jahrgangsstufen sind jeweils
höchstens 34 Unterrichtsstunden von 45 Minuten
Dauer beziehungsweise 25½ Zeitstunden zu erteilen;
die Höchstgrenze darf überschritten werden, wenn
4. 8. 2014 Dritte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die
Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 333
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5. 8. 2014 Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Nikolai-Quartier . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 334
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Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Dritte Verordnung
zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule
und des Gymnasiums
Vom 4. August 2014
Auf Grund von § 8 Absatz 4 und § 46 Absatz 2 des Hambur-
gischen Schulgesetzes vom 16. April 1997 (HmbGVBl. S. 97),
zuletzt geändert am 6. Juni 2014 (HmbGVBl. S. 208), in Ver-
bindung mit § 1 Nummern 2 und 16 der Weiterübertragungs-
verordnung-Schulrecht vom 20. April 2010 (HmbGVBl.
S. 324) wird verordnet:
§ 1
Innovationsbereich
Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben
sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Ein-
zelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerich-
tet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen
Grundstücke aufgeführt.
§ 2
Ziele und Maßnahmen
(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das
Ziel verfolgt, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort
Nikolai-Quartier (insbesondere Alter Wall, Graskeller, Alten-
wallbrücke, Mönkedamm, Adolphsbrücke, Adolphsplatz,
Große Johannisstraße, Großer Burstah, Kleiner Burstah,
Hahntrapp, Hopfenmarkt, Neue Burg, Bei der Alten Börse,
Trostbrücke, Neß, Börsenbrücke, Brodschrangen, Willy-
Brandt-Straße, Wölberstieg) zu stärken und zu entwickeln.
(2) Zur Erreichung dieses Ziels sind insbesondere vorge-
sehen:
a) Gestalterische Aufwertung der öffentlichen Räume zur
Steigerung der Aufenthaltsqualität im gesamten Quartier;
b) Förderung der Funktion des Adolphsplatzes als Scharnier
zwischen den Lagen Alter Wall und Mönkedamm sowie
Großer Burstah, Mahnmal St. Nikolai und den Straßen um
den Hopfenmarkt;
c) Verbesserung der Linienführung des Busverkehrs zur
Optimierung der Erreichbarkeit des Quartiers;
d) Umsetzung von Marketingmaßnahmen zur Inszenierung
des Quartiers im Zusammenspiel mit der Hamburger
Innenstadt;
e) Durchführung von Pflege-, Reinigungs- und Service-
leistungen zur Sicherung der neu geschaffenen Qualitäten
im öffentlichen Raum und zur Verbesserung des subjek-
tiven Wohlbefindens der Kundschaft, der Besucherinnen
und Besucher und der Anliegerinnen und Anlieger.
§ 3
Aufgabenträger
Aufgabenträger ist die Otto Wulff BID-Gesellschaft mbH.
§ 4
Gesamtaufwand
Der Gesamtaufwand nach § 7 Absatz 2 GSED, der die Ober-
grenze des dem Aufgabenträger zu erstattenden Aufwands
darstellt, beträgt 9,32 Millionen Euro einschließlich einer
Verwaltungspauschale nach § 5.
§ 5
Verwaltungspauschale
Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmali-
ger Pauschalbetrag in Höhe von 20.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten
außer Kraft.
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eine Sprache nach Nummer 14 der Anlage 6 oder Num-
mer 19 der Anlage 7 unterrichtet wird,“.
2.3 Es wird folgender Satz angefügt: ,,Auf Antrag kann die
zuständige Behörde Ausnahmen von Satz 1 Nummer 3a
genehmigen.“
3. In den Anlagen 6 und 7 Nummer 1 wird jeweils die
Bezeichnung ,,§ 36 Absatz 3 Nummer 3″ durch die Be-
zeichnung ,,§ 36 Absatz 3 Nummer 3 a“ ersetzt.
§ 2
Schlussbestimmungen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2014 in
Kraft. Schuleigene Stundentafeln, die im Zeitpunkt des
Inkrafttretens dieser Verordnung rechtswirksam beschlossen
worden sind, treten spätestens mit Ablauf des 31. Juli 2015
außer Kraft.
Verordnung
zur Einrichtung des Innovationsbereichs Nikolai-Quartier
Vom 5. August 2014
Auf Grund von § 3 und § 8 Absatz 1 des Gesetzes zur
Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbe-
zentren (GSED) vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 525),
zuletzt geändert am 1. Oktober 2013 (HmbGVBl. S. 424), wird
verordnet:
Hamburg, den 4. August 2014.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 5. August 2014.
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Anhang 2
Der Innovationsbereich Nikolai-Quartier umfasst folgende Grundstücke
(ohne Straßenverkehrsflächen)
Lfd.
Nr.
Straße und Hausnummer Flurstücksnummer
1 Graskeller 2 1670
2 Adolphsbrücke ohne Nummer, Alter Wall 38, 40 1793
3 Adolphsbrücke ohne Nummer, Alter Wall 36 1669
4 Adolphsbrücke ohne Nummer, Alter Wall 32 1992
5 Adolphsbrücke ohne Nummer, Alter Wall 20, 22 1991
6 Alter Wall 12 1293
7 Alter Wall 10 1290
8 Alter Wall 2, 8, Rathausmarkt 2 1777
9 Mönkedamm 18, 19, Alter Wall 69 1329
10 Alter Wall 65 1327
11 Alter Wall 61, 63 1846
12 Alter Wall 55, 57, 59, Mönkedamm 9, 11, 12, 14 1850, 1851, 1852
13 Mönkedamm 15 1331
14 Mönkedamm 5, 7 1778
15 Mönkedamm 2, Adolphsplatz 7, Alter Wall 37, 43, 53 1319
16
Große Johannisstraße ohne Nummer, Rathausmarkt 1,
Alter Wall 11, Adolphsplatz 1
1658
17 Altenwallbrücke ohne Nummer, Großer Burstah 50, 52 1315
18 Großer Burstah 46, 48 582
19 Großer Burstah 44 581
20 Großer Burstah 40, 42 388
21 Großer Burstah 36, 38 254
22 Großer Burstah ohne Nummer, östlich Großer Burstah 36 2328
23
Großer Burstah ohne Nummer, östlich Großer Burstah 36,
westlich Großer Burstah 12
2299, 2335
24 Großer Burstah ohne Nummer, westlich Großer Burstah 12 2336
25
Großer Burstah 6, 10, 12, Mönkedamm ohne Nummer,
Adolphsplatz 3, 5
1309, 1701
26 Rödingsmarkt 1, Großer Burstah 53 155
27 Großer Burstah 53 154
28 Großer Burstah 45, Kleiner Burstah 4 1388
29 Kleiner Burstah 6, 8, 10 1301
30 Kleiner Burstah 12, Willy-Brandt-Straße 70 1300
31 Großer Burstah 29, 31, Kleiner Burstah 1, Hopfenmarkt 28 462, 465
32 Großer Burstah 25, 27 466, 467
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Lfd.
Nr.
Straße und Hausnummer Flurstücksnummer
33 Großer Burstah 23 468
34 Großer Burstah 19, 21, Hahntrapp 2 469
35 Hahntrapp 4, 6, Hopfenmarkt 32, 33 470, 474
36 Hopfenmarkt 31 475
37
Hahntrapp ohne Nummer, Großer Burstah 1, 3, Wölberstieg
ohne Nummer
487
38 Neue Burg 1 1193
39 Trostbrücke 2 347
40 Trostbrücke 1, Neue Burg ohne Nummer 384
41 Neue Burg 2 1228
42 Großer Burstah 1, Börsenbrücke 2a 1231
43 Börsenbrücke 2, 4 1232, 1233
44 Börsenbrücke 6 1234
45 Börsenbrücke ohne Nummer 1637
46 Börsenbrücke 10, Trostbrücke 4, 6 1236
47
Brodschrangen ohne Nummer, Bei der Alten Börse ohne
Nummer, Neß 9, Trostbrücke 3
306
48
Brodschrangen 15, Große Reichenstraße 2, Domstraße ohne
Nummer
1207
49
Brodschrangen ohne Nummer, Große Reichenstraße ohne
Nummer, Rolandsbrücke 4
1266, 1888
50
Neß ohne Nummer, Große Bäckerstraße ohne Nummer,
Brodschrangen 4
1823
51 Neß 1 1857
52 Börsenbrücke 5, 7 1802
53 Börsenbrücke 3, Große Bäckerstraße 2 1853
54
Große Johannisstraße 17, 19, Große Bäckerstraße 1,
Börsenbrücke ohne Nummer
1911
55 Große Johannisstraße 15 1215
56 Große Johannisstraße 13 1216
57 Große Johannisstraße 11, Schauenburgerstraße 61 1217
58 Große Johannisstraße 9, Schauenburgerstraße 50 1186
59 Große Johannisstraße 7, Schauenburgerstraße ohne Nummer 1187
60 Große Johannisstraße 3 1188
61 Große Johannisstraße ohne Nummer, Rathausmarkt 19 1189
Gemarkungen Altstadt-Nord und Altstadt-Süd ­ Bezirk Hamburg-Mitte
Dienstag, den 12. August 2014
338 HmbGVBl. Nr. 41
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77.
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