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Dreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek

Seite 355

Einundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg

Seite 356

Siebzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona

Seite 357

Dreiundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel

Seite 358

FREITAG, DEN2. NOVEMBER
355
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 42 2018
Tag I n h a l t Seite
22. 10. 2018 Dreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
24.
10.
2018 Einundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
25. 10. 2018 Siebzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
25. 10. 2018 Dreiundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Sonntagsöffnung am 4. November 2018
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 4. November
2018, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen:
1. ,,Kulturmeile Volksdorf“,
2. ,,Duvenstedter Künstler zeigen Gesicht“,
3. ,,Internationale bunte Kulturwelt in Rahlstedt“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Straßen Im Alten Dorfe, Claus-Ferck-
Straße, Dorfwinkel, Groten Hoff und Weiße Rose,
2. Nummer 2 auf den Duvenstedter Damm vom Trilluper Weg
bis Poppenbütteler Chaussee/Ecke Mesterbrooksweg, Lohe
ab Kreisel bis Haus Nummer 12,
3. Nummer 3 auf Verkaufsstellen im Rahlstedt-Center, Wari-
ner Weg 1,
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Dreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 22. Oktober 2018
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
Hamburg, den 22. Oktober 2018.
Das Bezirksamt Wandsbek
Freitag, den 2. November 2018
356 HmbGVBl. Nr. 42
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Harburg
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 4. November
2018, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen:
1. ,,15. Harburger Kulturtag“,
2. ,,bunt durch die dunkle Jahreszeit“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Straßen Lüneburger Tor, Seeveplatz,
Seevepassage, Bremer Straße 1 bis 3, Lüneburger Straße 1
bis 48, Herbert-Wehner-Platz, Hölertwiete 6, Großmoorbo-
gen 6, 9, 17 bis 19, Großmoordamm 98, Schlachthofstraße 1,
Schloßmühlendamm 2, Hannoversche Straße 86,
2. Nummer 2 auf die Cuxhavener Straße 366
begrenzt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Einundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 24. Oktober 2018
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
Hamburg, den 24. Oktober 2018.
Das Bezirksamt Harburg
Freitag, den 2. November 2018 357
HmbGVBl. Nr. 42
Siebzehnte Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 25. Oktober 2018
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 4. November
2018, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Kulturelle Weltreise“,
2. ,,2. Altonaer Blaulichttag“,
3. ,,Vera Rosenbusch und Dr. Lutz Flörke ­ Hamburger Lite-
raturreisen
Literaturperformance ­ Getrude Stein: Paris­Frankreich ­“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf das Elbe-Einkaufszentrum, Osdorfer Land-
straße 131,
2. Nummer 2 auf die Verkaufsstellen in der Großen Bergstraße
von Bruno-Tesch-Platz bis zur Max-Brauer-Allee, in der
Neuen Großen Bergstraße von Goetheplatz bis zur Tunnel-
unterführung Max-Brauer-Allee, in der Jessenstraße 11
sowie auf die Verkaufsstellen im Bahnhofsgebäude Altona,
Paul-Nevermann-Platz 15, Hahnenkamp 1 und in der
Ottenser Hauptstraße vom Bahnhofsgebäude Altona bis
zum Spritzenplatz,
3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Harkortstraße 79c
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 25. Oktober 2018.
Das Bezirksamt Altona
Freitag, den 2. November 2018
358 HmbGVBl. Nr. 42
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,­ Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Dreiundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel
Vom 25. Oktober 2018
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 4. November 2018
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 4. November
2018, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Kunst und Kultur am Fanny-Mendelssohn-Tag“,
2. ,,Kunst verbindet ­ Kunst schafft Begegnung“,
3. ,,Brautmodel-Contest“ und
4. ,,Kultur ­ Wir machen es uns gemütlich auf die schwedische
Art“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Osterstraße, Schwenckestraße, Meth
fesselstraße, Schopstraße, Emilienstraße, den Fanny-Men-
delssohn-Platz, Heußweg und Hellkamp,
2.Nummer 2 auf den Tibarg sowie Paul-Sorge-Straße 5,
Wendlohstraße 13 und Zum Markt 1,
3. Nummer 3 auf Holsteiner Chaussee 130 und
4. Nummer 4 auf Wunderbrunnen 1
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 25. Oktober 2018.
Das Bezirksamt Eimsbüttel