DIENSTAG, DEN1. SEPTEMBER
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HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 43 2020
Tag I n h a l t Seite
25. 8. 2020 Dritte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der öffent
lichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 423
202-1-90
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Dritte Verordnung
zur Änderung der Gebührenordnung
für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege,
Grün- und Erholungsanlagen
Vom 25. August 2020
Auf Grund der §§
2 und 10 des Gebührengesetzes vom
5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 3. Dezem
ber 2019 (HmbGVBl. S. 437), und §8 Absatz 3 Satz 4 des Bun
desfernstraßengesetzes in der Fassung vom 28. Juni 2007
(BGBl. I S. 1207), zuletzt geändert am 3. März 2020 (BGBl. I
S. 433), wird verordnet:
In §
2 Absatz 1 Nummer 21 der Gebührenordnung für die
Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und
Erholungsanlagen vom 6. Dezember 1994 (HmbGVBl. S. 385),
zuletzt geändert am 3. Dezember 2019 (HmbGVBl. S. 441,
444), wird der Punkt am Ende durch ein Semikolon ersetzt
und folgende Nummer 22 angefügt:
,,22.
im Zeitraum vom 13. Mai 2020 bis zum 31. Dezember
2020 durch Aufstellen von Tischen, Stühlen und Sonnen
schirmen wie von Fliegenden Bauten, Behelfsbauten,
Maschinen, Geräten, Zelten, Podesten, Tribünen, Karus
sells, Verlosungs- und Schießständen für schaustelleri
sche Zwecke, auch soweit eine Gebührenfestsetzung
bereits erfolgt ist; §1 Absatz 4 bleibt unberührt.“
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 25. August 2020.
Dienstag, den 1. September 2020
424 HmbGVBl. Nr. 43
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