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Einhundertfünfundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg

Seite 284

Einhundertzweiunddreißigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg

Seite 284

Einhundertsechsundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg

Seite 285

Einhundertdreiundreißigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg

Seite 285

Einhundertsiebenundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg

Seite 286

Einhundertvierunddreißigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg

Seite 286

DIENSTAG, DEN20. OKTOBER
283
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 44 2015
Tag I n h a l t Seite
8.
10.
2015 Einhundertfünfundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 283
8.
10.
2015 Einhundertzweiunddreißigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 284
8.
10.
2015 Einhundertsechsundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
8.
10.
2015 Einhundertdreiundreißigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 285
8.
10.
2015 Einhundertsiebenundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
8.
10.
2015 Einhundertvierunddreißigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich
(2 Teilflächen) östlich der Luruper Hauptstraße, zwischen der
Elbgaustraße und dem Hauptfriedhof Altona sowie östlich des
Vorhornweges, zwischen Elbgaustraße und dem Altonaer
Volkspark im Stadtteil Lurup (F03/13 ­ Bezirk Altona, Ortsteil
220) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß §
6 Absatz 5 Satz 3 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl.
I S. 1474, 1494), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien
Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim ört-
Einhundertfünfundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 8. Oktober 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Dienstag, den 20. Oktober 2015
284 HmbGVBl. Nr. 44
lich zuständigen Bezirksamt vorhanden sind, werden sie
kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich-
neten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des §214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-
chennutzungsplans und
c) nach §
214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Ausgefertigt Hamburg, den 8. Oktober 2015.
Der Senat
Einhundertzweiunddreißigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 8. Oktober 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich östlich der Luruper Hauptstraße/südlich
der Elbgaustraße zwischen Vorhornweg und dem Hauptfried-
hof Altona sowie östlich des Vorhornweges/südlich der Elbgau-
straße und westlich und nördlich des Altonaer Volksparks im
Stadtteil Lurup (L03/13 ­ Bezirk Altona, Ortsteil 220) geän-
dert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß §
14l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95),
zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1490),
werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht nieder
gelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Ausgefertigt Hamburg, den 8. Oktober 2015.
Der Senat
Dienstag, den 20. Oktober 2015 285
HmbGVBl. Nr. 44
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich
südlich des Harburger Stadtparks, nördlich des Langenbeker
Wegs sowie für einen Abschnitt der Trasse des Mittleren Har-
burger Rings (F07/05 ­ Bezirk Harburg, Ortsteil 709) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß §
6 Absatz 5 Satz 3 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl.
I S. 1474, 1494), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien
Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim
Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich-
neten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des §214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-
chennutzungsplans und
c) nach §
214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Einhundertsechsundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 8. Oktober 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Einhundertdreiundreißigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 8. Oktober 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 8. Oktober 2015.
Der Senat
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird im
Geltungsbereich nördlich des Langenbeker Wegs sowie für
einen Abschnitt der Trasse des Mittleren Harburger Rings
(L07/05 ­ Bezirk Harburg, Ortsteil 709) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß §
14l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95),
zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1490),
werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht nieder
gelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Ausgefertigt Hamburg, den 8. Oktober 2015.
Der Senat
Dienstag, den 20. Oktober 2015
286 HmbGVBl. Nr. 44
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich
westlich der Langenhorner Chaussee und südlich des Krohn-
stiegs im Stadtteil Langenhorn (F8/12 ­ Bezirk Hamburg-
Nord, Ortsteil 432) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß §
6 Absatz 5 Satz 3 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl.
I S. 1474, 1494), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien
Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim
Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach §
214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeich-
neten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des §214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-
chennutzungsplans und
c) nach §
214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden
sind.
Einhundertsiebenundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 8. Oktober 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Einhundertvierunddreißigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 8. Oktober 2015
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 8. Oktober 2015.
Der Senat
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich westlich der Langenhorner Chaussee und
südlich Krohnstieg im Stadtteil Langenhorn (L09/12 ­ Bezirk
Hamburg-Nord, Ortsteil 432) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht nieder
gelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht können
beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienst
stunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche
Ab
drucke beim Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kos-
tenfrei zur Verfügung gestellt.
Ausgefertigt Hamburg, den 8. Oktober 2015.
Der Senat
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Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
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51
29
77.
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