FREITAG, DEN29. NOVEMBER
401
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 45 2019
Tag I n h a l t Seite
27. 11. 2019 Gesetz zur Änderung von Staatsverträgen über die ,,HSH Finanzfonds AöR“ und die ,,hsh portfolio-
management AöR“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 401
7621-2, 7621-3
27. 11. 2019 Neuntes Gesetz zur Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 404
860-9
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Artikel 1
Dem am 5. September 2019 in Hamburg und am 13. Sep-
tember 2019 in Kiel unterzeichneten Staatsvertrag zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schles-
wig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der
Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-
Holstein über die Errichtung der ,,HSH Finanzfonds AöR“ als
rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts wird zugestimmt.
Artikel 2
Dem am 5. September 2019 in Hamburg und am 13. Sep-
tember 2019 in Kiel unterzeichneten Staatsvertrag zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schles-
wig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der
Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-
Holstein über die Errichtung der ,,hsh portfoliomanagement
AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach
§
8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes wird zuge-
stimmt.
Artikel 3
Die Staatsverträge werden nachstehend mit Gesetzeskraft
veröffentlicht.
Artikel 4
Die Tage, an denen die Staatsverträge nach ihrem jeweili-
gen Artikel 2 in Kraft treten, sind im Hamburgischen Gesetz-
und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
Gesetz
zur Änderung von Staatsverträgen
über die ,,HSH Finanzfonds AöR“
und die ,,hsh portfoliomanagement AöR“
Vom 27. November 2019
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Ausgefertigt Hamburg, den 27. November 2019.
Der Senat
Freitag, den 29. November 2019
402 HmbGVBl. Nr. 45
Artikel 1
Der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt
Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errich-
tung der ,,HSH Finanzfonds AöR“ als rechtsfähige Anstalt des
öffentlichen Rechts vom 3. und 5. April 2009, geändert am
8. und 9. Dezember 2015, wird wie folgt geändert:
1. §7 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
,,(1) Die Geschäftsführung besteht aus einem Mitglied. Das
Mitglied wird von der Anstaltsträgerversammlung bestellt.“
2. §9 Satz 2 wird gestrichen.
3. In §
11 Absatz 3 wird das Wort ,,vierteljährlich“ durch die
Wörter ,,mindestens jährlich“ ersetzt.
Artikel 2
Dieser Staatsvertrag tritt am Tage nach dem Austausch der
Ratifikationsurkunden, frühestens am 1. Januar 2020, in Kraft.
Staatsvertrag
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und dem Land Schleswig-Holstein
zur Änderung des Staatsvertrages
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und dem Land Schleswig-Holstein
über die Errichtung der ,,HSH Finanzfonds AöR“
als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den
Senat, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den
Ministerpräsidenten, schließen vorbehaltlich der Zustimmung
ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden
Änderungsstaatsvertrag:
Für das Land Schleswig-Holstein
Kiel, den 13. September 2019
Daniel Günther
Ministerpräsident
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Hamburg, den 5. September 2019
Dr. Peter Tschentscher
Erster Bürgermeister
Freitag, den 29. November 2019 403
HmbGVBl. Nr. 45
Artikel 1
In §
2 Absatz 4 Satz 1 des Staatsvertrages zwischen der
Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-
Holstein über die Errichtung der ,,hsh portfoliomanagement
AöR“ als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts nach
§
8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes vom 1. und
9. Dezember 2015, geändert am 10. und 13. Januar 2017, wird
die Textstelle ,,4,9 Milliarden Euro“ durch die Textstelle
,,3,43 Milliarden Euro“ ersetzt.
Artikel 2
Dieser Staatsvertrag tritt am Tage nach dem Austausch der
Ratifikationsurkunden in Kraft.
Staatsvertrag
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und dem Land Schleswig-Holstein
zur Änderung des Staatsvertrages
zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg
und dem Land Schleswig-Holstein
über die Errichtung der ,,hsh portfoliomanagement AöR“
als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
nach §8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den
Senat, und das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den
Ministerpräsidenten, schließen vorbehaltlich der Zustimmung
ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehenden
Staatsvertrag:
Für das Land Schleswig-Holstein
Kiel, den 13. September 2019
Daniel Günther
Ministerpräsident
Für die Freie und Hansestadt Hamburg
Hamburg, den 5. September 2019
Dr. Peter Tschentscher
Erster Bürgermeister
Freitag, den 29. November 2019
404 HmbGVBl. Nr. 45
Einziger Paragraph
Das Hamburger Kinderbetreuungsgesetz vom 27. April
2004 (HmbGVBl. S. 211), zuletzt geändert am 4. Oktober 2018
(HmbGVBl. S. 335), wird wie folgt geändert:
1. In der Inhaltsübersicht wird der Eintrag zu §21a gestrichen.
2. §21a wird aufgehoben.
3. In §30 Absatz 1 wird das Komma am Ende der Nummer 7
durch einen Punkt ersetzt und Nummer 8 gestrichen.
Ausgefertigt Hamburg, den 27. November 2019.
Der Senat
Herausgegeben von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Neuntes Gesetz
zur Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes
Vom 27. November 2019
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Download
Inhalt
|
• |
Gesetz zur Änderung von Staatsverträgen über die „HSH Finanzfonds AöR“ und die „hsh portfoliomanagement AöR“ |
Seite 401 |
|
• |
Neuntes Gesetz zur Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes |
Seite 404 |
Über uns
Lütcke & Wulff OHG
Rondenbarg 8
22525 Hamburg
E-mail: info@luewu.de
Tel. 040 / 23 51 29-0
