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HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 47 FREITAG, DEN 19. SEPTEMBER 2014
Tag I n h a l t Seite
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich
westlich der Straße Hafentor/Kuhberg im Stadtteil Neustadt
(F 1/13 Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 105) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 Satz 3 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I
S. 1548), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht
niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim ört-
lich zuständigen Bezirksamt vorhanden sind, werden sie
kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht-
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
3. 9. 2014 Einhundertvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg . . . . 419
3. 9. 2014 Einhundertvierundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
16. 9. 2014 Elfte Verordnung zur Änderung der Taxenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 420
9240-1
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Einhundertvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 3. September 2014
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 3. September 2014.
Der Senat
Freitag, den 19. September 2014
420 HmbGVBl. Nr. 47
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich westlich der Straße Hafentor im Stadtteil
Neustadt (L 2/13 Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 105) geän-
dert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-
prüfung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95),
zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749, 2756), wer-
den beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Einhundertvierundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 3. September 2014
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 3. September 2014.
Der Senat
§ 1
§ 2 der Taxenordnung vom 18. Januar 2000 (HmbGVBl.
S. 28), zuletzt geändert am 17. September 2013 (HmbGVBl.
S. 400), wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 erhält folgende Fassung:
,,(2) Der Grundpreis beträgt . . . . . . . . . . . . 3,20 Euro.“
2. Absatz 3 erhält folgende Fassung:
,,(3) Der Kilometerpreis beträgt
a) bis einschließlich
des vierten Kilometers . . . . . . . . . . . . . 2,35 Euro,
b) vom fünften bis einschließlich
des neunten Kilometers . . . . . . . . . . . . 2,10 Euro,
c) ab dem zehnten Kilometer . . . . . . . . . . 1,45 Euro.“
3. In Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:
,,Die Umschaltgeschwindigkeit zwischen Weg- und Zeit-
tarif ist gleich der Stillstandsgeschwindigkeit.“
4. Absatz 5 Satz 2 erhält folgende Fassung:
,,Das ergibt je Schalteinheit
a) bis einschließlich des vierten
Kilometers eine Teilstrecke von . . . . . . 42,6 Meter,
b) vom fünften bis einschließlich
des neunten Kilometers eine
Teilstrecke von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47,6 Meter,
c) ab dem zehnten Kilometer
eine Teilstrecke von . . . . . . . . . . . . . . . . 69 Meter,
d) für das Wartegeld eine Wartezeit von . . 12 Sekunden.“
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Elfte Verordnung
zur Änderung der Taxenordnung
Vom 16. September 2014
Auf Grund von § 51 Absatz 1 Satz 1 des Personenbeförde-
rungsgesetzes in der Fassung vom 8. August 1990 (BGBl. I
S. 1691), zuletzt geändert am 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154,
3159, 3190), wird verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 16. September 2014.
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
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Inhalt
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Einhundertvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 419 |
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• |
Einhundertvierundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 420 |
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• |
Elfte Verordnung zur Änderung der Taxenordnung |
Seite 420 |
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