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Einunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona

Seite 463

Fünfundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek

Seite 464

Vierunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Harburg

Seite 465

Sechsundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek

Seite 466

DIENSTAG, DEN20. SEPTEMBER
463
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 47 2022
Tag I n h a l t Seite
25. 8. 2022 Einunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 463
2. 9. 2022 Fünfundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 464
5. 9. 2022 Vierunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465
9. 9. 2022 Sechsundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 466
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 25. September
2022, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Kinder, Jugend & Familien-Sonntag“,
2. ,,Fest für Kinder, Jugend und Familie“,
3. ,,Kinder, Jugend und Familie“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf Paul-Dessau-Straße 8,
2. Nummer 2 auf Große Bergstraße 146 bis 247, Neue Große
Bergstraße 1 bis 44, Jessenstraße 11, Paul-Nevermann-Platz
1 bis 15, Ottenser Hauptstraße 1 bis 48, Hahnenkamp 1 bis
8, Bahrenfelder Straße 71 bis 113 und
3. Nummer 3 auf Osdorfer Landstraße 131
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Einunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 25. August 2022
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Hamburg, den 25. August 2022.
Das Bezirksamt Altona
Dienstag, den 20. September 2022
464 HmbGVBl. Nr. 47
§1
Sonntagsöffnung am 25. September 2022
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 25. September
2022, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Kinder, Jugend und Familie“,
2. ,,Für ALLE, die Familie lieben“,
3. ,,Großer Kinder- und Familientag in Farmsen“,
4. ,,Duvenstedter Flohmeile“,
5. ,,Wilde Tiere gesichtet! – Farbenfroh in den Herbst“,
6. ,,Wandsbeker Oktoberfest“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf das Alstertal Einkaufszentrum Kritenbarg/
Heegbarg bis zum Saseler Damm,
2. Nummer 2 auf die Marktplatz Galerie Bramfeld, Bramfelder
Chaussee 230,
3. Nummer 3 auf den Einkaufstreffpunkt Farmsen, Berner
Heerweg 175,
4. Nummer 4 auf den Duvenstedter Damm vom Trilluper
Weg bis Poppenbütteler Chaussee/Ecke Mesterbrooksweg,
Lohe ab Kreisel bis Hausnummer 12,
5. Nummer 5 auf die Verkaufsstelle Walddörferstraße 140,
6. Nummer 6 auf das Einkaufszentrum Wandsbek QUARREE
sowie die Straßen Wandsbeker Marktstraße zwischen Brau-
hausstraße und Ring 2, Schloßstraße von Wandsbeker
Marktstraße bis zum Ring 2 (BID-Bereich)
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Fünfundvierzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 2. September 2022
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Hamburg, den 2. September 2022.
Das Bezirksamt Wandsbek
Dienstag, den 20. September 2022 465
HmbGVBl. Nr. 47
§1
Sonntagsöffnung am 25. September 2022
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 25. September
2022, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Ver­
anstaltung ,,Harburger Herbstfest“ geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Straßen Amalienstraße 7, Am Wall 1, Bremer Straße 14, Har-
burger Ring 8 bis 10, Hölertwiete 5, 6 und 8, Julius-Ludowieg-
Straße 9, Krummholzberg 10, Lüneburger Straße 2, 9, 16, 23,
33, 34, 39, 41, 43, 45 und 48, Lüneburger Tor 7, Rieckhoff-
straße 8 bis 10, Sand 25, 27 bis 31 und 35, Schloßmühlendamm
2 und 4, Seeveplatz 1 sowie Buxtehuder Straße 62, Großmoor-
bogen 6, 9, 17 bis 19, Großmoordamm 98, Schlachthofstraße 1
und Hannoversche Straße 86 beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Vierunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 5. September 2022
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Hamburg, den 5. September 2022.
Das Bezirksamt Harburg
Dienstag, den 20. September 2022
466 HmbGVBl. Nr. 47
§1
Sonntagsöffnung am 25. September 2022
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 25. September
2022, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltung ,,Kinder, Jugend und Familie – Die
Knuddelmonster sind los“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf Ver-
kaufsstellen im Rahlstedt-Center, Wariner Weg 1, beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 9. September 2022.
Das Bezirksamt Wandsbek
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,- Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
Sechsundvierzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass
von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 9. September 2022
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet: