FREITAG, DEN30. JULI
551
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 51 2021
Tag I n h a l t Seite
15. 7. 2021 Zweiunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Bergedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 551
21.
7.
2021 Einundfünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 552
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
,,Bergedorfer Flower Power“, ,,Kultursommer 2021″
(1) Aus Anlass der Veranstaltung ,,Bergedorfer Flower
Power“ und der Konzerte im Rahmen des ,,Kultursommer
2021″ dürfen im Bezirk Bergedorf Verkaufsstellen am Sonntag,
dem 8. August 2021, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet
sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf das
von folgenden Straßen umgrenzte Gebiet beschränkt: Loh-
brügger Markt, Sander Damm, Kurt-A.-Körber-Chaussee bis
Hausnummer 31, Curslacker Neuer Deich bis Lehfeld, Neuer
Weg, Brookdeich, Hassestraße, Am Brink, Mohnhof, Chrysan-
derstraße, Ernst-Mantius-Straße, Reetwerder, Alte Holsten-
straße, Ludwig-Rosenberg-Ring.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Zweiunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf
Vom 15. Juli 2021
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Hamburg, den 15. Juli 2021.
Das Bezirksamt Bergedorf
Freitag, den 30. Juli 2021
552 HmbGVBl. Nr. 51
§1
Sonntagsöffnung am 8. August 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. August 2021,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der
Veranstaltungen
1. ,,City Kultursommer“,
2. ,,Hamburger Kultursommer“,
3. ,,Kostenloser Motorradmarkt“,
4. ,,WHO´S PERFECT Italienisches Design in Deutschland
zu Hause/Inklusion und Integration“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Stein-
torwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe
bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und
die HafenCity,
2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83,
4. Nummer 4 auf die Verkaufsstelle in der Nordkanalstraße 52
beschränkt.
§2
Sonntagsöffnung am 5. September 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 5. September
2021, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Filmfest Hamburg“,
2. ,,Familienzeit“/Kinder, Jugend und Familie,
3. ,,Winterfit großer Bikertreff mit kostenlosem Motorrad-
markt zum Saisonende“,
4. ,,WHO´S PERFECT so wollen wir leben!“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Stein-
torwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe
bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und
die HafenCity,
2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83,
4. Nummer 4 auf die Verkaufsstelle in der Nordkanalstraße 52
beschränkt.
§3
Sonntagsöffnung am 10. Oktober 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 10. Oktober
2021, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Active City“/Sport und Gesundheit,
2. ,,Fitness Festival mach dich fit“/Sport und Gesundheit,
3. ,,kostenloser Motorradmarkt“,
4. ,,WHO´S PERFECT Gesund will ich leben!“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Kerncity innerhalb des Wallrings (Stein-
torwall, Glockengießerwall, Esplanade, Caffamacherreihe
bis Graskeller, Willy-Brandt-Straße bis Klosterwall) und
die HafenCity,
2. Nummer 2 auf das Billstedt Center, Möllner Landstraße 3,
3. Nummer 3 auf die Verkaufsstelle in der Süderstraße 83,
4. Nummer 4 auf die Verkaufsstelle in der Nordkanalstraße 52
beschränkt.
§4
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Einundfünfzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Hamburg-Mitte
Vom 21. Juli 2021
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Hamburg, den 21. Juli 2021.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte
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51
29
77.
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