DIENSTAG, DEN3. AUGUST
553
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 52 2021
Tag I n h a l t Seite
19. 7. 2021 Dreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Eimsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 553
26. 7. 2021 Achtundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 554
26. 7. 2021 Neunundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Harburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 555
27. 7. 2021 Fünfundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 556
27. 7. 2021 Neununddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 557
22. 7. 2021 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des NDR-Staatsvertrages . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558
2251-2, 2251-6, 2251-5
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
§1
Sonntagsöffnung am 8. August 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. August 2021,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der
Veranstaltungen:
1. ,,Gartenfest auf dem Tibarg“,
2. ,,Tag der Retter“,
3. ,,Integration und Inklusion“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf Tibarg, Paul-Sorge-Straße 5, Wendlohstraße
13 sowie Zum Markt 1,
2. Nummer 2 auf Holsteiner Chaussee 130 und
3. Nummer 3 auf Wunderbrunnen 1
beschränkt.
Dreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel
Vom 19. Juli 2021
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Dienstag, den 3. August 2021
554 HmbGVBl. Nr. 52
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 19. Juli 2021.
Das Bezirksamt Eimsbüttel
Achtundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 26. Juli 2021
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 8. August 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. August 2021,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Ver
anstaltung
,,Eine Bühne für Alle“ geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Straßen Amalienstraße 7, Am Wall 1, Bremer Straße 14,
Hölertwiete 5, 6 und 8, Julius-Ludowieg-Straße 9, Krumm-
holzberg 10, Lüneburger Straße 2, 9, 16, 23, 33, 34, 39, 41, 43,
45 und 48, Lüneburger Tor 7, Rieckhoffstraße 8 bis 10, Sand
25, 27 bis 31 und 35, Schloßmühlendamm 2 und 4, Seeve-
platz 1 sowie Buxtehuder Straße 62, Großmoorbogen 6, 9, 17
bis 19, Großmoordamm 98, Hannoversche Straße 86 und
Schlachthofstraße 1 beschränkt.
§2
Sonntagsöffnung am 5. September 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 5. September
2021, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veran-
staltung ,,Harburger Herbstfest“ geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Straßen Amalienstraße 7, Am Wall 1, Bremer Straße 14,
Hölertwiete 5, 6 und 8, Julius-Ludowieg-Straße 9, Krumm-
holzberg 10, Lüneburger Straße 2, 9, 16, 23, 33, 34, 39, 41, 43,
45 und 48, Lüneburger Tor 7, Rieckhoffstraße 8 bis 10, Sand
25, 27 bis 31 und 35, Schloßmühlendamm 2 und 4, Seeve-
platz 1 sowie Buxtehuder Straße 62, Großmoorbogen 6, 9, 17
bis 19, Großmoordamm 98, Hannoversche Straße 86 und
Schlachthofstraße 1 beschränkt.
§3
Sonntagsöffnung am 10. Oktober 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 10. Oktober
2021, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veran-
staltung ,,Fit in den Herbst“ geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Straßen Amalienstraße 7, Am Wall 1, Bremer Straße 14,
Hölertwiete 5, 6 und 8, Julius-Ludowieg-Straße 9, Krumm-
holzberg 10, Lüneburger Straße 2, 9, 16, 23, 33, 34, 39, 41, 43,
45 und 48, Lüneburger Tor 7, Rieckhoffstraße 8 bis 10, Sand
25, 27 bis 31 und 35, Schloßmühlendamm 2 und 4, Seeve-
platz 1 sowie Buxtehuder Straße 62, Großmoorbogen 6, 9, 17
bis 19, Großmoordamm 98, Hannoversche Straße 86 und
Schlachthofstraße 1 beschränkt.
§4
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 26. Juli 2021.
Das Bezirksamt Harburg
Dienstag, den 3. August 2021 555
HmbGVBl. Nr. 52
§1
Sonntagsöffnung am 8. August 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. August 2021,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veranstaltung
,,Eine Bühne für Alle“ geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Cuxhavener Straße 366 beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 26. Juli 2021.
Das Bezirksamt Harburg
Neunundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg
Vom 26. Juli 2021
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Dienstag, den 3. August 2021
556 HmbGVBl. Nr. 52
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. August 2021,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein, aus Anlass der
Veranstaltungen ,,Inklusion und Integration/Hamburger Kul-
tursommer 2021″.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf Otten-
ser Hauptstraße 1 bis 48, Bahnhof Altona/Paul-Nevermann-
Platz 1 bis 15, Neue Große Bergstraße 1 bis 44, Große Berg-
straße 146 bis 247, Hahnenkamp 1 bis 8, Bahrenfelder Straße
71 bis 113, Osdorfer Landstraße 131 und Harkortstraße 79c
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Fünfundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 27. Juli 2021
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Hamburg, den 27. Juli 2021.
Das Bezirksamt Altona
Dienstag, den 3. August 2021 557
HmbGVBl. Nr. 52
§1
Sonntagsöffnung am 8. August 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. August 2021,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der
Veranstaltungen:
1. ,,Für ALLE mit ganzem Herzen für Kultur“,
2.,,Kunstmalaktion“,
3. ,,Hamburger Kultursommer 2021 AEZ Kulturparkhaus“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Marktplatzgalerie Bramfeld, Bramfelder
Chaussee 230,
2. Nummer 2 auf das Einkaufscenter Quarree sowie die Stra-
ßen Wandsbeker Marktstraße zwischen Brauhausstraße
und Ring 2, Schloßstraße von Wandsbeker Marktstraße bis
zum Ring 2 (BID-Bereich),
3. Nummer 3 auf das Alstertal Einkaufszentrum Kritenbarg/
Heegbarg bis zum Saseler Damm
beschränkt.
§2
Sonntagsöffnung am 5. September 2021
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 5. September
2021, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen:
1. ,,Für ALLE, die Familienspaß lieben“,
2. ,,Konzert für Toleranz“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Marktplatzgalerie Bramfeld, Bramfelder
Chaussee 230,
2. Nummer 2 auf das Einkaufscenter Quarree sowie die Stra-
ßen Wandsbeker Marktstraße zwischen Brauhausstraße
und Ring 2, Schloßstraße von Wandsbeker Marktstraße bis
zum Ring 2 (BID-Bereich),
beschränkt.
§3
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Neununddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 27. Juli 2021
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Hamburg, den 27. Juli 2021.
Das Bezirksamt Wandsbek
Dienstag, den 3. August 2021
558 HmbGVBl. Nr. 52
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des NDR-Staatsvertrages
Vom 22. Juli 2021
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zum NDR-Staatsvertrag vom
29. Juni 2021 (HmbGVBl. S. 497) wird bekannt gemacht, dass
der Staatsvertrag nach seinem §
52 Absatz 1 am 1. September
2021 in Kraft tritt.
Hamburg, den 22. Juli 2021.
Die Senatskanzlei
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
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Inhalt
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Dreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel |
Seite 553 |
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Achtundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg |
Seite 554 |
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Neunundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Harburg |
Seite 555 |
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Fünfundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona |
Seite 556 |
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Neununddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek |
Seite 557 |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des NDR-Staatsvertrages |
Seite 558 |
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