DIENSTAG, DEN10. AUGUST
559
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 53 2021
Tag I n h a l t Seite
27. 7. 2021 Verordnung zur Änderung der VVZS-Abweichungsverordnung 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 559
2030-1-41b
27.
7.
2021 Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Verwaltung und Benutzung der
öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560
202-1-90
3. 8. 2021 Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs ,,Passagenviertel III“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 560
707-3-1
3. 8. 2021 Zweite Verordnung zur Änderung laufbahn-, ausbildungs- und prüfungsrechtlicher Vorschriften der
Polizei Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 563
2030-1-28, 2030-1-30
3. 8. 2021 Sechste Verordnung zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Bau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 564
2130-1-4
3. 8. 2021 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Berlin und der Freien
und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters . . . . . . . . . 566
315-20
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Verordnung
zur Änderung der VVZS-Abweichungsverordnung 2021
Vom 27. Juli 2021
Auf Grund der §§25 und 26 des Hamburgischen Beamten-
gesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt
geändert am 19. Dezember 2019 (HmbGVBl. S. 527), wird
verordnet:
In §
1 Absatz 1 der VVZS-Abweichungsverordnung 2021
vom 2. März 2021 (HmbGVBl. S. 114) wird die Textstelle
,,Ende des Schuljahres 2020/2021″ durch die Textstelle
,,31. Januar 2022″ ersetzt.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 27. Juli 2021.
Dienstag, den 10. August 2021
560 HmbGVBl. Nr. 53
Einziger Paragraph
§2 Absatz 1 der Gebührenordnung für die Verwaltung und
Benutzung der öffentlichen Wege, Grün- und Erholungsanla-
gen vom 6. Dezember 1994 (HmbGVBl. S. 385), zuletzt geän-
dert am 1. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 671, 672), wird wie
folgt geändert:
1. In Nummer 22 wird die Textstelle ,,31. Dezember 2021″
durch die Textstelle ,,31. Dezember 2022″ ersetzt.
2. Der Punkt am Ende der Nummer 22 wird durch ein Semi-
kolon ersetzt und folgende Nummer 23 angefügt:
,,23.
im Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Dezember
2022 durch Veranstaltungen, Nutzungen oder Aktivi-
täten, die im Rahmen des Hamburger Kultursommers
beziehungsweise des Hamburger Neustartfonds City
& Zentren öffentlich gefördert werden, auch soweit
eine Gebührenfestsetzung bereits erfolgt ist; §
1 Ab-
satz 4 bleibt unberührt.“
Fünfte Verordnung
zur Änderung der Gebührenordnung
für die Verwaltung und Benutzung der öffentlichen Wege,
Grün- und Erholungsanlagen
Vom 27. Juli 2021
Auf Grund der §§
2 und 10 des Gebührengesetzes vom
5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 3. Dezem-
ber 2019 (HmbGVBl. S. 437), und §8 Absatz 3 Satz 4 des Bun-
desfernstraßengesetzes in der Fassung vom 28. Juni 2007
(BGBl. I S. 1207), zuletzt geändert am 31. Mai 2021 (BGBl. I
S. 1221), wird verordnet:
Verordnung
zur Einrichtung des Innovationsbereichs ,,Passagenviertel III“
Vom 3. August 2021
Auf Grund von §3 und §8 Absatz 1 des Gesetzes zur Stär-
kung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezent-
ren (GSED) vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 525),
zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 225), wird
verordnet:
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 27. Juli 2021.
§1
Innovationsbereich
Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben
sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Ein-
zelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerich-
tet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen
Grundstücke aufgeführt.
§2
Ziele und Maßnahmen
(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das
Ziel verfolgt, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort
Passagenviertel zu stärken.
(2) Zur Erreichung dieses Ziels sind die folgenden Maß-
nahmen vorgesehen:
a)zusätzliche Reinigungs- und Pflegeleistungen sowie In
standsetzungsmaßnahmen im öffentlichen Raum,
b) Stellplatz- und Ladezonenmanagement,
c) Pflege und Instandhaltung der Kübelbepflanzung,
d) Einsatz eines Quartiersmanagements,
e) Marketingmaßnahmen und Durchführung von Veranstal-
tungen,
f) Betrieb der Weihnachtsbeleuchtung,
g) Interessenvertretung für die Eigentümerschaft des Innova-
tionsbereichs.
Dienstag, den 10. August 2021 561
HmbGVBl. Nr. 53
§3
Aufgabenträgerin
Aufgabenträgerin ist die Zum Felde BID Projektgesell-
schaft mbH.
§4
Gesamtaufwand
Der Gesamtaufwand nach §7 Absatz 2 GSED, der die Ober-
grenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands
darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale
nach §5 3 992 933,32 Euro.
§5
Verwaltungspauschale
Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmali-
ger Pauschalbetrag in Höhe von 20 000 Euro festgesetzt.
§6
Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am 17. August 2021 in Kraft und am
16. August 2026 außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 3. August 2021.
Anhang 1
Dienstag, den 10. August 2021
562 HmbGVBl. Nr. 53
Anhang 2
Der Innovationsbereich Passagenviertel III umfasst folgende Grundstücke
(ohne Straßenverkehrsflächen):
Num-
mer Belegenheit
Flurstücks-
nummer
1 Große Bleichen 2; Jungfernstieg 22, 25 2043
2 Bei der Stadtwassermühle ohne Nummer 41
3
Bei der Stadtwassermühle 6, 7; Große Bleichen 9;
Jungfernstieg 15, 18, 20; Poststraße ohne Nummer 42
4 Große Bleichen 3 2042
5 Große Bleichen 5 2040
6 Große Bleichen ohne Nummer 50
7 Große Bleichen ohne Nummer; Poststraße ohne Nummer 99
8 Große Bleichen 10 300
9 Große Bleichen 12, 14 433
10 Große Bleichen 16; Jungfernstieg 26, 30 364
11 Große Bleichen 19; Poststraße 9a 172
12 Große Bleichen 21 1768
13 Große Bleichen 23, 25, 27 198
14 Große Bleichen 30; Poststraße 13, 15, 29, 31, 33, 35 2408
15 Poststraße 23 2409
16 Große Bleichen 31; Bleichenbrücke 10 209
17 Große Bleichen 32 302
18 Große Bleichen 34 502
19 Große Bleichen 36; Heuberg 2 1738
20 Große Bleichen 17; Poststraße 9, 9b, 11 168, 169, 170
21 Poststraße 12; Große Bleichen ohne Nummer 349
22 Poststraße 14, 16 293
23 Poststraße 17 360
24 Poststraße 25, 27 639
25 Große Bleichen ohne Nummer; nordöstlich Große Bleichen 36 2410
Gemarkung Neustadt-Nord, Bezirk Hamburg-Mitte
Dienstag, den 10. August 2021 563
HmbGVBl. Nr. 53
Artikel 1
Änderung der Verordnung über die Laufbahn
der Fachrichtung Polizei
Auf Grund der §§25 und 106 des Hamburgischen Beamten-
gesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt
geändert am 19. Dezember 2019 (HmbGVBl. S. 527), wird
verordnet:
§
7 Absatz 4 der Verordnung über die Laufbahn der Fach-
richtung Polizei vom 9. November 2010 (HmbGVBl. S. 585),
zuletzt geändert am 23. Juli 2019 (HmbGVBl. S. 224, 238),
erhält folgende Fassung:
,,(4) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte
des Laufbahnabschnitts II haben innerhalb der Einheits-
laufbahn im Rahmen des regelmäßigen Durchlaufens der
Ämter Zugang zum Laufbahnabschnitt III, wenn sie
1. mindestens zwei unterschiedliche Verwendungen von
jeweils mindestens zwölfmonatiger Dauer im höchsten
Statusamt des Laufbahnabschnitts II durchlaufen,
2. in mindestens der letzten und einer weiteren Verwen-
dung nach Nummer 1 ausweislich der jeweils letzten
dienstlichen Beurteilung nach §
3 Absatz 2 Satz 1 das
Potenzial für die Übertragung eines Amtes A13 im Lauf-
bahnabschnitt III bescheinigt bekommen und im
Gesamturteil Leistungen, die die Anforderungen in
besonderem Maße übertreffen, gezeigt und
3. eine Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abgeschlos-
sen
haben. Über die Zulassung zu der Qualifizierungsmaß-
nahme nach Satz 1 Nummer 3 entscheidet die zuständige
Behörde im Rahmen eines Auswahlverfahrens unter den
Bewerberinnen und Bewerbern, die die Voraussetzungen
nach Satz 1 Nummern 1 und 2 erfüllen, nach Eignung, Leis-
tung und Befähigung. In dem Auswahlverfahren wird fest-
gestellt, ob die Bewerberinnen und Bewerber nach ihrer
Gesamtpersönlichkeit und den bisherigen Leistungen,
gemessen an den Anforderungen der künftigen Laufbahn-
aufgaben, für die Beförderung in die Ämter ab A13 im Lauf-
bahnabschnitt III geeignet sind. Das Nähere über das Aus-
wahlverfahren und die Durchführung der Qualifizierungs-
maßnahme regelt die zuständige Behörde. Die Quali
–
fizierungsmaßnahme nach Satz 1 Nummer 3 umfasst
1. eine mindestens sechsmonatige, bis zur Höchstdauer
von zwölf Monaten verlängerbare Bewährung in einem
Aufgabenbereich des Laufbahnabschnitts III, die mit
einem Fachvortrag vor der Leitung der Polizei abge-
schlossen wird, und
2. die Teilnahme an insgesamt vier Fortbildungsveranstal-
tungen zu den drei Fachgebieten
a)
Führung, Organisations- und Wirtschaftswissen-
schaften,
b)Polizeiliches Management,
c)Rechts- und Sozialwissenschaften;
mindestens zwei Veranstaltungen sind an der Deutschen
Hochschule der Polizei abzuleisten; jedes Fachgebiet ist
mit mindestens einer Fortbildungsveranstaltung abzu-
decken.“
Artikel 2
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für die hamburgischen Polizeivollzugsbeamtinnen
und Polizeivollzugsbeamten im Laufbahnabschnitt II
Auf Grund der §§26 und 106 des Hamburgischen Beamten-
gesetzes vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt
geändert am 19. Dezember 2019 (HmbGVBl. S. 527), wird
verordnet:
§
16 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die ham-
burgischen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugs
beamten im Laufbahnabschnitt II vom 23. Juli 2019
(HmbGVBl. S. 224, 230) wird wie folgt geändert:
1. Absatz 2 erhält folgende Fassung:
,,(2) Auf andere Weise als durch ein Studium erworbene
Kenntnisse und Fähigkeiten sind in einem Umfang von bis
zur Hälfte auf die insgesamt im Studiengang zu erbringen-
den Studien- und Prüfungsleistungen anzurechnen, wenn
und soweit jene diesen unter Berücksichtigung der polizei-
spezifischen Ausrichtung des Studiums nach Inhalt,
Umfang und in den Anforderungen entsprechen.“
2. Absatz 3 Satz 2 wird gestrichen.
Artikel 3
Schlussbestimmung
Auf Grund der in den Präambeln der Artikel 1 und 2
genannten Rechtsvorschriften wird ferner verordnet:
Hat eine Polizeivollzugsbeamtin oder ein Polizeivollzugs-
beamter des Laufbahnabschnitts II zum Zeitpunkt des Inkraft-
tretens dieser Verordnung einen dem Laufbahnabschnitt III
zugeordneten Dienstposten inne, können die Zeiten einer
höherwertigen Verwendung auf diesem Dienstposten auf die
Bewährung nach §
7 Absatz 4 Satz 5 Nummer 1 der Verord-
nung über die Laufbahn der Fachrichtung Polizei in der am
11. August 2021 geltenden Fassung angerechnet werden.
Zweite Verordnung
zur Änderung laufbahn-, ausbildungs- und prüfungsrechtlicher
Vorschriften der Polizei Hamburg
Vom 3. August 2021
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 3. August 2021.
Dienstag, den 10. August 2021
564 HmbGVBl. Nr. 53
Einziger Paragraph
Die Weiterübertragungsverordnung-Bau vom 8. August
2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 20. Februar 2020
(HmbGVBl. S. 148, 155), wird wie folgt geändert:
1. In §5 wird folgender Absatz 5 angefügt:
,,(5) Die Befugnis zur Feststellung von Bebauungsplänen im
Bereich des Vorbehaltsgebietes ,,Science City Hamburg
Bahrenfeld“ nach Anlage 4 wird bis zum 31. Dezember 2040
auf den Senat zurück übertragen.“
2. Es wird folgende Anlage 4 angefügt:
,,Anlage 4
Abgrenzung Vorbehaltsgebiet
Science City Hamburg Bahrenfeld
Der Geltungsbereich für das Vorbehaltsgebiet ,,Science City
Hamburg Bahrenfeld“ umfasst im Nordwesten das Gewer-
begebiet am Rugenbarg und verläuft entlang der Luruper
Hauptstraße bis über den Knotenpunkt am Ebertplatz.
Westlich der Luruper Hauptstraße liegen im Vorbehaltsge-
biet das Gelände des DESY, der Lise-Meitner-Park, der
Friedhof Groß Flottbek sowie die angrenzenden Gewerbe-
flächen. Östlich der Luruper Hauptstraße umfasst das Vor-
behaltsgebiet die Trabrennbahn und die Flächen zwischen
Kielkamp und Altonaer Volkspark bis zur BAB 7 und öst-
lich der BAB 7 die Flächen zwischen Holstenkamp und
dem Gewerbegebiet Schnackenburgallee bis zum Knoten-
punkt Bornkampsweg/Holstenkamp/Schnackenburgallee.
Südlich des Holstenkamps liegen Teile des Friedhofs Hol
stenkamp und der angrenzenden Kleingärten bis zum Jüdi-
schen Friedhof an der Regerstraße im Geltungsbereich des
Vorbehaltsgebietes (Bezirk Altona, Ortsteile 215, 216, 217
und 220).
Das Vorbehaltsgebiet wird wie folgt begrenzt:
Ostgrenze des Flurstücks 6578 (Flurstraße), über das Flur-
stück 6561 (Rugenbarg), Nordgrenze des Flurstücks 6561
(Rugenbarg) der Gemarkung Osdorf, Nordgrenze des Flur-
stücks 12 (Rugenbarg), über das Flurstück 11 (Böttcher-
kamp) der Gemarkung Groß Flottbek, Nordgrenze des
Flurstücks 5626 (Rugenbarg), Nord- und Nordostgrenze
des Flurstücks 5627 (Luruper Hauptstraße), Nordwest- und
Nordostgrenze des Flurstücks 5164, Nordostgrenzen der
Flurstücke 5163 und 2846, Nordwestgrenze des Flurstücks
3431, Nordwest-, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks
4763, Südostgrenze des Flurstücks 3431, Nordostgrenzen
der Flurstücke 855 und 856, Nordwest- und Nordostgrenze
des Flurstücks 3694, Nordostgrenze des Flurstücks 3695,
Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 5183, über das
Flurstück 846, Nordostgrenzen der Flurstücke 857, 858,
859, 860, 861 und 862 der Gemarkung Lurup, Nordostgren-
zen der Flurstücke 171, 4375, 3617, 174, 175, 176, 177, 178
und 179 der Gemarkung Groß Flottbek, Nord- und Ost-
grenze des Flurstücks 1752, Ostgrenze des Flurstücks 3401,
Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 1751, über
das Flurstück 4252 (Stadionstraße), Nordostgrenzen der
Flurstücke 1749, 1748 und 3409, über das Flurstück 3720,
Nordostgrenze des Flurstücks 3254 (Trabrennbahn), über
das Flurstück 3720, Nord- und Nordwestgrenze des Flur-
stücks 1767 (August-Kirch-Straße), über das Flurstück
1767 (August-Kirch-Straße), Nordgrenze des Flurstücks
1771 (Schulgartenweg), Nordwestgrenze des Flurstücks
4246, nordwestlich und nordöstlich über das Flurstück
1769, Nordwestgrenze des Flurstücks 4246, über die Flur-
stücke 4245, 4242 und 4241, über das Flurstück 1768 (Nan-
senstraße), Nordostgrenze des Flurstücks 1768 (Nansen-
straße), Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 3090,
Südostgrenze des Flurstücks 3092, über das Flurstück 2895
(BAB 7), Nordwestgrenzen der Flurstücke 4238 und 2893
der Gemarkung Bahrenfeld, Nordwestgrenzen der Flurstü-
cke 3285, 3249 und 3247, über die Flurstücke 3247 und
3632, Ostgrenzen der Flurstücke 3287, 3285, 3292, 3283 und
3297 der Gemarkung Ottensen, Ostgrenze des Flurstücks
4238, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 4240 der Gemar-
kung Bahrenfeld, Nordgrenze des Flurstücks 3685, Nord-
und Nordostgrenze des Flurstücks 3305 (Hogenfeldweg),
Nordgrenzen der Flurstücke 2400, 2399, 2395 und 3095,
über das Flurstück 2665 (Schnackenburgallee), Ostgrenze
des Flurstücks 2665 (Schnackenburgallee), über die Flur-
stücke 5272, 5475, 5202 und 5474, über das Flurstück 2406
(Holstenkamp), Südgrenze des Flurstücks 2406 (Holsten-
kamp), Südostgrenze des Flurstücks 2014 (Bornkampsweg),
über das Flurstück 2014 (Bornkampsweg), Süd- und West-
grenze des Flurstücks 2029 (Regerstraße), Westgrenzen der
Flurstücke 2031 und 2032 der Gemarkung Ottensen, über
das Flurstück 4259, Nord- und Westgrenze des Flurstücks
4259 der Gemarkung Bahrenfeld, Südgrenze des Flurstücks
2406 (Holstenkamp) der Gemarkung Ottensen, Südgrenze
des Flurstücks 2897 (Holstenkamp), über das Flurstück
2897 (Holstenkamp), über die Flurstücke 3037 und 2895
(BAB 7), Südostgrenze des Flurstücks 3094, Ostgrenze des
Flurstücks 1782 (Kielkamp), Ostgrenze des Flurstücks
4265, über das Flurstück 4265, Westgrenze des Flurstücks
4265, West- und Südgrenze des Flurstücks 1782 (Kielkamp),
über das Flurstück 1767 (August-Kirch-Straße), über das
Flurstück 1795 (Kielkamp), Südgrenze des Flurstücks 1795
(Kielkamp), über das Flurstück 3732 (Luruper Chaussee),
Südostgrenze des Flurstücks 3732 (Luruper Chaussee), Ost-
grenze des Flurstücks 1216 (Ebertallee), über das Flurstück
1216 (Ebertallee), Südgrenze des Flurstücks 1723 (Notke-
straße) der Gemarkung Bahrenfeld, Südgrenze des Flur-
stücks 387 (Notkestraße), über das Flurstück 387 (Notke-
straße), Westgrenzen der Flurstücke 3993 und 4094, West-
und Südgrenze des Flurstücks 3895, Südgrenzen der
Flurstücke 346, 3431 und 354, Westgrenzen der Flurstücke
354 und 3431, West- und Südgrenze des Flurstücks 3881,
Süd-, Südwest- und Westgrenze des Flurstücks 3430, Süd-
grenze des Flurstücks 3897, Ost- und Südgrenze des Flur-
stücks 336, Südgrenze des Flurstücks 337, Ost-, Süd-, West-
und Südgrenze des Flurstücks 3893, Süd- und Westgrenze
des Flurstücks 3894, Süd-, West-, Nord- und Nordwest-
grenze des Flurstücks 3684, Südgrenze des Flurstücks 227,
Sechste Verordnung
zur Änderung der Weiterübertragungsverordnung-Bau
Vom 3. August 2021
Auf Grund von §7 Absatz 1 in Verbindung mit §6 Absatz 1
des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom
30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am
26. Juni 2020 (HmbGVBl. S. 380, 383), wird verordnet:
Dienstag, den 10. August 2021 565
HmbGVBl. Nr. 53
über das Flurstück 2512 (Stiefmütterchenweg), Westgrenze
des Flurstücks 2512 (Stiefmütterchenweg), über das Flur-
stück 2534 (Blomkamp), Nordgrenze des Flurstücks 2534
(Blomkamp), über das Flurstück 44 (Luruper Drift), Nord-,
West- und Nordgrenze des Flurstücks 4239, Westgrenze des
Flurstücks 4386 (Luruper Hauptstraße) der Gemarkung
Groß Flottbek, Westgrenze des Flurstücks 5627 (Luruper
Hauptstraße), Süd- und Südwestgrenze des Flurstücks
4858, Südostgrenzen der Flurstücke 185 und 1654, über das
Flurstück 4765 (Böttcherkamp), Südwestgrenze des Flur-
stücks 4765 (Böttcherkamp) der Gemarkung Lurup, Süd-
westgrenze des Flurstücks 11 (Böttcherkamp), Ostgrenze
des Flurstücks 63 (Schreinerweg), über das Flurstück 63
(Schreinerweg), Südgrenze des Flurstücks 44 (Luruper
Drift), südwestlich über das Flurstück 44 (Luruper Drift),
Südgrenzen der Flurstücke 4190, 4188 und 2662, Ostgren-
zen der Flurstücke 3248, 3242, 3345, 3754 und 3746, Ost-
und Südgrenze des Flurstücks 3611, über das Flurstück 27
(Kressenweg), Südgrenze des Flurstücks 3377, über das
Flurstück 2261 (Akeleiweg), Westgrenze des Flurstücks
2261 (Akeleiweg) der Gemarkung Groß Flottbek, Süd-
grenze des Flurstücks 1247 (Schierlingsweg), über das Flur-
stück 6578 (Flurstraße) der Gemarkung Osdorf.“
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 3. August 2021.
Dienstag, den 10. August 2021
566 HmbGVBl. Nr. 53
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
Bekanntmachung
über das Inkrafttreten des Staatsvertrages
zwischen dem Land Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg
über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters
Vom 3. August 2021
Gemäß Artikel 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen
dem Land Berlin und der Freien und Hansestadt Hamburg
über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbau
registers vom 27. April 2021 (HmbGVBl. S. 281) wird bekannt
gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 6 am
1. September 2021 in Kraft tritt.
Hamburg, den 3. August 2021.
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