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Siebenunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek

Seite 535

Neunundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel

Seite 536

Dreiundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona

Seite 537

Vierundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona

Seite 537

Zweite Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung über die Erweiterung der
Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf

Seite 538

Achtunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek

Seite 538

Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs „Neuer Wall IV“
707-3-1

Seite 539

FREITAG, DEN23. OKTOBER
535
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 56 2020
Tag I n h a l t Seite
13. 10. 2020 Siebenunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535
14. 10. 2020 Neunundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 536
16. 10. 2020 Dreiundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537
16. 10. 2020 Vierundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 537
16.
10.
2020 Zweite Verordnung zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung über die Erweiterung der
Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538
19. 10. 2020 Achtunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 538
20. 10. 2020 Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs ,,Neuer Wall IV“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 539
707-3-1
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Siebenunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 13. Oktober 2020
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 25. Oktober 2020
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 25. Oktober
2020, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen:
1. ,,Fest der Länder und Sinne“,
2. ,,Lesungen für Groß und Klein ­ Inklusion & Integration
bei Kabs“,
3.,,Halloween“,
4. ,,Integration & Inklusion“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf den Einkaufstreffpunkt Farmsen, Berner
Heerweg 175,
2.Nummer 2 auf die Verkaufsstelle der Kabs PolsterWelt
Wandsbek GmbH, Walddörferstraße 140,
3. Nummer 3 auf das Einkaufscenter Quarree sowie die Stra-
ßen Wandsbeker Marktstraße zwischen Brauhausstraße
und Ring 2, Schloßstraße von Wandsbeker Marktstraße bis
zum Ring 2 (BID-Bereich),
Freitag, den 23. Oktober 2020
536 HmbGVBl. Nr. 56
Hamburg, den 14. Oktober 2020.
Das Bezirksamt Eimsbüttel
§1
Sonntagsöffnung am 25. Oktober 2020
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 25. Oktober
2020, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1. ,,Herbst bei Höffner“ und
2. ,,Integration und Inklusion ­ Helfen ist einfach“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf Holsteiner Chaussee 130 und
2. Nummer 2 auf Wunderbrunnen 1
beschränkt.
§2
Sonntagsöffnung am 8. November 2020
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. November
2020, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1.,,TibART!“,
2. ,,Familienfest“ und
3.,,Kultur-Schweden“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1.Nummer 1 auf den Tibarg sowie Paul-Sorge-Straße 5,
Wendlohstraße 13 und Zum Markt 1,
2. Nummer 2 auf Holsteiner Chaussee 130 und
3. Nummer 3 auf Wunderbrunnen 1
beschränkt.
§3
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Neunundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel
Vom 14. Oktober 2020
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
4. Nummer 4 auf das Alstertal Einkaufszentrum Kritenbarg/
Heegbarg bis zum Saseler Damm
beschränkt.
§2
Sonntagsöffnung am 8. November 2020
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. November
2020, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen:
1. ,,Fest der Länder und Sinne“,
2. ,,Piano Weinfest ­ Kultur erleben“,
3.,,Kultur“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf den Einkaufstreffpunkt Farmsen, Berner
Heerweg 175,
2.Nummer 2 auf die Verkaufsstelle der Kabs PolsterWelt
Wandsbek GmbH, Walddörferstraße 140,
3. Nummer 3 auf die Marktplatzgalerie Bramfeld, Bramfelder
Chaussee 230
beschränkt.
§3
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 13. Oktober 2020.
Das Bezirksamt Wandsbek
Freitag, den 23. Oktober 2020 537
HmbGVBl. Nr. 56
Dreiundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 16. Oktober 2020
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 25. Oktober
2020, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltungen
1.
,,GEMEINSAM NACHHALTIG GESELLSCHAFT
GESTALTEN“,
2. ,,Inklusion und Integration“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1. Nummer 1 auf die Große Bergstraße von Bruno-Tesch-Platz
bis Goetheplatz, die Neue Große Bergstraße von Goethe-
platz bis zur Tunnelunterführung Max-Brauer-Allee, den
Paul-Nevermann-Platz bis Mottenburger T
wiete, den Hah-
nenkamp 1 bis 8 sowie die Bahrenfelder Straße 71 bis 113
und den Spritzenplatz,
2. Nummer 2 auf die Osdorfer Landstraße 131
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 16. Oktober 2020.
Das Bezirksamt Altona
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. November
2020, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus
Anlass der Veranstaltung ,,4. Altonaer Blaulichttag“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Große Bergstraße 164 (IKEA Altona), die Neue Große Berg-
straße 1 bis 44, den Paul-Nevermann-Platz 15 (MediaMarkt)
und die Ottenser Hauptstraße 2 bis 27 beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Vierundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 16. Oktober 2020
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
Hamburg, den 16. Oktober 2020.
Das Bezirksamt Altona
Freitag, den 23. Oktober 2020
538 HmbGVBl. Nr. 56
Zweite Verordnung
zur Änderung der Neunundzwanzigsten Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf
Vom 16. Oktober 2020
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
§
3 Absatz 1 Nummer 2 der Neunundzwanzigsten Verord-
nung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von
besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf vom 22. Novem-
ber 2019 (HmbGVBl. S. 406), geändert am 18. März 2020
(HmbGVBl. S. 177), erhält folgende Fassung:
,,2.
,,Kinder, Jugend, Familie ­ 4. Moorfleeter Blaulichttag“.“
Hamburg, den 16. Oktober 2020.
Das Bezirksamt Bergedorf
Achtunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek
Vom 19. Oktober 2020
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82) wird verordnet:
§1
Sonntagsöffnung am 25. Oktober 2020
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 25. Oktober
2020, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Veran-
staltung ,,Integration & Inklusion“ geöffnet sein.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die
Verkaufsstelle von ROLLER, Poppenbütteler Weg 15, be
schränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 19. Oktober 2020.
Das Bezirksamt Wandsbek
Freitag, den 23. Oktober 2020 539
HmbGVBl. Nr. 56
Verordnung
zur Einrichtung des Innovationsbereichs ,,Neuer Wall IV“
Vom 20. Oktober 2020
Auf Grund von §3 und §8 Absatz 1 des Gesetzes zur Stär-
kung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezen
tren (GSED) vom 28. Dezember 2004 (HmbGVBl. S. 525),
zuletzt geändert am 18. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 225), wird
verordnet:
§1
Innovationsbereich
Auf den Flächen, die in Anhang 1 optisch hervorgehoben
sind, wird ein Bereich zur Stärkung der Innovation von Ein-
zelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren eingerich-
tet. In Anhang 2 sind die im Innovationsbereich belegenen
Grundstücke aufgeführt.
§2
Ziele und Maßnahmen
(1) Mit der Festsetzung des Innovationsbereichs wird das
Ziel verfolgt, den Einzelhandels- und Dienstleistungsstandort
Neuer Wall zu stärken.
(2) Zur Erreichung dieses Ziels sind insbesondere vorgese-
hen:
a) Aufrechterhaltung der gestalterischen Qualitäten,
b)Ermöglichung von flexiblen Service- und Kommunika
tionsangeboten,
c) Erhalt und Neupositionierung der Marke ,,Neuer Wall“,
d) Interessenvertretung für die Eigentümerschaft des Innova-
tionsbereichs,
e) Betrieb und Instandhaltung der Weihnachtsbeleuchtung.
§3
Aufgabenträgerin
Aufgabenträgerin ist die Otto Wulff BID Gesellschaft mbH.
§4
Gesamtaufwand
Der Gesamtaufwand nach §7 Absatz 2 GSED, der die Ober-
grenze des der Aufgabenträgerin zu erstattenden Aufwands
darstellt, beträgt einschließlich der Verwaltungspauschale
nach §5 1633675 Euro.
§5
Verwaltungspauschale
Zur Deckung des Verwaltungsaufwands wird ein einmali-
ger Pauschalbetrag in Höhe von 16175 Euro festgesetzt.
§6
Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten
außer Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 20. Oktober 2020.
Freitag, den 23. Oktober 2020
540 HmbGVBl. Nr. 56
Anhang
1
Freitag, den 23. Oktober 2020 541
HmbGVBl. Nr. 56
Anhang 2
Der Innovationsbereich ,,Neuer Wall IV“ umfasst folgende Grundstücke
(ohne Straßenverkehrsflächen):
Straße und Hausnummer Flurstück
1. Neuer Wall 1, 3, 5/Jungfernstieg 7/Alsterarkaden ohne Nummer 900
2. Neuer Wall 7/Alsterarkaden 9 903
3. Neuer Wall 9/Alsterarkaden 10 904
4. Neuer Wall 11/Alsterarkaden 11 905
5. Neuer Wall 13/Alsterarkaden 11a 906
6. Neuer Wall 15 907
7. Neuer Wall 17/Alsterarkaden 13 1650
8. Neuer Wall 19/Schleusenbrücke 10/Alsterarkaden ohne Nummer 2076, 2077
9. Schleusenbrücke 1 69
10. Neuer Wall 25/Schleusenbrücke ohne Nummer 71
11. Neuer Wall 31/Alsterarkaden 18 74
12. Neuer Wall 35 76
13. Neuer Wall 37/Alsterarkaden 20 77
14. Neuer Wall 39/Alsterarkaden 21 83
15. Neuer Wall 41 86
16. Neuer Wall 43/Alsterarkaden 27/Adolphsbrücke ohne Nummer 96
17. Neuer Wall 55/Adolphsbrücke ohne Nummer 55
18. Neuer Wall 57 57
19. Neuer Wall 59 59
20. Neuer Wall 61 60
21. Neuer Wall 63 67
22. Neuer Wall 69 137
23. Neuer Wall 71 138
24. Neuer Wall 73, 75/Am Alsterfleet ohne Nummer 151
25. Neuer Wall 77/Am Alsterfleet ohne Nummer/Graskeller ohne Nummer 2196
26. Neuer Wall 2, 4/Jungfernstieg ohne Nummer 37, 38
27. Neuer Wall 8 224
28. Neuer Wall 10/Jungfernstieg 12/Bei der Stadtwassermühle 5 226
29. Neuer Wall 18/Bei der Stadtwassermühle 3, 4 229
30. Neuer Wall 20/Bei der Stadtwassermühle 2 230
31. Poststraße 2, 4/Bei der Stadtwassermühle 1/Neuer Wall ohne Nummer 238
32. Neuer Wall 24/Poststraße 1, 3, 7 451
33. Neuer Wall 26, 28 129
34. Neuer Wall 30 538
35. Neuer Wall 32 46
36. Neuer Wall 34 126
37. Neuer Wall 36 119
38. Neuer Wall 38 118
39. Neuer Wall 40 116
40. Neuer Wall 42 107
41. Neuer Wall 44 1211
42. Neuer Wall 46 104
43. Neuer Wall 48 103
44. Neuer Wall 50/Bleichenbrücke ohne Nummer 149
45. Neuer Wall 52/Bleichenbrücke 1, 3, 5, 7 20
46. Neuer Wall 54 353
47. Neuer Wall 64 2125
48. Neuer Wall 72 158
Freitag, den 23. Oktober 2020
542 HmbGVBl. Nr. 56
49. Neuer Wall 80 156, 154
50. Neuer Wall 84 152
51. Neuer Wall 86 1644
52. Neuer Wall 88/Stadthausbrücke 4 423
Gemarkung Neustadt Nord, Bezirk Hamburg-Mitte
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,­ Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).