483
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 58 DIENSTAG, DEN 25. NOVEMBER 2014
Tag I n h a l t Seite
6. 11. 2014 Sechste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im
Bezirksamt Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483
12. 11. 2014 Achtes Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 484
1103-1
12. 11. 2014 Einhundertfünfundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 484
12. 11. 2014 Einhunderteinundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Ham-
burg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
12. 11. 2014 Einhundertsechsundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 485
12. 11. 2014 Einhundertzweiundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Ham-
burg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486
12. 11. 2014 Einhundertsiebenundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 486
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Sechste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirksamt Altona
Vom 6. November 2014
Auf Grund von § 8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. Sep-
tember 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:
§ 1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
Verkaufsstellen im Bezirk Altona dürfen am Sonntag, dem
4. Januar 2015 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
§ 2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt geän-
dert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt unberührt.
Hamburg, den 6. November 2014.
Das Bezirksamt Altona
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich östlich Langenhorner Chaussee und süd-
lich der Straße Foorthkamp mit den Siedlungen am Wulffs-
grund und Wulffsblöcken im Stadtteil Langenhorn (L04/12
Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95),
zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749, 2756), wer-
den beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Dienstag, den 25. November 2014
484 HmbGVBl. Nr. 58
Einziger Paragraph
Änderung des Senatsgesetzes
Hinter § 9 des Senatsgesetzes vom 18. Februar 1971
(HmbGVBl. S. 23), zuletzt geändert am 29. Januar 2013
(HmbGVBl. S. 22), wird folgender § 9a eingefügt:
,,§ 9a
Tätigkeit nach Beendigung des Amtsverhältnisses
(1) Ehemalige Mitglieder des Senats haben dem Senat die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder sonstigen ständigen
Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes, öffent-
licher Unternehmen, öffentlich-rechtlicher Körperschaf-
ten, Anstalten und Stiftungen schriftlich anzuzeigen. Die
Anzeigepflicht besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren
nach Beendigung des Amtsverhältnisses.
(2) Der Senat soll die Erwerbstätigkeit oder sonstige stän-
dige Beschäftigung untersagen, soweit sie mit dem früheren
Amt des ehemaligen Mitglieds des Senats im Zusammen-
hang steht und zu besorgen ist, dass durch sie amtliche
Interessen beeinträchtigt werden. Die Untersagung ist
innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang der Anzeige
nach Absatz 1 und für einen bestimmten Zeitraum auszu-
sprechen. Das Verbot endet spätestens mit Ablauf von zwei
Jahren nach Beendigung des Amtsverhältnisses; im Übri-
gen sind die Fristen des § 13 Absatz 2 sinngemäß anzuwen-
den.
(3) Bei freiberuflichen Tätigkeiten sind die entsprechenden
Regelungen in den Berufsordnungen zur Vermeidung von
Interessenkollisionen zu beachten; sie gehen dieser Rege-
lung vor.“
Achtes Gesetz
zur Änderung des Senatsgesetzes
Vom 12. November 2014
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Ausgefertigt Hamburg, den 12. November 2014.
Der Senat
Einhundertfünfundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 12. November 2014
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 12. November 2014.
Der Senat
Dienstag, den 25. November 2014 485
HmbGVBl. Nr. 58
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich
südlich der Tarpenbek und westlich der Straße Rosenbrook
(Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 406) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigefügte Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Absatz 5 Satz 3 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 15. Juli 2014 (BGBl. I
S. 954), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht
niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzlich Abdrucke beim
Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht-
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekannt-
machung der Änderung des Flächennutzungsplans schrift-
lich gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennut-
zungsplans zuständigen Behörde unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht
worden sind.
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich südlich der Tarpenbek und westlich der
Straße Rosenbrook im Stadtteil Groß Borstel (L10/12 Bezirk
Hamburg-Nord, Ortsteil 406) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-
prüfung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95),
zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749, 2756), wer-
den beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Einhunderteinundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 12. November 2014
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Einhundertsechsundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 12. November 2014
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 12. November 2014.
Der Senat
Ausgefertigt Hamburg, den 12. November 2014.
Der Senat
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
die Geltungsbereiche östlich und westlich der Lemsahler
Landstraße in dem Stadtteil Lemsahl-Mellingstedt (L11/12
Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) auf drei Teilflächen geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95),
zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749, 2756), wer-
den beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Dienstag, den 25. November 2014
486 HmbGVBl. Nr. 58
(1) Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt
Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom
22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) wird im Geltungsbereich
östlich der Lemsahler Landstraße in dem Stadtteil Lemsahl-
Mellingstedt (F11/12 Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) auf
zwei Teilflächen geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Flächennut-
zungsplans und die ihm beigegebene Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 Absatz 5 Satz 3 des
Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 15. Juli 2014 (BGBl. I
S. 954), werden beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht
niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zustän-
digen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei
eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim
Bezirksamt vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Ver-
fügung gestellt.
2. Unbeachtlich werden
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des
Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Bau-
gesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beacht-
liche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-
chung der Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich
gegenüber der für die Erarbeitung des Flächennutzungs-
plans zuständigen Behörde unter Darlegung des die Verlet-
zung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden
sind.
Einhundertzweiundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 12. November 2014
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Einhundertsiebenundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 12. November 2014
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Ausgefertigt Hamburg, den 12. November 2014.
Der Senat
Ausgefertigt Hamburg, den 12. November 2014.
Der Senat
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75, Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Download
Inhalt
|
• |
Sechste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirksamt Altona |
Seite 483 |
|
• |
Achtes Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes |
Seite 484 |
|
• |
Einhundertfünfundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 484 |
|
• |
Einhunderteinundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 485 |
|
• |
Einhundertsechsundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 485 |
|
• |
Einhundertzweiundvierzigste Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 486 |
|
• |
Einhundertsiebenundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg |
Seite 486 |
Über uns
Lütcke & Wulff OHG
Rondenbarg 8
22525 Hamburg
E-mail: info@luewu.de
Tel. 040 / 23 51 29-0
