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Siebzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel

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Einhundertachtundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt Hamburg

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HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 59 DIENSTAG, DEN 2. DEZEMBER 2014
Tag I n h a l t Seite
§ 1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Eimsbüttel
(1) Verkaufsstellen im Bezirksamtsbereich dürfen am Sonn-
tag, den 4. Januar 2015 aus Anlass der Veranstaltungen ,,Neu-
jahrsfest auf dem Tibarg“ und ,,Winterfest für Kinder in
Schnelsen“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
(2) Verkaufsstellen im Bezirksamtsbereich dürfen am Sonn-
tag, den 29. März 2015 aus Anlass der Veranstaltungen ,,Brun-
nenfest auf dem Tibarg“, ,,Frühlingsfest in Schnelsen“ und
,,Ostermeile in der Osterstraße“, in der Zeit von 13.00 Uhr bis
18.00 Uhr geöffnet sein.
(3) Verkaufsstellen im Bezirksamtsbereich dürfen am Sonn-
tag, den 27. September 2015 aus Anlass der Veranstaltungen
,,Bauernmarkt & Weinfest in Niendorf“ und ,,Apfeltage in
Schnelsen ­ mit der Gastregion Kivik aus Schweden“ in der
Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
(4) Verkaufsstellen im Bezirksamtsbereich dürfen am Sonn-
tag, den 8. November 2015 aus Anlass der Veranstaltungen
,,Der Tibarg ­ Da ist Musik drin“ und ,,Lichterfest in der
Osterstraße“ in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
sein.
§ 2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
6. 11. 2014 Siebzehnte Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen
im Bezirk Eimsbüttel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 487
12. 11. 2014 Einhundertachtundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms für die Freie und Hansestadt
Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 488
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Siebzehnte Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Eimsbüttel
Vom 6. November 2014
Auf Grund von § 8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
11. Juni 2002 (HmbGVBl. S. 92), zuletzt geändert am 20. Sep-
tember 2011 (HmbGVBl. S. 413, 417), wird verordnet:
Hamburg, den 6. November 2014.
Das Bezirksamt Eimsbüttel
Dienstag, den 2. Dezember 2014
488 HmbGVBl. Nr. 59
(1) Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hanse-
stadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) wird für
den Geltungsbereich zwischen Dieselstraße und Steilshooper
Straße im Stadtteil Barmbek-Nord (L01/13 ­ Bezirk Hamburg-
Nord, Ortsteil 428) geändert.
(2) Das maßgebliche Stück der Änderung des Landschafts-
programms und der ihm beigegebene Erläuterungsbericht
sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 14 l Absatz 2
Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-
fung in der Fassung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 95),
zuletzt geändert am 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749, 2756), wer-
den beim Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niedergelegt.
(3) Es wird auf Folgendes hingewiesen:
Ein Abdruck der Pläne und der Erläuterungsbericht sowie die
zusammenfassende Erklärung können beim örtlich zuständi-
gen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei einge-
sehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt
vorhanden sind, werden sie kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Einhundertachtundzwanzigste Änderung des Landschaftsprogramms
für die Freie und Hansestadt Hamburg
Vom 12. November 2014
Die Bürgerschaft hat den nachstehenden Beschluss gefasst:
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,­ Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich 7 % Mehrwertsteuer).
Ausgefertigt Hamburg, den 12. November 2014.
Der Senat