FREITAG, DEN3. FEBRUAR
55
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 6 2023
Tag I n h a l t Seite
24. 1. 2023 Dritte Verordnung zur Änderung der Einheitssätze-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
2136-1-5
31. 1. 2023 Verordnung zur Änderung der Hafengebührenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
9504-2-2
31. 1. 2023 Vierte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Arbeit,
Gesundheit, Soziales, Familie und Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
202-1-20, 202-1-84
31. 1. 2023 Vierte Verordnung zur Änderung von Gebührenordnungen aus dem Bereich der Behörde für Umwelt,
Klima, Energie und Agrarwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58
202-1-35, 202-1-34
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
,,§1
Die Einheitssätze betragen für die Zeit vom 1. Februar 2023 bis 1. Februar 2024 bis 1. Februar 2025 bis
31. Januar 2024 31. Januar 2025 31. Januar 2026
für die erstmalige Herstellung von
1. Fahrbahnen mit einer Befestigung aus Asphalt
in einer Stärke von
a) 22cm bis 30cm (Belastungsklassen 10 und 32)
oder mit Natursteinpflaster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160,01 Euro/m² 164,01 Euro/m² 168,11 Euro/m²
b) 14cm bis 20cm (Belastungsklassen 1,0, 1,8 und 3,2)
oder mit Betonsteinpflaster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143,38 Euro/m² 146,96 Euro/m² 150,64 Euro/m²
c) 12cm (Belastungsklasse 0,3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103,71 Euro/m² 106,30 Euro/m² 108,96 Euro/m²
2. Mischflächen im Sinne von §45 Absatz 1 Satz 1
Nummer 4 HWG und Parkflächen . . . . . . . . . . . . . . 117,77 Euro/m² 120,72 Euro/m² 123,73 Euro/m²
Dritte Verordnung
zur Änderung der Einheitssätze-Verordnung
Vom 24. Januar 2023
Auf Grund von §46 Absatz 2 des Hamburgischen Wegege-
setzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (HmbGVBl. S. 41,
83), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 605),
wird verordnet:
§1
§
1 der Einheitssätze-Verordnung vom 28. Januar 2014
(HmbGVBl. S. 35), zuletzt geändert am 10. Dezember 2019
(HmbGVBl. S. 472), erhält folgende Fassung:
Freitag, den 3. Februar 2023
56 HmbGVBl. Nr. 6
3. nicht befahrbaren Wegen beziehungsweise
Nebenflächen im Sinne von §45 Absatz 1 HWG
a) mit einer Befestigung aus Asphalt, Betonplatten,
Pflaster oder anderem gleichwertigen Material . . . . 55,05 Euro/m² 56,43 Euro/m² 57,84 Euro/m²
b) mit einer Befestigung aus Kiessand oder
anderem gleichwertigen Material . . . . . . . . . . . . . . . 32,01 Euro/m² 32,81 Euro/m² 33,63 Euro/m²
c) als offene Entwässerungseinrichtungen . . . . . . . . . . . 44,82 Euro/m² 45,94 Euro/m² 47,09 Euro/m²
d) als gärtnerisch angelegte Flächen (Grünanlagen) . . . 55,06 Euro/m² 56,44 Euro/m² 57,85 Euro/m²
4. Beleuchtungseinrichtungen (je m² Erschließungsanlage) 6,25 Euro/m² 6,41 Euro/m² 6,57 Euro/m²
5. Entwässerungseinrichtungen (je m² Erschließungsanlage)
a) Regenwassersiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Euro/m² 24 Euro/m² 24 Euro/m²
b) Doppel- und Mischwassersiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Euro/m² 11 Euro/m² 11 Euro/m²
c) Straßenabläufe einschließlich Anschlussleitungen . 6,41 Euro/m² 6,57 Euro/m² 6,73 Euro/m²
6. Bäumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 309,53 Euro 1 342,27 Euro 1 375,82 Euro
je Stück je Stück je Stück“.
§2
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar
2023 in Kraft.
(2) Für Erschließungsanlagen oder Teilanlagen, deren
endgültige Herstellung vor Inkrafttreten dieser Verordnung
abgeschlossen worden ist, finden die bisherigen Einheitssätze
weiterhin Anwendung.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 24. Januar 2023.
Verordnung
zur Änderung der Hafengebührenordnung
Vom 31. Januar 2023
Auf Grund von §
14 Absatz 2 des Gesetzes über die Ham-
burg Port Authority vom 29. Juni 2005 (HmbGVBl. S. 256),
zuletzt geändert am 14. November 2019 (HmbGVBl. S. 396),
wird verordnet:
§1
Änderung der Hafengebührenordnung
In §
1 Absatz 4 Satz 1 der Hafengebührenordnung vom
3. Januar 2006 (HmbGVBl. S. 4), zuletzt geändert am 6. De
zember 2022 (HmbGVBl. S. 621, 625), werden die Wörter
,,Freien und Hansestadt Hamburg“ durch die Textstelle
,,Hamburg Port Authority AöR“ ersetzt.
§2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in
Kraft.
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 31. Januar 2023.
Freitag, den 3. Februar 2023 57
HmbGVBl. Nr. 6
Artikel 1
Auf Grund von §2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986
(HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022
(HmbGVBl. S. 616), wird verordnet:
§1
Änderung der Gebührenordnung
für das öffentliche Gesundheitswesen
Teil I der Anlage der Gebührenordnung für das öffentliche
Gesundheitswesen vom 4. Dezember 2001 (HmbGVBl. S. 465),
zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 617),
wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 4.1.1.1 wird die Textstelle ,,101,15 einschließ-
lich Umsatzsteuer“ durch den Gebührensatz ,,85″ ersetzt.
2. In Nummer 4.1.1.2 wird die Textstelle ,,452,20 einschließ-
lich Umsatzsteuer“ durch den Gebührensatz ,,380″ ersetzt.
3. In Nummer 4.1.3 wird die Textstelle ,,10,80 einschließlich
Umsatzsteuer“ durch den Gebührensatz ,,9″ ersetzt.
§2
Änderung der Gebührenordnung für
die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
Die Gebührenordnung für die Öffentliche Rechtsauskunft-
und Vergleichsstelle vom 1. Februar 2011 (HmbGVBl. S. 51),
zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl. S. 617),
wird wie folgt geändert:
1. In §
4 Absatz 1 wird die Textstelle ,,beziehungsweise
Anlage 3″ gestrichen.
2. Anlage 1 wird wie folgt geändert:
2.1 In Nummer 4.1 wird die Textstelle ,,42 einschließlich
Umsatzsteuer“ durch den Gebührensatz ,,35″ ersetzt.
2.2 In Nummer 4.2.1 wird die Textstelle ,,Anlage 3″ durch die
Textstelle ,,Anlage 2″ ersetzt.
2.3 In Nummer 5.1 wird die Textstelle ,,195 einschließlich
Umsatzsteuer“ durch den Gebührensatz ,,180″ ersetzt.
3. Anlage 3 wird aufgehoben.
Artikel 2
Auf Grund der in der Präambel des Artikels 1 genannten
Rechtsvorschrift wird ferner verordnet:
Artikel 1 §
2 Nummer 2.3 tritt am Tage nach der Verkün-
dung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung mit Wir-
kung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
Vierte Verordnung
zur Änderung von Gebührenordnungen
aus dem Bereich der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Vom 31. Januar 2023
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 31. Januar 2023.
Freitag, den 3. Februar 2023
58 HmbGVBl. Nr. 6
Artikel 1
Auf Grund von §2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986
(HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022
(HmbGVBl. S. 616), wird verordnet:
§1
Änderung der Gebührenordnung
für das Geologische Landesamt Hamburg
In der Anlage der Gebührenordnung für das Geologische
Landesamt Hamburg vom 7. Dezember 1993 (HmbGVBl.
S. 368), zuletzt geändert am 6. Dezember 2022 (HmbGVBl.
S. 627), erhalten die Nummern 9.1 bis 9.2.3 folgende Fassung:
,,9.1 Datenzusammenstellung und Export . . . 69,–
9.2 zuzüglich je berücksichtigter Bohrung
9.2.1 bei der Übermittlung von Daten mit bis
zu vier stratigraphischen Einheiten . . . . 14,–
9.2.2 bei der Übermittlung von Daten mit fünf
bis acht stratigraphischen Einheiten . . . 27,–
9.2.3 bei der Übermittlung von Daten mit
neun oder mehr stratigraphischen Ein-
heiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40,– „.
§2
Änderung der Umweltgebührenordnung
In Anlage 1 der Umweltgebührenordnung vom 5. Dezem-
ber 1995 (HmbGVBl. S. 365), zuletzt geändert am 6. Dezember
2022 (HmbGVBl. 2022 S. 627, 630, 2023 S. 46), erhält die Num-
mer 2.3.28 folgende Fassung:
,,2.3.28 Gestattung der Bestellung von nicht
betriebsangehörigen Personen als Beauf-
tragte für Abfall nach §
5 AbfBeauftrV 180,– „.
Artikel 2
Auf Grund der in der Präambel des Artikels 1 genannten
Rechtsvorschrift wird ferner verordnet:
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in
Kraft.
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,- Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
Vierte Verordnung
zur Änderung von Gebührenordnungen
aus dem Bereich der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Vom 31. Januar 2023
Gegeben in der Versammlung des Senats,
Hamburg, den 31. Januar 2023.
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