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Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für
das Sommersemester 2022 und das Wintersemester 2022/2023
221-6-16

Seite 837

Neunundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona

Seite 838

Siebenunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Bergedorf

Seite 839

Gesetz zur Entfristung und Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht
2030-1

Seite 840

FREITAG, DEN10. DEZEMBER
837
HAMBURGISCHES
GESETZ- UND
VERORDNUNGSBLATT
TEIL I
HmbGVBl. Nr. 78 2021
Tag I n h a l t Seite
26. 11. 2021 Verordnung über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen für die Universität Hamburg für
das Sommersemester 2022 und das Wintersemester 2022/2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 837
221-6-16
29. 11. 2021 Neunundzwanzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 838
2. 12. 2021 Siebenunddreißigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Bezirk Bergedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 839
7. 12. 2021 Gesetz zur Entfristung und Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften zur Kennzeichnungspflicht 840
2030-1
Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg.
Verordnung
über Zulassungsbeschränkungen und Zulassungszahlen
für die Universität Hamburg für das Sommersemester 2022
und das Wintersemester 2022/2023
Vom 26. November 2021
Auf Grund von Artikel 7 Satz 1 des Gesetzes zu dem Staats-
vertrag über die Hochschulzulassung vom 30. Oktober 2019
(HmbGVBl. S. 351), geändert am 26. Juni 2020 (HmbGVBl.
S. 380, 383), in Verbindung mit Artikel 12 Absatz 1 Nummer 8
des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 21. März
bis 4. April 2019 (HmbGVBl. S. 354) sowie §1 Nummer 3 der
Weiterübertragungsverordnung-Hochschulwesen vom 12. No
vember 2019 (HmbGVBl. S. 392), zuletzt geändert am 14. Sep-
tember 2021 (HmbGVBl. S. 624), wird verordnet:
Einziger Paragraph
(1) An der Universität Hamburg bestehen in dem in der
Anlage aufgeführten Studiengang im Sommersemester 2022
und im Wintersemester 2022/2023 Zulassungsbeschränkun-
gen.
(2) Für die Zulassung in dem zulassungsbeschränkten

Studiengang werden für das Sommersemester 2022 und das
Wintersemester 2022/2023 die in der Anlage aufgeführten
Zulassungszahlen festgesetzt.
Hamburg, den 26. November 2021.
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Freitag, den 10. Dezember 2021
838 HmbGVBl. Nr. 78
§1
Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 9. Januar 2022,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der
Veranstaltungen
1. ,,Altona bewegt sich“,
2. ,,Sport & Gesundheit“,
3. ,,Sport- und Gesundheitssonntag“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1
1.Nummer 1 auf Ottenser Hauptstraße 2 bis 27, Paul-
Nevermann-Platz 15, Neue Große Bergstraße 1 bis 44,
Große Bergstraße 164, Spritzenplatz,
2. Nummer 2 auf Osdorfer Landstraße 131,
3. Nummer 3 auf Paul-Dessau-Straße 8
beschränkt.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Anlage
Zulassungsbeschränkter Studiengang
im Sommersemester 2022 und Wintersemester 2022/2023
Studiengang Studienabschluss Sommersemester
2022
Zulassungszahl
Zulassungen für
höhere Semester/
Sommersemester
2022
Wintersemester
2022/2023
Zulassungszahl
Zulassungen für
höhere Semester/
Wintersemester
2022/2023
Pharmazie Staatsprüfung 0 0 63 2
Neunundzwanzigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona
Vom 29. November 2021
Auf Grund von §
8 Absatz 1 des Ladenöffnungsgesetzes
vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. De
zember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Hamburg, den 29. November 2021.
Das Bezirksamt Altona
Freitag, den 10. Dezember 2021 839
HmbGVBl. Nr. 78
§1
Sonntagsöffnung am 9. Januar 2022
(1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 9. Januar 2022,
in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus Anlass der
Veranstaltung ,,Sport und Gesundheit ­ gesundes und nachhal-
tiges Kochen und Essen!“.
(2) Nach §
8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes
wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 beschränkt
auf Verkaufsstellen am Unteren Landweg 77.
§2
Schlussvorschrift
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den
Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt
geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt
unberührt.
Hamburg, den 2. Dezember 2021.
Das Bezirksamt Bergedorf
Siebenunddreißigste Verordnung
über die Erweiterung der Verkaufszeiten
aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf
Vom 2. Dezember 2021
Auf Grund von §8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset-
zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am
15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung
mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom
3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), geändert am 6. Oktober 2020
(HmbGVBl. S. 523, 531), wird verordnet:
Freitag, den 10. Dezember 2021
840 HmbGVBl. Nr. 78
Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg.
Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, — Telefon: 23
51
29-0 — Telefax: 23
51
29
77.
Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und
II zusammen jährlich 75,­ Euro. Einzelstücke je angefangene
vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).
Gesetz
zur Entfristung und Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
zur Kennzeichnungspflicht
Vom 7. Dezember 2021
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Artikel 1
§2 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen
Beamtengesetzes vom 30. Oktober 2019 (HmbGVBl. S. 350)
wird aufgehoben.
Artikel 2
§111a Absatz 1 Satz 3 des Hamburgischen Beamtengesetzes
vom 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 405), zuletzt geändert
am 19. Dezember 2019 (HmbGVBl. S. 527), erhält folgende
Fassung:
,,Die Rückenkennzeichnung soll zusätzlich die Buchstaben-
folge ,,HH“ aufweisen.“
Ausgefertigt Hamburg, den 7. Dezember 2021.
Der Senat