Hinweis: Nach hamburgischem Landesrecht werden Veröffentlichungen durch Abdruck im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vorgenommen. Rechtsverbindlich ist deshalb ausschließlich die gedruckte Ausgabe des Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblattes.

Zahlenangaben hinter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung des „Hamburgisches Landesrecht“ der Freien und Hansestadt Hamburg.

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